DRUCKEN
Serie Teil 3: Richtig feiern - mit Sicherheit!

Serie Teil 3: Richtig feiern - mit Sicherheit!

Von: Bauamt/Pressestelle

Dorffest, Weinfest, Beachparty, Open-Air-Kino - die Unterallgäuer Vereine lassen sich einiges einfallen, um das Leben im Ort zu bereichern. Die ehrenamtlichen Veranstalter nehmen dafür viel Arbeit in Kauf und tragen eine hohe Verantwortung. „Wer ein Fest veranstaltet, muss viele Regeln beachten, damit die Sicherheit der Besucher gewährleistet ist“, sagt Landrat Hans-Joachim Weirather: „Die Mitarbeiter des Landratsamts stehen den Ehrenamtlichen mit Rat und Tat zur Seite, damit die Fest-Planung gelingt.“ In einer vierteiligen Serie informieren Vertreter des Landratsamts über die wichtigsten Regeln.

Im dritten Teil geht es um die Örtlichkeit einer Veranstaltung. So gibt es Räume, die als Versammlungsstätten genehmigt sind. Hier ist meist die Sicherheit - insbesondere der Brandschutz - geregelt. Der Vermieter kann darüber Auskunft geben. „Bei Veranstaltung, die an einem Ort stattfindet, der normal einem anderen Zweck dient, etwa in einem Stadel, einer Halle oder einer Scheune, muss der Veranstalter besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen“, erklärt Kreisbaumeister Claus Irsigler. Werden zu einer solchen Veranstaltung mehr als 200 Besucher erwartet, muss das Bauamt am Landratsamt hinzugezogen werden.

Wichtig sind genügend Notausgänge, die gut begehbar und mit selbstleuchtenden Schildern gekennzeichnet sind, außerdem ausreichend dimensionierte Rettungswege. „Die Bestuhlung darf diese Wege nicht verbauen“, so Irsigler.

Leicht entzündliche Stoffe, wie Heu, Stroh und Verpackungsmaterial, dürfen während der Veranstaltung nicht im Gebäude gelagert sein. Zudem sollte die Dekoration schwer entflammbar sein. Irsigler rät, genügend Feuerlöscher vorzuhalten. „Am besten ist es, die örtliche Feuerwehr bei der Planung der Veranstaltung mit einzubeziehen.“

Wer ein Festzelt aufbaut, das eine Fläche von 75 Quadratmetern oder mehr einnimmt, der muss ebenfalls das Landratsamt informieren. „Außerdem muss sich der Veranstalter an die Angaben im Zeltbuch halten“, betont Irsigler.

Ein ausführliches Merkblatt zum Thema Brandschutz und weitere Informationen zum Thema Festzelte finden Veranstalter unter <link>www.unterallgaeu.de/veranstalter

Hier erfahren Veranstalter auch, was sie beachten müssen, wenn die Veranstaltung den Verkehr auf öffentlichen Straßen oder Wegen einschränkt.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 14.10.2024