Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung, Studium oder Sprachkurs
Wenn Sie eine schulische oder betriebliche Ausbildung in Deutschland aufnehmen möchten, benötigen Sie dafür einen gültigen Aufenthaltstitel. Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie benötigen, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie zum ersten Mal einen Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen, müssen einen "Antrag auf Ersterteilung" stellen. Sollten Sie schon einen Aufenthaltstitel besitzen, der verlängert werden soll, dann stellen Sie bitte einen "Verlängerungsantrag".
Für eine qualifizierte betriebliche oder schulische Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden, wenn die Berufsausbildung zu einem anerkannten Abschluss führt.
Übrigens: Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer (von der Ausbildung unabhängigen) Beschäftigung von maximal zehn Stunden je Woche. Eine selbstständige Tätigkeit ist damit nicht gestattet. Während der Ausbildung kann in der Regel keine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, außer es besteht ein gesetzlicher Anspruch. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis für bis zu zwölf Monate verlängert werden. In dieser Zeit kann dann ein Arbeitsplatz gesucht werden. Der Arbeitsplatz muss der abgeschlossenen Berufsausbildung angemessen sein.
Fragen und Antworten
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium zu erhalten oder diese verlängern lassen zu können, erfahren Sie hier.
Fragen und Antworten
Für den Besuch eines Sprachkurses, der nicht der Vorbereitung auf ein Studium dient, kann eine Aufenthaltserlaubnis für maximal ein Jahr erteilt werden.
Fragen und Antworten
Alternativ: Formulare zum Herunterladen und Ausfüllen
- Antragsformular: Antrag auf Ersterteilung oder Antrag auf Verlängerung
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis