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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 15.10.2024

Aufenthaltstitel aus familiären Gründen

Ehepartner und minderjährige Kinder haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Bezugspersonen nach Deutschland zu begleiten oder ihnen nachzuziehen. Hierzu sind ausreichender Wohnraum und ein gesicherter Lebensunterhalt nötig. Bitte beachten Sie: Wenn Sie zum ersten Mal einen Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen, müssen einen "Antrag auf Ersterteilung" stellen. Sollten Sie schon einen Aufenthaltstitel besitzen, der verlängert werden soll, dann stellen Sie bitte einen "Verlängerungsantrag".

Der Familiennachzug ist möglich für Ehepartner, gleichgeschlechtliche Lebenspartner oder Kinder von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben. 

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen muss man für diesen Aufenthaltstitel erfüllen?
Welche Unterlagen benötigt man?

Ehepartner (auch gleichgeschlechtliche), Eltern und Kinder deutscher Staatsangehöriger können eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten. 

Übrigens: Wer bereits seit mindestens drei Jahren eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann auch eine Niederlassungserlaubnis beantragen. 

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen muss man für diesen Aufenthaltstitel erfüllen?
Welche Unterlagen benötigt man als Ehe- oder Lebenspartner?
Welche Unterlagen benötigt man für Kinder?

Selbstverständlich ist auch bei EU-Bürgern der Familiennachzug möglich. Handelt es sich bei den Familienangehörigen ebenfalls um EU-Bürger, dann gilt die so genannte Freizügigkeit - sie dürfen in Deutschland leben, ohne eigens einen Aufenthaltstitel beantragen zu müssen. Anders ist es, wenn es sich bei den Familienangehörigen des EU-Bürgers um Menschen aus einem Drittstaat handelt, wenn sie also aus einem Land außerhalb der EU stammen. 

Fragen und Antworten

In welchen Fällen ist eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Familienangehörige möglich?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Welche Unterlagen benötigen Sie als Ehe-/Lebenspartner?
Welche Unterlagen benötigt man für Kinder?

Eine Aufenthaltserlaubnis kann für ein ausländisches Kind erteilt werden, wenn es im Bundesgebiet geboren wurde und wenn mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt. 

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein hier geborenes Kind einen deutschen Aufenthaltstitel erhalten kann?
Welche Unterlagen benötigt man?

Aktuelles

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 15.10.2024