Der Kreistag
Der Kreistag ist das wichtigste politische Organ des Landkreises. Er vertritt die Kreisbürger. Der Unterallgäuer Kreistag besteht aus dem Landrat und 60 Kreisrätinnen und Kreisräten. Wie viele Kreisräte ein Landkreis hat, richtet sich nach der Einwohnerzahl.
Der Kreistag entscheidet entsprechend der bayerischen Landkreisordnung über bestimmte, festgelegte Angelegenheiten. Dazu gehören zum Beispiel die Haushaltssatzung und der Finanzplan des Landkreises. Dem Kreistag vorbehalten ist zum Beispiel auch die Entscheidung darüber, wo die Kreisverwaltung ihren Sitz hat und wie der Landkreis heißt. Ebenso bestellt das Gremium den Kreisausschuss und beschließt, welche weiteren Ausschüsse gebildet werden und wofür diese zuständig sind. Zudem wählt der Kreistag den Stellvertreter des Landrats und bestimmt die weiteren Stellvertreter. Insgesamt gesehen fasst der Kreistag also vor allem grundsätzliche Entscheidungen über die Arbeit des Landkreises, über Einzelheiten entscheiden – vereinfacht gesagt – die Ausschüsse. Einen Einfluss auf die Arbeit des Landratsamtes als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat der Kreistag mit seinen Ausschüssen allerdings nicht.
Der Unterallgäuer Kreistag kommt mehrmals im Jahr zu Sitzungen zusammen. Hinzu kommen Ausschusssitzungen. Grundsätzlich sind alle diese Sitzungen öffentlich: Jeder Bürger kann sich also selbst ein Bild davon machen, wie die Entscheidungen der Kreisgremien getroffen werden. Die Öffentlichkeit wird von einer Sitzung nur ausgeschlossen, wenn – wie es in der bayerischen Landkreisordnung wörtlich heißt – „das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner Personen der öffentlichen Behandlung entgegenstehen“. Das kann zum Beispiel bei Grundstücksangelegenheiten, der Vergabe von Bau- oder sonstigen Aufträgen oder Personalangelegenheiten der Fall sein.