Rechtliches

Vereinsvorstände und -mitglieder sind meist keine Juristen. Trotzdem müssen sie heute eine Vielzahl an Gesetzen kennen und beachten. Deshalb hat so mancher Vorsitzende Angst, immer „mit einem Bein im Gefängnis zu stehen“. Um dieser Angst zu begegnen, empfehlen wir neben unseren Fortbildungen die beiden Broschüren „Rund um den Verein“ und „Vereinsrecht“.
Seit Mai 2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die DSGVO hat auf der einen Seite die Rechte der einzelnen Bürger gestärkt und andererseits klarere Vorgaben für eine rechtmäßige Datenverarbeitung geschaffen. Viele Vereine sind verunsichert, inwiefern sie davon betroffen sind.
Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Regelungen verschaffen. Wenn Sie die hier genannten Vorgaben umsetzen, arbeitet ihr Verein datenschutzkonform.
Fragen und Antworten
- Flyer "DSGVO einfach umgesetzt in Vereinen"
- Datenschutz-Richtlinie: Übersicht über mögliche Inhalte, Mustervorlage und Vorlage für eine Mitglieder-Information
- Datenschutz-Beauftragter: Mustervorlage für die Bestellung
- Datenschutz-Klausel im Mitgliederantrag: Mustervorlage
- Verarbeitungsverzeichnis: Mustervorlage und ausfüllbares Datenblatt
- Widerrufsrecht: Mustervorlage
- Datenschutzverpflichtung: Mustervorlage für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen
- Datenschutz bei hauptamtlich Beschäftigten: Mustervorlagen für eine Datenschutz-Klausel im Arbeitsvertrag, für eine Datenschutzerklärung und für eine Datenschutzverpflichtung
- Weitergabe von Daten an Dritte: Muster für ein Vertragsmuster
Um Lücken im Kinderschutz zu schließen, trat 2012 ein neues Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Unter anderem soll das Gesetz Kinder noch besser vor sexuellem Missbrauch schützen. Ein Element dazu ist der Paragraf 72a im Sozialgesetzbuch VIII. Er schreibt einfach ausgedrückt vor: Einschlägig vorbestrafte Personen dürfen keine Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen. Um das sicherzustellen, müssen alle Personen, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Alle fünf Jahre muss der Träger von diesen Personen ein neues Führungszeugnis anfordern. Damit alle freien Träger der Jugendhilfe das neu gefasste Gesetz umsetzen, trifft der Landkreis mit ihnen Vereinbarungen.
Fragen und Antworten
- Vereinbarung zwischen Landkreis und Träger mit Bewertungskriterien für Tätigkeiten im Verein
- Vereinbarung zwischen Landkreis und Träger ohne Bewertungskriterien
- Bewertungskriterien für Tätigkeiten in der Kurzversion
- Bescheinigung für Ehrenamtliche, um erweitertes Führungszeugnis kostenlos zu erhalten
- Negativbescheinigung für Gemeinden, die das „Regensburger Modell“ anwenden
- Selbstverpflichtungserklärung
- Tabelle für Vereine zur erleichterten Datenerfassung
Von A wie Aufwandsentschädigung bis Z wie Zweckbetrieb: Auf verschiedenen Seiten finden Ehrenamtliche interessante und hilfreiche Informationen. Die besten Seiten und Broschüren haben wir hier für Sie zusammengestellt!