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Personalengpässen zum Beispiel in der Pflege vorbeugen

Personalengpässen zum Beispiel in der Pflege vorbeugen

Damit zum Beispiel im medizinischen oder pflegerischen Bereich keine Personalengpässe entstehen aufgrund vieler Quarantänefälle, hat das Landratsamt Unterallgäu eine Allgemeinverfügung erlassen, die für folgende Bereiche gilt:

  • stationäre medizinische Versorgung,
  • Arztpraxen,
  • Rettungsdienst,
  • Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege,
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
  • Feuerwehr.

Die Allgemeinverfügung sollte erst zur Anwendung kommen, wenn die Einrichtung alle anderen organisatorischen Maßnahmen ausgeschöpft hat. 

Sie können die Allgemeinverfügung hier herunterladen. 

Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Seite www.unterallgaeu.de/corona unter „Positiv Getestete“ und unter „Kontaktpersonen“.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 06.11.2024