Baum-, Hecken- und Strauchschnitt
Obstbäume so zurückschneiden, dass man ihre Früchte langfristig genießen kann, Hecken zum richtigen Zeitpunkt in Form bringen oder Sträuchern einen neuen Schnitt verpassen, damit sie wieder schön blühen: Schnittmaßnahmen an Gehölzen sind nicht nur eine optische Angelegenheit, sie sind oftmals auch notwendig, damit die Pflanzen gesund beziehungsweise ertragreich bleiben. Dazu kommt: Auch das Bundesnaturschutzgesetz gibt gewisse Regeln vor - zum Beispiel in Form eines Beseitigungsverbots für Gehölze im besiedelten Bereich von 1. März bis 30. September.
Was beachtet werden soll oder muss, erfahren Sie in den folgenden Antworten. Sie können sich aber auch direkt an den Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt wenden. Markus Orf beantwortet Ihnen Ihre Fragen gerne.