Finanzielles

Mitglieder gewinnen, Veranstaltungen organisieren, das Jahresprogramm planen - wenn man den Vorsitz eines Vereins inne hat, muss man viele Aufgaben übernehmen. Wichtig sind dabei selbstverständlich immer auch die Finanzen und der korrekte Umgang mit Einnahmen und Ausgaben sowie das Thema Steuern.
Sportvereine leisten Beachtliches in der Jugendarbeit: In keinem anderen Bereich sind so viele Kinder und Jugendliche aktiv. Der Landkreis Unterallgäu unterstützt die Jugendarbeit der Sportvereine jedes Jahr auch finanziell, wenn sie aktive Jugendarbeit sowie Breitensport und Öffentlichkeitsarbeit betreiben oder Abteilungen im Leistungs- und Breitensport haben. Zuwendungen können auch der BLSV und die Sportfachverbände erhalten.
Hier finden Sie einige grundsätzliche Informationen zu diesem Thema. Zögern Sie bei weiteren Fragen nicht, sich an den Referenten für Jugendförderung beim BLSV, Sportkreis Unterallgäu, zu wenden. Sie erreichen Karl Beck unter Telefon (08265) 91934 oder Mobil (0176) 42232595, per E-Mail an ka.beck(at)freenet.de oder auf dem Postweg (Mühlmahd 3, 87769 Unterrieden).
Fragen und Antworten
- Den Kreisverband Unterallgäu-Memmingen des Bayerischen Landessportverbands (BLSV) finden Sie im Internet unter www.blsv-kreis-unterallgaeu.de
Die private Steuererklärung ist ja schon ein Thema für sich. Nicht einfacher wird es für den Laien, wenn man sich für einen Verein mit dem Steuerrecht auseinandersetzen muss. Die Übungsleiterpauschale liegt mittlerweile bei 3000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale bei anderen Tätigkeiten wurde auf einen Freibetrag von 840 Euro im Jahr angehoben. In beiden Fällen unterliegen die Einnahmen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht.
- Viele steuerliche Informationen und Formulare für Vereine und ihre Mitglieder findet man auf den Seiten des Finanzamts Memmingen-Mindelheim.
- Informationen zur Vereinsbesteuerung gibt es auch auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Steuern.
- Auf www.vereinswiki.info gibt es viele Informationen zum Thema Finanzen und Steuern.
Mit der Vereinspauschale sollen die Sportvereine in ihren vielfältigen Aufgaben unterstützt werden. Im Jahr 2024 wurde eine Gesamtsumme von 319.227 Euro an 116 Sport- und Schützenvereine ausbezahlt. Dies waren 40 Cent je Mitgliedereinheit.
Fragen und Antworten
- Antrag Vereinspauschale (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Antrag-Ergänzungsblatt für Übungsleiter
- Erklärung für Lizenzinhaber
- Übersicht über zulässige Lizenzen
- Richtlinien zur Vereinspauschale (Auszug aus den Sportförderrichtlinien)
- Broschüre „Steuertipps für Vereine“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Wer muss dafür aufkommen, wenn beim Ausflug der Seniorengruppe ein Teilnehmer stürzt und sich dabei verletzt? Wer haftet bei Verletzungen während des Fußballspiels oder dem Feuerwehreinsatz? Diese Fragen stellt man sich oft leider erst, wenn schon etwas passiert ist.
Fragen und Antworten
- Versicherungsschutz im Ehrenamt thematisiert das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.