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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 27.06.2024

Informationen zur Einbürgerungsreform:

Anfang 2024 haben Bundestag und Bundesrat die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen, in Kraft getreten ist es am 27. Juni 2024. Auf den Seiten der Bundesregierung können Sie sich über die Einzelheiten der anstehenden Änderungen im Detail informieren.


Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit ordnet einen Menschen einem bestimmten Staat zu - mit allen Rechten und Pflichten. In den einzelnen Staaten ist unterschiedlich geregelt, wann ein Mensch einem Staat angehört. Deshalb kann ein Mensch mehrere oder auch keine Staatsangehörigkeit haben. In Deutschland erreichen Ausländer die Staatsangehörigkeit durch die Einbürgerung. Hat ein Ausländer möglicherweise deutsche Wurzeln, kann er dies prüfen lassen und einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Dieser dient dazu, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bestätigen und wird nur in klärungsbedürftigen Fällen ausgestellt.

Sie möchten die Einbürgerung beantragen oder haben Fragen zur Staatsangehörigkeit? Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns! Dies ist auf mehreren Wegen möglich: Über unsere Online-Terminvergabe, per E-Mail an ausland(at)lra.unterallgaeu.de.

Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an einen Ausländer.

Fragen und Antworten

Wie kann ich eingebürgert werden?

Ausländer, die sich seit acht Jahren in Deutschland aufhalten, haben das Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft,

  • wenn ihr Aufenthalt rechtmäßig ist - sie also eine Genehmigung der Ausländerbehörde haben,
  • wenn ihr Aufenthalt dauernd ist - sie also den Willen und die Möglichkeit haben, dauernd in Deutschland zu leben.

Allerdings müssen Sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Etwa dürfen Sie nicht straffällig geworden sein. 

Gibt es die Möglichkeit, schon nach einer kürzeren Aufenthaltsdauer eingebürgert zu werden?

Weist ein Ausländer die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist auf sieben Jahre verkürzt. Bei besonderen Integrationsleistungen, insbesondere wenn der Ausländer deutsche Sprachkenntnisse nachweisen kann, ist sogar eine Verkürzung auf sechs Jahre möglich. Ausländer mit Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft können ebenfalls bereits nach sechs Jahren eingebürgert werden. Wer einen deutschen Ehepartner hat, sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren in Deutschland aufhält und mindestens zwei Jahre verheiratet ist, kann ebenfalls eingebürgert werden.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich eine Einbürgerung wünsche?

Wenn Sie im Landkreis Unterallgäu leben, wenden Sie sich an die Ausländerbehörde im Landratsamt Unterallgäu.

Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Urkunde nachweisen müssen, können Sie dazu die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen müssen. Die bloße Angabe, durch den Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen zu können, reicht hierfür nicht aus.

Fragen und Antworten

Wer benötigt einen Staatsangehörigkeitsausweis?

In den meisten Fällen reicht als Nachweis der Staatsbürgerschaft der Personalausweis oder der Reisepass. Der Staatsangehörigkeitsausweis wird lediglich in klärungsbedürftigen Fällen benötigt, beispielsweise können sich Ausländer mit deutschen Vorfahren mit diesem Ausweis die deutsche Staatsbürgerschaft bestätigen lassen - sie müssen sich dann nicht mehr einbürgern lassen. Benötigt wird ein solcher Ausweis zum Beispiel auch, wenn jemand ein ausländisches Kind adoptieren möchte, das dann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten würde.

Wie beantrage ich einen Staatsangehörigkeitsausweis?

Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kreisverwaltungsbehörde, also im Unterallgäu beim Landratsamt Unterallgäu.

Aktuelles

- Landkreis

Das Landratsamt Unterallgäu soll weiterhin nach Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber suchen. Asylbewerber sollen soweit ausreichend auf freiwilliger Basis und ansonsten auch verpflichtend mit…

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