Denkmalpflege im Landkreis Unterallgäu
Beim Erhalt von Denkmälern geht es nicht nur darum, historische Prunkstücke wie Schlösser und Kirchen zu erhalten, sondern ganz allgemein um ganz alltägliche Zeugnisse unserer Vergangenheit. Gewachsene Stadt- und Ortsbereiche, Ensembles mit Wohnquartieren, Straßenzügen und Plätzen, aber vor allem auch kleinere Objekte wie alte Bauern- oder Bürgerhäuser müssen geschützt werden. Sie lassen Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten und Lebensumstände unserer Vorfahren zu.
Sollten Sie über Umbaumaßnahmen an einem alten Gebäude nachdenken, dann nehmen Sie bitte auf jeden Fall Kontakt mit uns auf. Bei einem Treffen vor Ort können wir uns ein genaues Bild machen und Sie beraten, welche Förderungen Sie hier in Anspruch nehmen können. Auf dieser Seite finden Sie vorab schon viele grundsätzliche Informationen ebenso wie Wissenswertes zu Fördermöglichkeiten.
Fragen und Antworten
- Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis
- Antrag auf Gewährung eines Landkreis-Zuschusses für denkmalpflegerische Maßnahmen
- Antrag auf Gewährung eines Bezirkszuschusses für denkmalpflegerische Maßnahmen
- Antrag auf Gewährung eines staatlichen Zuschusses für denkmalpflegerische Maßnahmen (Online-Verfahren)
- Antrag auf Auszahlung eines staatlichen Zuschusses für denkmalpflegerische Maßnahmen (Online-Verfahren)
- Verwendungsnachweis über einen staatlichen Zuschuss für denkmalpflegerische Maßnahmen (Online-Verfahren)
- Antrag auf Grabungserlaubnis (Vorlage des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege)
- Antrag auf steuerliche Abstimmung vor Beginn der Maßnahme
- Antrag auf Steuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt nach Beendigung der Maßnahme