Wohnen und Unterkünfte für Geflüchtete
Für alle Anliegen rund um Wohnraum für Flüchtlinge und Asylunterkünfte ist das Team "Migration und Wohnraum" zuständig. Dieses finden Sie in der Hallstattstraße 1 in Mindelheim.
- E-Mail: migration-wohnraum@lra.unterallgaeu.de
- Telefon: (08261) 995-8030
Unten finden Sie Informationen zum Thema Flüchtlingsunterkünfte, wann Geflüchtete aus der Unterkunft ausziehen können und was bei der Suche nach Wohnraum oder auch beim Anbieten von Wohnraum beachtet werden muss.
Wenn Geflüchtete nach Deutschland kommen, werden sie zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen gebracht. Von der Erstaufnahmeeinrichtung werden die Asylbewerber dann entweder in eine Gemeinschaftsunterkunft der Regierung gebracht oder den Landkreisen und kreisfreien Städten zugewiesen. Der Landkreis mietet im Namen des Freistaats Bayern so genannte dezentrale Unterkünfte an.
- Asylbewerber müssen bis zur positiven Entscheidung über den Asylantrag in einer Asylunterkunft wohnen.
- Flüchtlinge aus der Ukraine sind nicht verpflichtet, in einer staatlichen Flüchtlingsunterkunft zu wohnen, aber dazu berechtigt.
Fragen und Antworten
- Nähere Informationen rund um die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge finden Sie auf den Internetseiten des BAMF.
Flüchtlinge aus der Ukraine sind nicht verpflichtet, in einer staatlichen Flüchtlingsunterkunft zu wohnen. Sie können sich auch eine eigene Wohnung suchen.
Asylbewerber können sich dann eine eigene Wohnung suchen, wenn sie anerkannt wurden.
Fragen und Antworten
Gesucht sind zum einen Wohnungen, die direkt an anerkannte Asylbewerber oder an Flüchtlinge aus der Ukraine vermietet werden.
Zum anderen ist der Landkreis Unterallgäu selbst auf der Suche nach Flüchtlingsunterkünften. Geeignet ist hier Wohnraum ab einer Größe von rund 150 Quadratmetern. Außerdem sucht der Landkreis Grundstücke für Zelte und Container.