Landschaftspflege und Vertragsnaturschutz
Verschiedene Förderprogramme honorieren Landwirte, Naturschutzverbände und Landschaftspflegeverbände für naturverträgliche Nutzungsweisen und landschaftspflegerische Leistungen. So werden mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine schonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und verbessert. Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag ein angemessenes Entgelt. Über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien werden insbesondere Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume gefördert, es gibt aber auch Zuschüsse für spezielle Artenschutzmaßnahmen nach dem Bayerischen Landschaftspflegeprogramm.
Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten (§1 Bundesnaturschutzgesetz). Um dieses Ziel verwirklichen zu können, können die Unteren Naturschutzbehörden landschaftspflegerische und gestalterische Maßnahmen durchführen. Damit werden in der Regel forst- oder landwirtschaftliche Betriebe, aber auch Vereine betraut. Im Landkreis ist vor allem der Landschaftspflegeverband (LPV) Unterallgäu in diesem Bereich tätig. Der Landkreis Unterallgäu ist wie etliche Gemeinden, der Bayerische Bauernverband (BBV), Naturschutzverbände, die Stiftung Kulturlandschaft Günztal und immer mehr Einzelpersonen Mitglied im Landschaftspflegeverband.
Fragen und Antworten
Welche Aufgaben übernimmt die Landschaftspflege?
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich an der Landschaftspflege beteiligen möchte?
Was muss man beantragen? Was heißt es, wenn man an einem solchen Programm teilnimmt?
Unsere bäuerlichen Betriebe haben durch die Bewirtschaftung der Landschaft über viele Generationen hinweg das Bild der Kulturlandschaft im Unterallgäu geprägt. Die hier lebenden Arten sowie ihre Lebensräume sind an die Nutzung angepasst, oder sogar darauf angewiesen. Viele dieser Kulturlandschaften sind jedoch stark im Rückgang begriffen, weil die einstige Nutzung (extensive Nutzung) nicht mehr wirtschaftlich ist. Mit Hilfe von Vertragsnaturschutz-Programmen soll deshalb unter anderem die aufwendige Bewirtschaftung von Wiesen und Weiden in ökologisch wertvollen Gebieten honoriert werden.
Fragen und Antworten
Was verbirgt sich hinter dem Vertragsnaturschutz oder auch "VNP Offenland"?
Wer kann am Vertragsnaturschutz teilnehmen?
Welche Voraussetzungen muss eine Fläche erfüllen?
Wie kann man die Teilnahme beantragen?
Wie hoch ist die Förderung?
- Weitere Informationen über das Vertragsnaturschutzprogramm sowie ein Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
- Zum Vertragsnaturschutzprogramm Wald finden Sie weitere Informationen und das Antragsformular im bayerischen Waldbesitzerportal.
Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert mit Zuwendungen freiwillige Leistungen, die für den Natur- und Artenschutz in Wäldern erbracht werden. Das VNP Wald ist im Privatwald und im Körperschaftswald ein wichtiger Baustein für die Umsetzung naturschutzfachlicher Ziele des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Fragen und Antworten
Was verbirgt sich hinter dem Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Wald?
Wer kann einen Antrag stellen?
Wie hoch ist die Förderung?