Das Sorgerecht

„Sorgerecht: Das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten.“ – Eine einfache Definition für ein Thema, das alles andere als einfach ist. Vor allem deshalb, weil die Frage nach dem Sorgerecht in der Regel nach einer Trennung der Eltern auftaucht. Dann geht es darum, wer zukünftig eben diese Rechte und Pflichten, die mit der Erziehung einhergehen, übernimmt und sich um das oder die Kind(er) kümmert. Aber auch bei Paaren, die nicht miteinander verheiratet sind, stellt sich die Frage, wer das Sorgerecht ausübt.
Wir vom Jugendamt beraten Sie gerne über dieses komplexe Thema – kontaktieren Sie uns einfach persönlich. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner (nach Gemeinden sortiert). Vielleicht finden Sie das, was Sie wissen wollen, aber auch schon auf dieser Seite.