Betäubungsmittel

Als Betäubungsmittel werden Arzneien und andere Stoffe bezeichnet, deren Abgabe besonders kontrolliert wird - zum Beispiel, weil sie abhängig machen können. Das Gesundheitsamt am Landratsamt überwacht den Umgang mit Betäubungsmitteln. Es berät Apotheken und andere Einrichtungen hierzu und überprüft diese auch. Aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbene Betäubungsmittel dürfen in angemessener Menge als Reisebedarf aus- oder eingeführt werden. Hierbei muss man Verschiedenes beachten.
Fragen und Antworten
Welche Einrichtungen betreut das Gesundheitsamt?
Wie wird der Umgang mit Betäubungsmitteln überwacht?
Welche Regelungen gelten beim Reisen mit Betäubungsmitteln?
Wer beglaubigt die Bescheinigung, die man für Reisen braucht?
Viele weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
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