Straßenverkehrsbehörde
Ob Großraum- oder Schwerverkehr, Arbeiten im Straßenraum oder Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund: Bei diesen Themen helfen Ihnen die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt gerne weiter. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen beantworten können, die den Landkreis Unterallgäu betreffen. Wenden Sie sich immer an die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde!
Langholztransporte, Turmdrehkräne, Bagger, landwirtschaftliche Arbeitsgeräte oder Gabelstapler: Großraum- und Schwertransporte sorgen immer für Aufsehen und man begegnet ihnen auch immer öfter. Für solche Transporte werden Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse benötigt.
Fragen und Antworten
- Antrag auf Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr (Landratsamt, Sitz Mindelheim)
- Antrag auf Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr (Landratsamt, Dienststelle Memmingen)
- Nachweis über Versicherungsschutz (Stapler)
- Merkblatt zum Einsatz von Staplern auf öffentlichen Straßen
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
- Für Fahrzeuge, deren Größe oder Gewicht die gesetzlich zulässigen Grenzen überschreiten, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Geregelt sind diese gesetzlichen Grenzen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
- Will ein Fahrzeug mit einer solchen Ausnahmegenehmigung tatsächlich am Verkehr teilnehmen, benötigt es eine Erlaubnis. Mehr darüber erfahren Sie in § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung.
Güter in der richtigen Menge, im richtigen Zustand, zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zur Verfügung zu stellen: Das ist Güterverkehr - für unsere produzierende Wirtschaft nicht mehr wegzudenken! Früher gab es für Kombis und Kleintransporter Befreiungen und Begünstigungen. Das ist seit der Aktualisierung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) nicht mehr der Fall. Es kommt lediglich auf das zulässige Gesamtgewicht des eingesetzten Fahrzeugs an.
Fragen und Antworten
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr beziehungsweise die Gemeinschaftslizenz
- Vordruck zum Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit
- Zusatzbescheinigung für den Güterkraftverkehr
- Antrag für die Erteilung zusätzlicher Abschriften (falls Sie schon in Besitz einer EU-Lizenz und Abschriften sind und zusätzliche Fahrzeuge im gewerblichen Güterkraftverkehr einsetzen wollen)
Verstopfte Straßen vermeiden, einen möglichst ungehinderten Verkehrsfluss des „normalen“ Verkehrs gewährleisten und damit gleichzeitig dem Lärm- und Umweltschutz Rechnung tragen: Das sind die Gründe dafür, dass auf Deutschlands Straßen an Sonn- und Feiertagen keine Lastwagen fahren dürfen.
Fragen und Antworten
Das ganze Jahr über wird in unserem Landkreis gebaut. Bevor die Arbeiten beginnen, müssen die Verantwortlichen sie genehmigen lassen. In einer solchen Genehmigung werden die Details zur Absperrung und Sicherung von Baustellen, zum Beispiel durch zusätzliche Ampeln, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Umleitungsstrecken geregelt. So soll die Unfallgefahr sowohl für Bauarbeiter als auch Verkehrsteilnehmer während der Bauphase reduziert werden.
Eine Übersicht über aktuelle Baustellen im Landkreis finden Sie übrigens auf dieser Seite.
Fragen und Antworten
Sie wollen sich selbstständig machen und ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen eröffnen? Oder Sie organisieren gerne Ausflüge und Ferienreisen und wollen solche „offiziell“ anbieten? Dann üben Sie einen so genannten „Gelegenheitsverkehr“ aus und benötigen dafür eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Alles, was Sie hierzu wissen sollten, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Näheres über die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung finden Sie unter Führerscheine.
Fragen und Antworten
- Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Infoblatt Taxikonzessionen/Mietwagengenehmigungen, informiert welche Unterlagen obigem Antrag beigefügt werden müssen.
- Formular, um Angaben über Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu machen
Ob Sportvereine, Schützenvereine, Musikkapellen, Feuerwehren oder Faschingsgesellschaften: Das Vereinsleben im Landkreis Unterallgäu ist vielfältig. Und vielfältig sind auch die Veranstaltungen, die diese Vereine auf die Beine stellen. Teilweise wird dabei auch der öffentliche Straßenverkehr beeinträchtigt. Dann ist das Landratsamt an der Reihe, um eine entsprechende Erlaubnis zu erteilen. Informieren Sie sich hier, was Sie bei solchen Veranstaltungen beachten müssen und wie Sie als Unterallgäuer eine entsprechende Genehmigung bekommen.
Nähere Informationen rund um Vereinsfeste finden Sie übrigens auf der Seite Tipps für Festveranstalter.
Fragen und Antworten
- Für alle Veranstaltungen, die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel ein Festumzug, muss laut Straßenverkehrsordnung eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 StVO eingeholt werden:
Antrag auf eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 StVO (alternativ: zum Online-Verfahren) - Dazu füllen Sie außerdem aus:
- Findet eine Veranstaltung zwar auf einem privaten Grundstück statt, beeinträchtigt diese aber dennoch eine öffentliche Verkehrsfläche, dann benötigen Sie folgenden Antrag:
- Beigelegt werden muss außerdem jedem Antrag eine Vereinbarung Sonderbaulast. (Bitte verwenden Sie zum Öffnen des Dokuments den kostenlosen Acrobat Reader.)