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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 18.06.2024

Eingliederungshilfe/Verfahrenslotse

Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung können oft nicht in gleichem Maße am Leben in der Gesellschaft, an Bildung oder Arbeit teilhaben wie gleichaltrige junge Menschen ohne Handicap. Deshalb gibt es so genannte „Eingliederungshilfen“. Sie sollen durch Einschränkungen bedingte Nachteile ausgleichen, um eine altersentsprechende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Bei jungen Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung ist das Jugendamt für die Leistungen der Eingliederungshilfen zuständig. Nachfolgend haben wir dazu unter "Fachdienst Eingliederungshilfe" Informationen zusammengestellt. Wichtig: Eingliederungshilfen für junge Menschen mit kognitiven oder körperlichen Handicaps werden nicht vom Jugendamt, sondern vom Träger der Eingliederungshilfe (Bezirk Schwaben) gewährt.

Im Jugendamt gibt es zudem eine Verfahrenslotsin. Diese berät Familien von Kindern mit verschiedenen Behinderungen zu Leistungen der Eingliederungshilfe - auch solchen, die nicht vom Landratsamt gewährt werden. Leistungsberechtigte sollen mit Hilfe der Verfahrenslotsin unkompliziert und zeitnah Unterstützung erhalten, um angemessene, passende Hilfen beantragen zu können.

Wenn Eltern bei einer (drohenden) seelischen Behinderung ihres Kindes oder der junge Mensch selbst Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen möchten, steht der Fachdienst in unserem Jugendamt als Ansprechpartner zur Seite. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die individuelle Bedarfs- und Lebenssituation und klären Sie über die notwendigen Antragsvoraussetzungen auf.

Fragen und Antworten

Wann spricht man von einer seelischen Behinderung?

Von einer seelischen Beeinträchtigung bei Kindern und Jugendlichen spricht man, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:

  1. Die seelische Gesundheit weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab.
  2. Infolge dieser Abweichung kommt es zu einer Beeinträchtigung der Teilhabe in einem oder mehreren Lebensbereichen.

Als seelische Einschränkungen in diesem Sinne werden auch Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS oder sogenannte Teilleistungsstörungen wie Dyskalkulie und Legasthenie anerkannt, wenn sie zu Teilhabe-Beeinträchtigungen führen.

Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfen.

Was macht der Fachdienst Eingliederungshilfe?

Der Fachdienst steht für folgende Themen zur Verfügung:

  • Beratungsgespräche nach individueller Bedarfslage
  • Klärung und Überprüfung der Antragsvoraussetzungen
  • Prüfung der Teilhabe-Einschränkungen mit entsprechender pädagogischer Stellungnahme
  • Erstellen und Fortschreiben von Hilfeplänen
Wie kann ich einen Termin mit dem Fachdienst Eingliederungshilfe vereinbaren und wo findet er statt?

Zur Terminvereinbarung oder auch für weitere Informationen wenden Sie sich bitte einfach telefonisch oder per E-Mail an uns. Gerne beraten wir Sie telefonisch, selbstverständlich können Sie aber auch einen Termin vereinbaren, an dem Sie persönlich zu uns ins Landratsamt nach Mindelheim (Champagnatplatz 4) kommen.

Familien von Kindern, aber auch Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (drohenden) seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung stehen vor vielen Herausforderungen, insbesondere im komplexen Sozialleistungssystem.

Dabei erweist sich oftmals bereits die Antragstellung auf entsprechende Hilfsangebote als Handicap für die Betroffenen. Ein Verfahrenslotse soll diese Lücke im System schließen, indem er Orientierung vermittelt und Anspruchsberechtigte durch das gesamte Verfahren der Antragstellung lotst. Auf dem Weg zu einer „inklusiven Lösung“ sollen Leistungsberechtigte unkompliziert und zeitnah die Unterstützung erhalten, um angemessene, passende Hilfen vom Leistungsträger für sich beziehungsweise ihre Kinder beantragen zu können.

Fragen und Antworten

Was macht ein Verfahrenslotse konkret?

Verfahrenslotsen übernehmen verschiedene Aufgaben. Zum Beispiel 

  • beraten sie Familien, Jugendliche und junge Menschen mit (drohender) Behinderung, inwieweit  Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen,
  • klären sie auf, welche Ansprüche vorliegen könnten und geben Orientierung im komplexen Sozialleistungssystem,
  • unterstützen sie bei der Antragstellung, beim Ausfüllen und Formulieren von Widersprüchen,
  • vermitteln sie Kooperations- und Ansprechpartner zu regionalen Leistungsstrukturen um die Bereiche Kindertagesbetreuung, Schule, Freizeit, Wohnen Ausbildung und Beruf,
  • geben sie Raum, über Wünsche, Herausforderungen und Bedarfslagen zu sprechen oder
  • vermitteln sie weitere Unterstützungsangebote in Verbindung mit Leistungen zur Teilhabe.
Um welche Themen kann es bei der Beratung gehen?

Die Verfahrenslotsin nimmt gemeinsam mit den Betroffenen Fragen zur medizinische Rehabilitation genauso in den Blick wie Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben oder an Bildung und Gesellschaft. Konkret kann es zum Beispiel um folgende Inhalte gehen:

  • Leistungen der Krankenkasse, Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit
  • Hilfsmittel, Reha-Maßnahmen, Pflegegrad, medizinisch-therapeutischer Bedarf
  • Budget für Ausbildung und Arbeit
  • Ausbildungs- und Arbeitsassistenz
  • ausbildungsbegleitende Hilfen
  • Beförderung zur Schule
  • Schulbegleitung
  • Heimbeschulung/Flex Fernschule
  • Regelschule/Förderschule
  • Gebärdensprachdolmetscher/Sprachkurse
  • Ambulante Leistungen
  • persönliches Budget/Freizeitassistenz
  • stationäre und teilstationäre Hilfsangebote
Für wen ist die Verfahrenslotsin Ansprechpartner?

Junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr sowie deren Mütter und Väter oder Personensorge- und Erziehungsberechtigte können sich an die Verahrenslotsin wenden.

Wie gehe ich vor, wenn ich die Unterstützung der Verfahrenslotsin in Anspruch nehmen möchte?

Zunächst vereinbaren wir einen gemeinsamen Termin, um Ihr Anliegen zu erfahren und die aktuelle Bedarfslage einschätzen zu können. Im gemeinsamen Gespräch entsteht so ein erster Einblick in Ihre persönliche Situation und die diversen Herausforderungen Ihres Alltags. Folgende Fragen stehen dabei im Vordergrund:

  • Welche Beeinträchtigungen liegen vor?
  • Welche Barrieren und Probleme hemmen die Teilhabe an der Gesellschaft?
  • Welche Wünsche haben Sie?

Im Anschluss daran kären wir gemeinsam, wie beziehungsweise wer Sie in Bezug auf Eingliederungshilfen unterstützen kann.

Und dann legen Sie fest, ob und in welchen Bereichen Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten. Je nach Auftrag des Anspruchsberechtigten kann auch eine weiterführende Kontaktvermittlung im regionalen Netzwerk stattfinden.

Wie kann ich einen Termin mit der Verfahrenslotsin vereinbaren und wo findet er statt?

Zur Terminvereinbarung oder auch für weitere Informationen wenden Sie sich bitte einfach telefonisch oder per E-Mail an uns. Möglich ist die Beratung telefonisch oder per Video. Selbstverständlich können Sie aber auch einen Termin vereinbaren, an dem Sie persönlich zu uns ins Landratsamt nach Mindelheim (Champagnatplatz 4) kommen.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 18.06.2024