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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 24.01.2025

Infektionsschutz

Ziel des Infektionsschutzes ist es, die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Wer zum Beispiel an Masern erkrankt ist, darf nicht in den Kindergarten oder die Schule. Vorsicht ist auch beim Umgang mit Lebensmitteln geboten. Bei bestimmten Erkrankungen kann ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden. Außerdem benötigen Menschen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten, eine Belehrung am Gesundheitsamt.

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