Der Landkreis Unterallgäu hat zur Umgestaltung des südlichen Flughafengeländes in Memmingerberg Stellung bezogen. Dort soll ein Frachtverteilerzentrum mit Umschlaghalle und Parkhaus entstehen. Der Kreis erhebt gegen das Vorhaben Einwendungen im Hinblick auf die Belastung von Kreisstraßen, die Auswirkungen auf das Unterallgäu als Gesundheits- und Tourismusregion sowie im Hinblick auf eventuelle zusätzliche Kosten. Dafür hat sich der Kreisausschuss des Unterallgäuer Kreistags nun mehrheitlich ausgesprochen.
Die Flughafen Memmingen GmbH hat beim Luftamt Südbayern eine Genehmigung für die Umgestaltung des Südbereichs des Allgäu Airports beantragt. Die Regierung von Oberbayern, bei der das Luftamt Südbayern angesiedelt ist, führt deshalb ein luftrechtliches Plangenehmigungsverfahren durch und beteiligt die sogenannten Träger öffentlicher Belange. Dabei wurde auch dem Landkreis Unterallgäu die Gelegenheit zu einer Stellungnahme eingeräumt. Der Kreis kann Einwendungen vorbringen zu Belangen, die ihn als kommunale Gebietskörperschaft betreffen. Belange der Bevölkerung können nicht geltend gemacht werden.
Die Flughafen GmbH hat ihrem Antrag eine schalltechnische Untersuchung sowie ein Verkehrsgutachten beigefügt. Kurz zusammengefasst ergab die schalltechnische Untersuchung, dass die Schwelle zur Unzumutbarkeit beim Lärm, der durch das Verteilerzentrum entsteht, unter anderem durch zusätzliche Flüge und zusätzlichen Verkehr, nicht überschritten wird. Bei der Fluglärmbetrachtung geht die Untersuchung wie von der Flughafen GmbH angegeben davon aus, dass ab 2028/2029 circa zehn zusätzliche Luftfrachtflüge pro Woche, aber weiterhin nachts keine zusätzlichen Flugbewegungen stattfinden. Das Verkehrsgutachten kommt zu dem Schluss: zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Frachtverteilerzentrums kann das Straßennetz den zusätzlichen Verkehr aufnehmen. Bei einem weiteren Ausbau der Nutzungen rund um den Flughafen wird dieses jedoch an seine Grenzen stoßen. Deshalb hält der Gutachter einen Ausbau des Straßennetzes und des Öffentlichen Verkehrs für erforderlich.
Im Hinblick auf das Kreisstraßennetz wendet der Landkreis gegen das Vorhaben deshalb Folgendes ein: Wenn die Bundesrepublik Deutschland keine neue Autobahnanschlussstelle zwischen der Anschlussstelle Memmingen-Ost und der Anschlussstelle Holzgünz an der A 96 verwirklicht, steht zu befürchten, dass sich der Verkehr durch die Ansiedlung des Frachtzentrums auf das untergeordnete Kreisstraßennetz verlagert. Dadurch könnten die Grenzen der Leistungsfähigkeit der Kreisstraßen MN 17, MN 16 und MN 15 überschritten werden.
Außerdem erhebt der Landkreis Einwendungen im Hinblick auf das Unterallgäu als Gesundheits- und Tourismusregion: „Lärmintensive Flugbewegungen in geringer Flughöhe - insbesondere über den Kneipp-Kurorten im Landkreis - laufen den Prinzipien der Kneipp’schen Gesundheitslehre zuwider und werden daher abgelehnt. Insbesondere da es sich bei den prognostizierten zehn zusätzlichen Flugbewegungen nur um eine Annahme handelt.“ Darüber hinaus lehnt es der Landkreis Unterallgäu ab, für Kosten jedweder Art aufzukommen, sofern diese nicht von Dritter Seite verbindlich zur Übernahme zugesagt werden.
Auch eine Ablehnung zu einem durch das neue Frachtzentrum möglicherweise entstehenden Anpassungs- und Ausbaubedarf des Öffentlichen Personennahverkehrs wurde diskutiert, dann allerdings doch nicht mehrheitlich in die Stellungnahme aufgenommen. Jeder Fahrgast im ÖPNV sei eine eingesparte Autofahrt und damit grundsätzlich zu begrüßen, war letztendlich die mehrheitliche Meinung.