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Serie Teil 1: Die Kunst, richtig zu feiern

Serie Teil 1: Die Kunst, richtig zu feiern

Von: Pressestelle/Kreisjugendamt

Dorffest, Weinfest, Beachparty, Open-Air-Kino - die Unterallgäuer Vereine lassen sich einiges einfallen, um das Leben im Ort zu bereichern. Die ehrenamtlichen Veranstalter nehmen dafür viel Arbeit in Kauf und tragen eine hohe Verantwortung. „Wer ein Fest veranstaltet, muss viele Regeln beachten, damit die Sicherheit der Besucher gewährleistet ist“, sagt Landrat Hans-Joachim Weirather: „Die Mitarbeiter des Landratsamts stehen den Ehrenamtlichen mit Rat und Tat zur Seite, damit die Fest-Planung gelingt.“ In einer vierteiligen Serie informieren Vertreter des Landratsamts über die wichtigsten Regeln.

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss als erstes die Gemeinde informieren. „Eine Veranstaltung  ist öffentlich, wenn sich die Besucher nicht auf einen bestimmten, individuell feststehenden Personenkreis beschränken - öffentlich sind zum Beispiel Bierzelte, Faschingspartys, Rockfestivals, Freiluftkinovorstellungen, Volksfeste und Public-Viewing“, sagt Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl, die von Seiten des Landratsamts Veranstalter berät. Bei einer nicht öffentlichen Veranstaltung hingegen muss der Organisator jeden seiner Gäste benennen können, zum Beispiel anhand einer Gästeliste.

Ist die Veranstaltung öffentlich und wurde die Gemeinde informiert, erteilt diese Auflagen und gibt weitere Hinweise. Wer Alkohol ausschenken möchte, braucht außerdem vorübergehend eine gaststättenrechtliche Gestattung. „Diese erhalten Veranstalter bei der Gemeinde“, sagt Ingrid Möbius vom Sachgebiet „Sicherheit und Ordnung“ und fügt hinzu:  „Die Gemeinde kann die Gestattung auch verweigern, zum Beispiel wenn der Veranstalter Vermarktungskonzepte einsetzt, bei denen ein Anreiz geschaffen wird, möglichst viele alkoholische Getränke zu konsumieren, etwa Flatrate-Partys.“

Veranstaltungen, bei denen Musik abgespielt wird - egal ob von CD, Radio oder Laptop - müssen außerdem der Gema gemeldet werden. Kreisjugendpflegerin Veitenhansl rät, rechtzeitig mit der Party-Planung anzufangen. Hierfür können sich Veranstalter auf der Internetseite des Landratsamts informieren unter <link>www.unterallgaeu.de/veranstalter. „Wir haben hier Checklisten zum Herunterladen eingestellt und sprechen viele wichtige Themen an - zum Beispiel Jugendschutz, Brandschutz, Lebensmittelsicherheit und Lärmschutz.“ Denn: „Uns ist wichtig, dass die Vereine weiterhin so tolle Feste im Landkreis ausrichten.“

 

Übrigens: Wer seinem Fest in Sachen Sicherheit das Krönchen aufsetzen will, beantragt beim Kuratorium Sicheres Allgäu das Festsiegel. Dieses Siegel bestätigt eine gute Festkultur, die das Programm in den Mittelpunkt stellt, Veranstaltungszeiten einhält und den Jugendschutz umsetzt. Mehr dazu unter <link http: www.sicheres-allgaeu.de _blank>www.sicheres-allgaeu.de

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 14.10.2024