DRUCKEN
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 08.08.2024

Abfälle bewirtschaften

Wer gewerblich oder gemeinnützig Abfall sammelt, transportiert, handelt oder makelt, muss sich an das Abfallrecht, insbesondere an das Kreislaufwirtschaftsgesetz, halten. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz, kurz KrWG, soll die Kreislaufwirtschaft fördern und so die natürlichen Ressourcen schonen. Es soll Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen schützen.

Wer gefährliche Abfälle gewerblich sammeln, befördern, damit handeln oder makeln will, muss vor Betriebsaufnahme bei der Abteilung Abfallrecht im Landratsamt eine Erlaubnis beantragen und muss sich am Nachweisverfahren beteiligen.

Wenn Sie lediglich nicht gefährliche Abfälle bewirtschaften oder aufgrund der Eigenschaft als Unternehmer im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit gefährliche Abfälle bewirtschaften, reicht es aus, die Tätigkeit der Abteilung Abfallrecht im Landratsamt anzuzeigen.

Es gibt noch weitere Ausnahmen, bei denen eine Anzeige ausreicht und keine Erlaubnis nötig ist. Die Sachbearbeiter im Landratsamt sind Ihnen bei der Einstufung gerne behilflich, ob Sie eine Erlaubnis beantragen oder eine Anzeige erstatten müssen.

Fragen und Antworten

Wer ist Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von Abfällen?
Wie unterscheidet man gefährliche von nicht gefährlichen Abfällen?
Wie zeige ich an, dass ich Abfälle sammle, befördere, handle oder makle (nach § 53 KrWG)?
Gibt es Ausnahmefälle, in denen ich die Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von Abfällen nicht anzeigen muss?
Wie beantrage ich die Erlaubnis, wenn ich gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln oder makeln möchte (nach § 54 KrWG)?
Für wen gilt die Nachweisverordnung?
Wozu dient die Nachweisverordnung?
Seit 1. April 2010 müssen alle Nachweise elektronisch geführt werden. Was bedeutet das?
Was muss ich als Schrotthändler beachten?

Egal ob Altpapier-, Altkleider- oder andere Wertstoffsammlungen: Seit Juni 2012 schreibt das  Kreislaufwirtschaftsgesetz vor, dass alle gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen von Abfällen rechtzeitig angezeigt werden müssen. Was das für sammelnde Vereine und Unternehmen bedeutet, erfahren Sie hier.

Fragen und Antworten

Welche Sammlungen müssen gemeldet werden? Gilt diese Anzeigepflicht auch für bestehende Sammlungen?
Bis wann und in welcher Form muss ich eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung anzeigen?

Wenn Sie gefährliche Abfälle entsorgen lassen wollen, benötigen Sie hierzu ab einer gewissen Menge eine Abfallerzeugernummer. Die neunstellige Nummer dient der eindeutigen Identifizierung und wird Ihnen von uns als Landratsamt erteilt. 

Fragen und Antworten

Wer braucht eine Abfallerzeugernummer?
Warum muss man eine Abfallerzeugernummer haben?
Wie komme ich an die Nummer?
Kostet die Abfallerzeugernummer etwas?
Wie lange gilt die Abfallerzeugernummer?
Gilt die Nummer für mehrere Firmen-Standorte?

Bioabfälle sind Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft oder aus Pilzmaterialien, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen (zum Beispiel Würmer) oder Enzyme abgebaut werden können. Dazu gehören auch Abfälle zur Verwertung mit hohem organischen Anteil tierischer oder pflanzlicher Herkunft oder an Pilzmaterialien. Im Umgang mit Bioabfällen müssen Sie sich an die Bioabfallverordnung, kurz BioAbfV, halten.

Klärschlamm gilt nicht als Bioabfall. Für den Umgang mit Klärschlamm gibt es eine gesonderte Klärschlammverordnung (AbfKlärV).

Für den Vollzug beider Verordnungen sind in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden zuständig - also im Unterallgäu wir als Landratsamt.

Fragen und Antworten

An wen richtet sich die Bioabfallverordnung?
Was regelt die Bioabfallverordnung?
Wie definiert sich Klärschlamm?
Wie können Klärschlämme verwertet werden?

Ihr privater Feld- oder Waldweg muss auf Vordermann gebracht werden? Da bietet es sich doch an, dass der Nachbar gerade die alte Garage abreißt und Ziegelsteine und Dachplatten übrig hat, oder? So einfach ist es leider nicht - weil Boden und Grundwasser vor dem unkontrollierten Eintrag von Schadstoffen geschützt werden müssen. Deshalb hat das Bayerische Umweltministerium Regelungen veröffentlicht. Wie diese aussehen und was Sie beachten müssen, wenn Sie Bauschutt im Wegebau oder als Unterbau von Gebäuden verwenden möchten, erfahren Sie hier.

Fragen und Antworten

Welcher Bauschutt darf für den Wald- und Feldwegebau und als Unterbau von Gebäuden verwenden werden?
Benötigt man für die Verwendung von gekauftem Recycling-Material im Wegebau eine Genehmigung des Landratsamts?
Wie sieht es mit Bauschutt aus, der nicht bei einem Recycling-Betrieb gekauft wurde, sondern beispielsweise bei einem Abbruch auf dem Privatgrundstück angefallen ist?
Was versteht man unter „bautechnischer Eignung“?
Was ist mit Störstofffreiheit gemeint?
Welche Baumaterialien dürfen außerdem auf keinen Fall für den Wegebau verwendet werden?
Was muss man beim Einbau von Bauschutt generell beachten?
Welche Folgen hätte die unsachgemäße Verwendung von Bauschutt im Wegebau?

Aktuelles

- Landkreis

Wo kann man in Zukunft Kleinsperrmüll und Flachglas abgegeben? Wann genau findet im kommenden Jahr die Müllsammelaktion „Pack mer´s - Sauberes Unterallgäu“ statt und welche Wertstoffhöfe erweitern…

- Landkreis

Sind die Abfälle in der Biotonne festgefroren und die Müllabfuhr konnte die Tonne nur teilweise oder gar nicht leeren? Damit das nicht passiert, hat die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises…

- Landkreis

Einige Wertstoffhöfe und Kompostanlagen im Landkreis Unterallgäu verkürzen ab November oder Dezember ihre Öffnungszeiten. Darauf weist die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises hin. Dies gilt für…

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 08.08.2024