Jugendschutz
Abends allein in die Kneipe gehen, mit Freunden in der Disco tanzen oder zum ersten Mal ohne Eltern in den Urlaub fahren: Themen wie diese sind häufig Anlass für Diskussionen zwischen Jugendlichen und ihren Eltern. Aber auch in anderen Bereichen nimmt der Schutz von Kindern und Jugendlichen eine wichtige Rolle ein: So müssen sich etwa Vereine intensiv mit den gesetzlichen Vorgaben auseinandersetzen. Einige wichtige Themen haben wir hier für Sie aufbereitet.
Im Umgang mit Alkohol sind manche Jugendliche zu arglos und unterschätzen die Gefahr. Das Projekt "steil" soll Jugendliche und deren Eltern sensibilisieren. „steil“ steht für den Aufruf »Steig ein ins Leben«. Für eine umfassende Prävention arbeiten mehrere Stellen in der Region zusammen.
Fragen und Antworten
Jugendliche sind gern unter sich. Manche Jugend-Cliquen im Unterallgäu schaffen sich deshalb ihren eigenen Treffpunkt - in Hütten, Buden oder Bauwagen. Diese selbstorganisierten Treffpunkte sind nicht immer gern gesehen. Doch nicht alles daran ist schlecht: Im besten Fall erfahren Jugendliche hier Gemeinschaft, engagieren sich für die Gemeinschaft, arbeiten im Team, zeigen Durchhaltevermögen, Eigeninitiative und Selbstorganisation, übernehmen Verantwortung und stellen gemeinsame Regeln auf. Doch es kommt auch immer wieder zu Problemen.
Der Umgang mit Buden, Hütten und Bauwagen liegt in erster Linie im Verantwortungsbereich der Standortgemeinde. Wir geben Ihnen hier eine Hilfestellung an die Hand. Bei konkreten Fragen können Sie sich gerne an unsere Kreisjugendpflegerin wenden.
Fragen und Antworten
Eltern können ihrem minderjährigen Kind erlauben, länger als im Jugendschutzgesetz vorgesehen auf einer Veranstaltung zu bleiben. Sie müssen dann schriftlich eine so genannte erziehungsbeauftragte Person benennen. Wichtig ist, dass diese Person dazu geeignet ist, die Erziehungsaufgaben zu übernehmen. Deshalb sollten Eltern einiges beachten. Das gilt auch für Veranstalter.
Fragen und Antworten
Um Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen, dürfen einschlägig vorbestrafte Personen keine Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen - auch Ehrenamtler. Um das sicherzustellen, müssen alle Personen, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Die Schulferien sind für viele junge Menschen eine gute Gelegenheit, ihr Taschengeld aufzubessern. Manche Jugendliche haben auch einen Job neben der Schule und arbeiten nach dem Unterricht oder am Wochenende. Auch zu Ausbildungsbeginn sind viele Jugendliche noch nicht volljährig. Damit Minderjährige nicht überfordert werden, gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es regelt, ab welchem Alter man was darf.
Wir haben die wichtigsten Vorgaben im Folgenden kurz zusammengefasst.
Fragen und Antworten
Im Jugendschutzgesetz ist geregelt, wie lange sich ein Jugendlicher in welcher Art von Lokal aufhalten darf, ab wann es erlaubt ist, Bier oder Schnaps zu trinken und zu rauchen. Grundsätzlich müssen Eltern nicht alles erlauben, was laut Gesetz erlaubt wäre – sie tragen bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes die Verantwortung.
Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz drohen hohe Bußgelder.
Fragen und Antworten
Dürfen Jugendliche auch am Abend mit der Garde oder der Musikkappelle auftreten? Ist es erlaubt, dass junge Vereinsmitglieder beim Dorffest oder beim Faschingsball mitarbeiten? Und wie sieht es dabei mit dem Ausschank von Alkohol aus? Fragen wie diese stellen sich viele Vereine. Dass das Thema Jugendschutz ernstgenommen wird, ist wichtig. Denn Vereine tragen in vielen Fällen eine hohe Verantwortung für ihre Schützlinge.
Fragen und Antworten
Party machen ohne Eltern - das ist laut Jugendschutzgesetz erst ab 16 Jahren erlaubt. Unter 16-Jährige dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen nur zusammen mit einem Erziehungsberechtigten besuchen.
Aber es gibt Ausnahmen: Veranstalter können sich ihr Fest als Kinder- oder Teenagerdisco vom Jugendamt genehmigen lassen. Dann können Kinder und Jugendliche ganz ohne Eltern Party machen.
Hier erfahren Sie, wie Sie eine solche Ausnahmegenehmigung erhalten und welche Voraussetzungen solche Feste erfüllen müssen.
Fragen und Antworten
Im Alter von 16 Jahren mal zu einer Party gehen - dagegen spricht eigentlich nichts. Doch unter 18-jährige Gäste stellen Festveranstalter vor ein Problem: Um Mitternacht müssen die Jugendlichen die Feier verlassen. Personalausweise darf der Veranstalter seit einiger Zeit nicht mehr einbehalten. Wie stellt er nun sicher, dass nach 24 Uhr keine Minderjährigen mehr anwesend sind? Die Lösung heißt "Partypass".
Fragen und Antworten
Mit der besten Freundin am Strand liegen und stundenlang quatschen, mit der Clique nach Spanien fahren und abends gemeinsam feiern oder mit dem Kreisjugendring verreisen und eine Menge neuer Leute kennenlernen: Der erste Urlaub ohne Eltern ist für viele junge Leute ein Ereignis, auf das sie sich lange freuen. Aber dürfen Jugendliche überhaupt allein in den Urlaub fahren?