DRUCKEN
Unterstützung für junge Menschen mit Behinderung

Unterstützung für junge Menschen mit Behinderung

Junge Menschen mit einer drohenden oder bestehenden Behinderung unterstützt das Kreisjugendamt am Landratsamt seit Kurzem mit einer Verfahrenslotsin. Rebekka Kronenberg berät zum Beispiel darüber, welche unterschiedlichen Leistungen im komplexen System der Eingliederungshilfen in Betracht kommen und bei wem diese beantragt werden können. Dabei nimmt sie gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Familien Fragen zur medizinischen Rehabilitation wie Leistungen der Krankenkasse oder Rentenversicherung für Hilfsmittel oder Reha-Maßnahmen genauso in den Blick wie Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben, sei es durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder eine Arbeitsassistenz. Der Inhalt ihrer Beratung kann sich aber auch darum drehen, wie ein behindertes Kind oder junger Erwachsener leichter an Bildung und Gesellschaft teilhaben kann, beispielsweise durch eine Schulbegleitung, einen Gebärdensprachdolmetscher oder eine ambulante Therapie.

Ebenso steht die Verfahrenslotsin bei der Antragstellung oder beim Ausfüllen und Formulieren von Widersprüchen zur Seite. Und sie vermittelt Ansprechpartner, wenn es um Themen wie Kindertagesbetreuung, Schule, Freizeit, Wohnen, Ausbildung oder Beruf geht. Ansatzpunkt ist immer die Individualität des betroffenen jungen Menschen und dessen Anliegen.

Wer Kontakt zur Verfahrenslotsin aufnehmen möchte, kann unter Tel. (08261) 995-8139 einen Termin vereinbaren. Die kostenlose, unabhängige und vertrauliche Beratung ist telefonisch, per Video, aber auch persönlich im Landratsamt möglich. Weitere Informationen zur Verfahrenslotsin findet man auf der Homepage des Landratsamts unter www.unterallgaeu.de/verfahrenslotse.

Junge Menschen mit einer drohenden oder bestehenden Behinderung unterstützt das Kreisjugendamt am Landratsamt seit Kurzem mit einer Verfahrenslotsin. Rebekka Kronenberg berät zum Beispiel darüber, welche unterschiedlichen Leistungen im komplexen System der Eingliederungshilfen in Betracht kommen und bei wem diese beantragt werden können. Dabei nimmt sie gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Familien Fragen zur medizinischen Rehabilitation wie Leistungen der Krankenkasse oder Rentenversicherung für Hilfsmittel oder Reha-Maßnahmen genauso in den Blick wie Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben, sei es durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder eine Arbeitsassistenz. Der Inhalt ihrer Beratung kann sich aber auch darum drehen, wie ein behindertes Kind oder junger Erwachsener leichter an Bildung und Gesellschaft teilhaben kann, beispielsweise durch eine Schulbegleitung, einen Gebärdensprachdolmetscher oder eine ambulante Therapie.

Ebenso steht die Verfahrenslotsin bei der Antragstellung oder beim Ausfüllen und Formulieren von Widersprüchen zur Seite. Und sie vermittelt Ansprechpartner, wenn es um Themen wie Kindertagesbetreuung, Schule, Freizeit, Wohnen, Ausbildung oder Beruf geht. Ansatzpunkt ist immer die Individualität des betroffenen jungen Menschen und dessen Anliegen.

Wer Kontakt zur Verfahrenslotsin aufnehmen möchte, kann unter Tel. (08261) 995-8139 einen Termin vereinbaren. Die kostenlose, unabhängige und vertrauliche Beratung ist telefonisch, per Video, aber auch persönlich im Landratsamt möglich. Weitere Informationen zur Verfahrenslotsin findet man auf der Homepage des Landratsamts unter www.unterallgaeu.de/verfahrenslotse.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 02.07.2024