DRUCKEN
Serie Teil 4: So schmeckt es den Gästen

Serie Teil 4: So schmeckt es den Gästen

Von: Lebensmittelsicherheit/Pressestelle

Dorffest, Weinfest, Beachparty, Open-Air-Kino - die Unterallgäuer Vereine lassen sich einiges einfallen, um das Leben im Ort zu bereichern. Die ehrenamtlichen Veranstalter nehmen dafür viel Arbeit in Kauf und tragen eine hohe Verantwortung. „Wer ein Fest veranstaltet, muss viele Regeln beachten, damit die Sicherheit der Besucher gewährleistet ist“, sagt Landrat Hans-Joachim Weirather: „Die Mitarbeiter des Landratsamts stehen den Ehrenamtlichen mit Rat und Tat zur Seite, damit die Fest-Planung gelingt.“ In einer vierteiligen Serie informieren Vertreter des Landratsamts über die wichtigsten Regeln.

Im vierten und letzten Teil der Serie geht es um  den Umgang mit Lebensmitteln, denn: „Geht der Veranstalter unsachgemäß mit Lebensmitteln um und treten daraufhin bei den Gästen Gesundheitsschäden auf, haftet der Veranstalter“, sagt Thomas Simon, Leiter der Lebensmittelüberwachung am Landratsamt Unterallgäu. Grundsätzlich müsse man sich im Umgang mit Lebensmitteln an lebensmittelhygienische Grundlagen halten: „Dazu gehört eine sachgemäße Lagerung von Lebensmitteln sowie eine hygienisch einwandfreie Zubereitung der angebotenen Speisen.“

Die Personalhygiene wie zum Beispiel keine Ringe und Armbanduhren tragen, weil sich darunter Keime sammeln können, und das regelmäßige Händewaschen mit Seife sind laut Simon wichtige Voraussetzungen für den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und sollten grundsätzlich beachtet werden. „Denken Sie auch an Details, wie den Löffel zum Abschmecken nur einmal zu verwenden.“

In einigen Lebensmitteln vermehren sich Krankheitserreger besonders leicht, zum Beispiel in Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung wie Sahnekuchen, in Eierspeisen, Fisch und Fleisch, Milch, Mayonnaise, emulgierten Soßen und in nicht verpacktem Speiseeis. „Hier sind besondere hygienische Maßnahmen nötig“, so Simon.

Auch  die Verkaufsstände müssen gewisse Voraus-setzungen erfüllen - insbesondere, wenn sie im Freien aufgestellt werden. Zum Beispiel muss ein Verkaufsstand auf einem festen Untergrund stehen, eine feste Decke haben und von festen Wänden umschlossen sein, außer auf der für den Verkauf offenen Seite.

Bereits im Vorfeld der Veranstaltung können die Vereine Vorkehrungen treffen, etwa, indem unmittelbar in der Nähe der Verkaufsstelle eine Stelle zum Händewaschen mit Trinkwasser (Warm- und Kaltwasserzufuhr) eingerichtet wird oder bestimmte Zusatzstoffe nach Vorschrift in der Speisenkarte kenntlich gemacht werden.

Mehr erfahren Veranstalter unter <link>www.unterallgaeu.de/veranstalter. Das Landratsamt Unterallgäu bietet für Vereine auch kostenlose Schulungen zum Umgang mit Lebensmitteln an. Informationen unter Telefon (0 82 61) 9 95 - 4 84.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 14.10.2024