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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 28.01.2025

Rund um die Unterhaltszahlung

Grundlage jeder Unterhaltsverpflichtung ist das Bürgerliche Gesetzbuch sowie als Orientierungshilfe die "Düsseldorfer Tabelle". Die Düsseldorfer Tabelle sowie weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf, in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland und in der Broschüre „Das Kindschaftsrecht“ des Bundesjustizministeriums.             

Das Kreisjugendamt informiert Sie zu den folgenden Unterhaltsbereichen:    

  • Unterhalt minderjähriger Kinder
  • Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Unterhalt Volljähriger bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
  • Unterhalt der nicht verheirateten Mutter gegenüber dem Vater des Kindes

Einige grundsätzliche Informationen finden Sie auch in den folgenden Antworten. Und die richtigen Ansprechpartner finden sie hier (nach Gemeinden sortiert).

Fragen und Antworten

Kann ein Kind Unterhalt verlangen?
Kann Unterhalt auch rückwirkend gefordert werden?
Wie hoch ist der Unterhalt?
Wann können Unterhaltsforderungen geändert werden?
Was tun, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben?
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Hat auch ein Volljähriger noch Unterhaltsansprüche?
Welchen Unterhaltsanspruch hat eine nicht verheiratete Mutter gegenüber dem Vater des Kindes?
Wo erhalte ich weitere Informationen zum Thema Unterhalt?

Aktuelles

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