Aufenthaltstitel aus familiären Gründen
Ehepartner und minderjährige Kinder haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Bezugspersonen nach Deutschland zu begleiten oder ihnen nachzuziehen. Hierzu sind ausreichender Wohnraum und ein gesicherter Lebensunterhalt nötig. Bitte beachten Sie: Wenn Sie zum ersten Mal einen Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen, müssen einen "Antrag auf Ersterteilung" stellen. Sollten Sie schon einen Aufenthaltstitel besitzen, der verlängert werden soll, dann stellen Sie bitte einen "Verlängerungsantrag".
Der Familiennachzug ist möglich für Ehepartner, gleichgeschlechtliche Lebenspartner oder Kinder von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben.
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Ehepartner (auch gleichgeschlechtliche), Eltern und Kinder deutscher Staatsangehöriger können eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten.
Übrigens: Wer bereits seit mindestens drei Jahren eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann auch eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
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Selbstverständlich ist auch bei EU-Bürgern der Familiennachzug möglich. Handelt es sich bei den Familienangehörigen ebenfalls um EU-Bürger, dann gilt die so genannte Freizügigkeit - sie dürfen in Deutschland leben, ohne eigens einen Aufenthaltstitel beantragen zu müssen. Anders ist es, wenn es sich bei den Familienangehörigen des EU-Bürgers um Menschen aus einem Drittstaat handelt, wenn sie also aus einem Land außerhalb der EU stammen.
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Eine Aufenthaltserlaubnis kann für ein ausländisches Kind erteilt werden, wenn es im Bundesgebiet geboren wurde und wenn mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt.
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Alternativ: Formulare zum Herunterladen und Ausfüllen: