Lebensmittelsicherheit und Registrierung von Lebensmittelbetrieben

Zwei Sachgebiete am Landratsamt Unterallgäu arbeiten täglich für den Schutz der Verbraucher und stellen sicher, dass bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln alles hygienisch einwandfrei abläuft. Neben der Lebensmittelüberwachung ist auch das Veterinäramt für die Lebensmittelsicherheit tätig. Das Veterinäramt ist dabei für Produkte tierischen Ursprungs zuständig. Es überwacht und kontrolliert die EU-zugelassenen Lebensmittelbetriebe wie Molkereien, Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetriebe sowie Betriebe, die Wild oder Fisch verarbeiten.
Bei Fragen und Anregungen rund um das Thema Lebensmittelsicherheit oder bei Verbraucherbeschwerden können Sie sich entweder an die Lebensmittelüberwachung wenden oder an das Veterinäramt.
Betriebe, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten oder vertreiben, sind nach EU-Recht verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde registrieren zu lassen. Die Registrierung erfolgt bei den Landratsämtern beziehungsweise bei den kreisfreien Städten.
Fragen und Antworten
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Informationen zur Lebensmittelsicherheit
- Internetseite der Regierung von Schwaben
Viele Verbraucher waren verunsichert, als mit Dioxin belastete Eier auftauchten und dies bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Als Reaktion darauf kam es zu Gesetzesänderungen. Zum besseren Schutz der Verbraucher gelten für Lebensmittel- und Futterunternehmer nun neue Melde- und Informationspflichten. So muss jetzt jeder, der im Unterallgäu als Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer zum Beispiel Eier, Milch oder Mais produziert, seine Untersuchungsergebnisse zu Dioxin und PCB elektronisch ans Landratsamt oder die Regierung von Oberbayern melden. Und zwar innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Unternehmer Kenntnis von dem Untersuchungsergebnis hat. Ziel ist es, ein bundesweites Frühwarnsystem aufzubauen, das es ermöglicht, im Ernstfall schnell zu handeln.
Fragen und Antworten
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Hier finden Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer auch ein Muster für die Meldung von Untersuchungsergebnissen.
Wurde auf dem Hof geschlachtet, so war das früher ein großes Fest. Vor allem vor Weihnachten und vor anderen Festtagen musste die eine oder andere Kuh, das eine oder andere Schwein im Landkreis den Gang zur Schlachtbank antreten. Hausschlachtungen sind heute weit weniger verbreitet.
Fragen und Antworten
Das EU-Recht ermöglicht nun die hofnahe Schlachtung in der für die Tiere vertrauten Umgebung des Herkunftsbetriebs. Damit ist kein potenziell belastender Transport und Aufenthalt in einem fremden Schlachtbetrieb mehr nötig. Vorab muss der Tierhalter sich die Schlachtung am Herkunftsbetrieb aber genehmigen lassen.
Fragen und Antworten
- Merkblatt über die Schlachtung im Herkunftsbetrieb
- Antrag auf Schlachtung im Herkunftsbetrieb
- Antrag auf Eignungsprüfung einer mobilen Einheit oder Bescheinigung über die Eignung einer mobilen Einheit
- Vereinbarung und Nutzungskonzept zwischen Tierhalter, Betreiber der mobilen Einheit und Schlachtbetrieb
- Begleitschein für Nutztiere zum Schlachten
Die in Bayern bislang bekannten PFC-Kontaminationen in der Umwelt sind in den meisten Fällen verursacht durch den langjährigen Einsatz von PFC-haltigen Speziallöschschäumen im Rahmen von Übungen beziehungsweise bei Brandeinsätzen von Werk- und Flughafenfeuerwehren. Deshalb sind auch mehrere Bundeswehrstandorte – meist mit Flugbetrieb - mit PFC kontaminiert. Auch der ehemalige Fliegerhorst in Memmingerberg ist betroffen. Möglicherweise ist dies auch die Ursache dafür, dass Fische belastet sind. Fische aus Teilen des Krebsbaches, der Westlichen Günz und der Günz sollten aktuell nicht gegessen werden. Den Bereich, für den die Verzehrwarnung gilt, finden Sie in dieser Karte.
Fragen und Antworten
- Allgemeine Informationen über die PFC-Belastung in Fischen findet man auf der Seite des Landesamts für Umwelt (LfU).
- Informationen über PFC erhält man beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
- Die Ergebnisse der Untersuchungen des Trinkwassers von Ungerhausen werden auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
- Wo die Verzehrwarnung für Fische gilt, finden Sie in dieser Karte.
Sie haben den Jagdschein gemacht und interessieren sich jetzt dafür, inwiefern Sie die erlegten Tiere verkaufen dürfen? Dann sind Sie auf dieser Seite richtig. Grundsätzlich müssen Sie wissen, dass bei der Vermarktung von Wild zwischen freilebendem Wild und Gehegewild unterschieden werden muss. Bei besonders großen Gehegen mit ausreichender Deckung und Futtergrundlage kann man sich allerdings eine Gleichstellung mit freilebendem Wild anerkennen lassen.
Einige grundlegende Informationen zu diesem Thema haben wir hier für Sie zusammengestellt. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen einfach an uns.
Informationen rund um die Jagd im Unterallgäu und den bayerischen Jagdschein finden Sie hier.
Fragen und Antworten
- Meldebogen zur Registrierung von Lebensmittelbetrieben (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Muster der Erklärung für Gehegebesitzer/ Farmwildhalter
- Antrag auf Übertragung der Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen und Dachsen auf Jagdausübungsberechtigte
- Bestellformular für Wildursprungsscheine und Marken
- Weil die Zahl der Wildschweine stetig zunimmt, unterstützt der Landkreis Unterallgäu Jäger, die hier regulierend eingreifen: Antrag auf Unterstützung