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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 02.05.2023

Jugendarbeit im Verein

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Bestandteil der Vereinsarbeit - ganz egal, ob in Jugendgruppen, Kinder-Sportgruppen, Jugendkapellen oder Jugendfeuerwehren. Dabei geht es nicht nur darum, ein attraktives Freizeitangebot zu schaffen und den Kindern und Jugendlichen soziale Kompetenzen zu vermitteln, sondern auch um den Nachwuchs für den Verein.

Die Jugendarbeit in Vereinen wird von verschiedenen Stellen unterstützt. Viele Informationen und Angebote haben wir hier für Sie zusammengestellt. Zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen zu kontaktieren!

Um Lücken im Kinderschutz zu schließen, trat 2012 ein neues Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Unter anderem soll das Gesetz Kinder noch besser vor sexuellem Missbrauch schützen. Ein Element dazu ist der Paragraf 72a im Sozialgesetzbuch VIII. Er schreibt einfach ausgedrückt vor: Einschlägig vorbestrafte Personen dürfen keine Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen. Um das sicherzustellen, müssen alle Personen, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Alle fünf Jahre muss der Träger von diesen Personen ein neues Führungszeugnis anfordern. Damit alle freien Träger der Jugendhilfe das neu gefasste Gesetz umsetzen, trifft der Landkreis mit ihnen Vereinbarungen.

Fragen und Antworten

Welche Träger betrifft die Regelung?
Was müssen die Träger - also Vereine und andere Vereinigungen - machen?
Wer muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
Was steht im erweiterten Führungszeugnis?
Woher bekomme ich das erweiterte Führungszeugnis?
Kostet das erweiterte Führungszeugnis etwas?
Kann der Verein eine Sammelbestellung einsenden?
Wem muss ich das erweiterte Führungszeugnis vorlegen? Was ist das "Regensburger Modell“?
Wie alt darf das erweiterte Führungszeugnis maximal sein?
Was muss der Verein tun, wenn Einträge im Führungszeugnis vorhanden sind?
Was ist, wenn sich ein Ehrenamtlicher weigert, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen?
Wem muss der Vereinsvorsitzende sein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, wenn er direkt in die Jugendarbeit eingebunden ist?
Was passiert nach der Einsichtnahme mit den Daten der Person?
Eine Person, die im Verein in der Jugendarbeit engagiert ist, hilft auch bei der Ferienbetreuung der Gemeinde mit. Muss sie hier das Führungszeugnis extra vorlegen?
Wenn sich jemand spontan engagiert und keine Zeit mehr bleibt, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen: Gibt es eine Alternative?
Was machen wir, wenn wir uns zum Thema sexueller Missbrauch informieren wollen oder es einen Verdacht auf einen Vorfall gibt?
Die bürokratische Arbeit wird für uns Vereine immer umfassender. Warum müssen uns nun auch noch mit dem Thema beschäftigen?

Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen Engagement der Jugendleiter. Dieses Engagement fördern und unterstützen will das Jugendarbeit-Freistellungsgesetz. Es ermöglicht ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, sich für einzelne Tage, aber auch für kürzere Zeiträume, von ihrer Arbeit freistellen zu lassen.

Fragen und Antworten

Für wen gilt das Gesetz?
Wofür ist eine Freistellung möglich?
Wie lange kann man sich freistellen lassen?
Wie beantragt man die Freistellung?

Dürfen Jugendliche auch am Abend mit der Garde oder der Musikkappelle auftreten? Ist es erlaubt, dass junge Vereinsmitglieder beim Dorffest oder beim Faschingsball mitarbeiten? Und wie sieht es dabei mit dem Ausschank von Alkohol aus? Fragen wie diese stellen sich viele Vereine. Dass das Thema Jugendschutz ernstgenommen wird, ist wichtig. Denn Vereine tragen in vielen Fällen eine hohe Verantwortung für ihre Schützlinge. 

Ob Partypass, Alkoholprävention oder Kinder- und Teeniediscos: Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen rund um das Jugendschutzgesetz.

Die Kreisjugendpflege am Landratsamt unterstützt und berät Gemeinden, Vereine, Träger und andere Anbieter rund um die Jugendarbeit.

Informationen über die Ansprechpartnerinnen und in welchen Bereichen sie Ihnen weiterhelfen können, finden Sie hier

Der Kreisjugendring Unterallgäu ist ein freier Träger der Jugendarbeit und eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings. Verschiedene Jugendverbände und -organisationen im Landkreis sind im Kreisjugendring Unterallgäu zusammengeschlossen. Der Kreisjugendring will die  Verbandsarbeit und das Ehrenamt unterstützen und stärken. Dazu pflegt er regelmäßigen Kontakt zu den Verbänden, bietet Beratung an und beantwortet die in der Jugendarbeit auftretenden fachlichen Fragen. Zusätzlich werden Dienstleistungen wie die Offene Jugendarbeit, die Ganztagesbetreuung an Schulen oder Ferienbetreuung angeboten.

Fragen und Antworten

Inwiefern kann der Kreisjugendring auch die Jugendarbeit in einem Sport- oder Musikverein unterstützen?
Wofür vergibt der Kreisjugendring Zuschüsse?
Was ist im Verleih des Kreisjugendrings?
Wer kann das Jugendübernachtungshaus in Babenhausen mieten?

Aktuelles

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 02.05.2023