Jugendarbeit im Verein
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Bestandteil der Vereinsarbeit - ganz egal, ob in Jugendgruppen, Kinder-Sportgruppen, Jugendkapellen oder Jugendfeuerwehren. Dabei geht es nicht nur darum, ein attraktives Freizeitangebot zu schaffen und den Kindern und Jugendlichen soziale Kompetenzen zu vermitteln, sondern auch um den Nachwuchs für den Verein.
Die Jugendarbeit in Vereinen wird von verschiedenen Stellen unterstützt. Viele Informationen und Angebote haben wir hier für Sie zusammengestellt. Zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen zu kontaktieren!
Um Lücken im Kinderschutz zu schließen, trat 2012 ein neues Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Unter anderem soll das Gesetz Kinder noch besser vor sexuellem Missbrauch schützen. Ein Element dazu ist der Paragraf 72a im Sozialgesetzbuch VIII. Er schreibt einfach ausgedrückt vor: Einschlägig vorbestrafte Personen dürfen keine Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen. Um das sicherzustellen, müssen alle Personen, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Alle fünf Jahre muss der Träger von diesen Personen ein neues Führungszeugnis anfordern. Damit alle freien Träger der Jugendhilfe das neu gefasste Gesetz umsetzen, trifft der Landkreis mit ihnen Vereinbarungen.
Fragen und Antworten
- Vereinbarung zwischen Landkreis und Träger mit Bewertungskriterien für Tätigkeiten im Verein
- Vereinbarung zwischen Landkreis und Träger ohne Bewertungskriterien
- Bewertungskriterien für Tätigkeiten in der Kurzversion
- Bescheinigung für Ehrenamtliche, um erweitertes Führungszeugnis kostenlos zu erhalten
- Negativbescheinigung für Gemeinden, die das „Regensburger Modell“ anwenden
- Selbstverpflichtungserklärung
- Tabelle für Vereine zur erleichterten Datenerfassung
Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen Engagement der Jugendleiter. Dieses Engagement fördern und unterstützen will das Jugendarbeit-Freistellungsgesetz. Es ermöglicht ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, sich für einzelne Tage, aber auch für kürzere Zeiträume, von ihrer Arbeit freistellen zu lassen.
Fragen und Antworten
- Ausführliche Informationen rund um das Jugendarbeit-Freistellungsgesetz findet man auf den Seiten des Bayerischen Jugendrings.
Dürfen Jugendliche auch am Abend mit der Garde oder der Musikkappelle auftreten? Ist es erlaubt, dass junge Vereinsmitglieder beim Dorffest oder beim Faschingsball mitarbeiten? Und wie sieht es dabei mit dem Ausschank von Alkohol aus? Fragen wie diese stellen sich viele Vereine. Dass das Thema Jugendschutz ernstgenommen wird, ist wichtig. Denn Vereine tragen in vielen Fällen eine hohe Verantwortung für ihre Schützlinge.
Ob Partypass, Alkoholprävention oder Kinder- und Teeniediscos: Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen rund um das Jugendschutzgesetz.
Die Kreisjugendpflege am Landratsamt unterstützt und berät Gemeinden, Vereine, Träger und andere Anbieter rund um die Jugendarbeit.
Informationen über die Ansprechpartnerinnen und in welchen Bereichen sie Ihnen weiterhelfen können, finden Sie hier.
Der Kreisjugendring Unterallgäu ist ein freier Träger der Jugendarbeit und eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings. Verschiedene Jugendverbände und -organisationen im Landkreis sind im Kreisjugendring Unterallgäu zusammengeschlossen. Der Kreisjugendring will die Verbandsarbeit und das Ehrenamt unterstützen und stärken. Dazu pflegt er regelmäßigen Kontakt zu den Verbänden, bietet Beratung an und beantwortet die in der Jugendarbeit auftretenden fachlichen Fragen. Zusätzlich werden Dienstleistungen wie die Offene Jugendarbeit, die Ganztagesbetreuung an Schulen oder Ferienbetreuung angeboten.