Eingliederungshilfe/Verfahrenslotse
Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung können oft nicht in gleichem Maße am Leben in der Gesellschaft, an Bildung oder Arbeit teilhaben wie gleichaltrige junge Menschen ohne Handicap. Deshalb gibt es „Eingliederungshilfen“. Sie sollen durch Einschränkungen bedingte Nachteile ausgleichen, um eine altersentsprechende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Bei jungen Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung ist das Jugendamt für die Leistungen der Eingliederungshilfen zuständig. Nachfolgend haben wir dazu unter "Fachdienst Eingliederungshilfe" Informationen zusammengestellt. Wichtig: Eingliederungshilfen für junge Menschen mit kognitiven oder körperlichen Handicaps werden nicht vom Jugendamt, sondern vom Bezirk Schwaben als Träger der Eingliederungshilfe gewährt.
Im Jugendamt gibt es zudem eine Verfahrenslotsin. Diese berät Familien von Kindern mit verschiedenen Behinderungen zu Leistungen der Eingliederungshilfe - auch solchen, die nicht vom Landratsamt gewährt werden. Leistungsberechtigte sollen mit Hilfe der Verfahrenslotsin unkompliziert und zeitnah Unterstützung erhalten, um angemessene, passende Hilfen beantragen zu können.
Wenn Eltern bei einer (drohenden) seelischen Behinderung ihres Kindes oder der junge Mensch selbst Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen möchten, steht der Fachdienst in unserem Jugendamt als Ansprechpartner zur Seite. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die individuelle Bedarfs- und Lebenssituation und klären Sie über die notwendigen Antragsvoraussetzungen auf.
Fragen und Antworten
Familien von Kindern, aber auch Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (drohenden) seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung stehen vor vielen Herausforderungen, insbesondere im komplexen Sozialleistungssystem.
Dabei erweist sich oftmals bereits die Antragstellung auf entsprechende Hilfsangebote als Handicap für die Betroffenen. Ein Verfahrenslotse soll diese Lücke im System schließen, indem er Orientierung vermittelt und Anspruchsberechtigte durch das gesamte Verfahren der Antragstellung lotst. Auf dem Weg zu einer „inklusiven Lösung“ sollen Leistungsberechtigte unkompliziert und zeitnah die Unterstützung erhalten, um angemessene, passende Hilfen vom Leistungsträger für sich beziehungsweise ihre Kinder beantragen zu können.