Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit ordnet einen Menschen einem bestimmten Staat zu - mit allen Rechten und Pflichten. In Deutschland erreichen Ausländer die Staatsangehörigkeit durch die Einbürgerung. Seit Juni 2024 gibt es dazu neue gesetzliche Regelungen: Kurz gesagt sind Einbürgerungen seitdem schneller möglich, die Voraussetzungen dafür sind aber strenger. Die wichtigsten Infos haben wir nachfolgend zusammengefasst.
Sie haben darüber hinaus noch Fragen zur Einbürgerung? Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns! Dies ist auf mehreren Wegen möglich: Über unsere Online-Terminvergabe, per E-Mail an ausland(at)lra.unterallgaeu.de.
Unter Einbürgerung versteht man die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer.
Fragen und Antworten
- Online-Antrag zur Einbürgerung (alternativ: Antrag auf Einbürgerung)
- Eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen ist hier im Bayernportal möglich.
- Quick-Check und Erklärvideo zur Einbürgerung
- Musterfragen zum Einbürgerungstest
- Informationen zur Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
- Informationen zur Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Urkunde nachweisen müssen, können Sie dazu die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen müssen. Dieses Interesse können Sie nicht geltend machen, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen.