ACHTUNG:
Das Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim ist mit allen Außenstellen und der Dienststelle in Memmingen am Freitag, 27. Dezember 2024, und am Montag, 30. Dezember 2024, geschlossen.
Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Liebe Kunden der Zulassungsstelle,
um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie am besten vorab einen Termin in der Zulassungsstelle. Sollten Sie ohne Termin kommen, bitten wir Sie, spätestens 15 Minuten bevor wir schließen bei uns zu sein. Das letzte Warteticket wird 15 Minuten vor Schließung vergeben.
Übrigens: Fahrzeugzulassungen und Fahrzeugabmeldungen können Sie auch oftmals online abwickeln. Informieren Sie sich bitte auf dieser Seite unter "Zulassungsverfahren online abwickeln" unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
Rund um die Zulassungsstelle
Autos, Lastwagen, Busse, Motorräder, Zugmaschinen - im Landkreis Unterallgäu sind über 147.000 Fahrzeuge angemeldet. Ihre Daten werden in den Zulassungsstellen beim Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim und dessen Dienststelle in Memmingen verwaltet. Die Zuständigkeit der Zulassungsstellen richtet sich nach dem „Wohnortprinzip“. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Ihren Firmensitz im Unterallgäu haben, sind Sie bei uns richtig.
Online-Terminreservierung
Sie können online einen Termin in der Zulassungsstelle vereinbaren. Zur Terminreservierung gelangen Sie hier.
- Bitte beachten Sie, dass Brückentage, die Tage um die gesetzlichen Feiertage (Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Silvester) sowie die Schulferien zu den besucherintensiven Tagen gehören. An diesen Tagen ist unter Umständen mit einer längeren Wartezeit zu rechnen.
- Nutzen Sie auch die Angebote der Online-Zulassungsbehörde. Zahlreiche Vorgänge können dort bequem von zu Hause aus durchgeführt werden. Den Zugang finden Sie hier.
- Informieren Sie sich vor dem Gang zur Zulassungsbehörde, welche Formulare Sie für den von Ihnen gewählten Zulassungsvorgang benötigen.
- Füllen Sie die notwendigen Formulare bereits aus, bevor Sie zur Zulassungsstelle kommen. Das vermeidet unnötige Verzögerungen.
- Vertrauen Sie nicht auf Öffnungszeiten und Tipps von privaten Internetseiten. Diese sind oft nicht aktuell und geben falsche Öffnungszeiten oder Hinweise an. Vertrauen Sie nur dem offiziellen Internetauftritt des Landratsamts Unterallgäu.
- Wir bitten Sie, spätestens 15 Minuten bevor wir schließen bei uns zu sein. Das letzte Warteticket wird 15 Minuten vor Schließung vergeben. Hier geht es zu unseren Öffnungszeiten.
Mit dem Inkrafttreten der 4. Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) sind seit September 2023 alle Zulassungsverfahren online möglich. Das heißt: Neben Neuzulassungen, Abmeldungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen und Tageszulassungen können nun auch besondere Kennzeichen wie E-Kennzeichen oder Oldtimer- und Saisonkennzeichen online beantragt werden. Und: Es können nun auch juristische Personen, also auch Firmen oder Autohäuser, Zulassungsverfahren digital abwickeln. Möglich ist dies über dieses Bürgerservice-Portal.
Wir haben auf dieser Seite viele Fragen für Sie beantwortet. Ganz unten können Sie darüber hinaus einen Benutzerleitfaden sowohl für natürliche als auch für juristische Personen herunterladen.
Fragen und Antworten
- Bürger-Serviceportal für Online-Zulassungsverfahren
- Informationen zur Online-Ausweisfunktion/Download der AusweisApp2
- Informationen/Zugang zur BundID
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Informationen rund um die internetbasierte Fahrzeugzulassung)
Wer in Deutschland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, muss dieses im Regelfall spätestens ein Jahr nach dem Tag der Einreise auf ein deutsches Kennzeichen umschreiben. Ukrainische Staatsangehörige konnten bisher eine Ausnahmegenehmigung dieser Jahresfrist beantragen. Erteilt wurde diese Ausnahmegenehmigung längstens bis 31. März 2024. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht mehr möglich - nur in absoluten Ausnahmefällen und dann nur bis zum 30. September 2024.
Fragen und Antworten
Im Oktober 2005 wurden in Deutschland EU-einheitliche Fahrzeugpapiere verbindlich eingeführt. Der frühere Fahrzeugschein heißt seitdem „Zulassungsbescheinigung Teil I“ und der Fahrzeugbrief wird als „Zulassungsbescheinigung Teil II“ bezeichnet. Auch bezüglich des für die Zulassung erforderlichen Nachweises über eine Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es Änderungen - dieser wird nur noch elektronisch geführt.
Fragen und Antworten
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Vollmacht zur Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges einschließlich SEPA-Lastschriftmandat (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Einwilligungserklärung der beiden Erziehungsberechtigten (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Verlusterklärung Fahrzeugschein (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Verlusterklärung Betriebserlaubnis Mofa/Moped/Radlader (alternativ: zum Online-Verfahren)
Sie haben sich ein neues Auto gekauft. Diesem waren noch nie Kennzeichen zugeteilt und es ist kein Erstzulassungstag in der Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief) eingetragen. Nun wollen Sie es auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu anmelden. Wenn Sie die richtigen und vollständigen Papiere bei der Anmeldung eines Fahrzeugs dabei haben, erspart Ihnen dies viel Zeit. Gleichzeitig helfen Sie mit, unseren bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Die Kfz-Zulassungsstelle rät, bei der Zulassung eines Import-Fahrzeugs vorher Kontakt mit der Zulassungsstelle aufzunehmen. Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen benötigt.
Seit Oktober 2019 haben Sie übrigens auch die Möglichkeit, Ihr neues Auto online zuzulassen - informieren können Sie sich darüber im Bereich "Zulassungsverfahren online abwickeln" auf dieser Seite.
Fragen und Antworten
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Vollmacht mit Einverständniserklärung einschließlich SEPA-Lastschriftmandat (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Einwilligungserklärung der beiden Erziehungsberechtigten (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Antrag auf Steuerbefreiung für landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Antrag auf Steuervergünstigung für Menschen mit Behinderung (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach §10 KraftStG (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Antrag auf Anhängerzuschlag (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Verfügungsberechtigung GbR (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Antrag Steuervergünstigung für sonstige Fahrzeuge nach §3 KraftStG (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Formular zur Bestätigung der Fahrgestellnummer durch technische Prüfstelle
Sie haben ein Gebrauchtfahrzeug gekauft und möchten jetzt wissen, was Sie benötigen, um es auf sich umschreiben zu lassen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Unterallgäu haben? Oder möchten Sie ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug auf sich zulassen? Oder sind Sie neu ins Unterallgäu gezogen und möchten Ihr Fahrzeug ummelden? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über die Antragsunterlagen.
Die Zulassungsstelle rät, bei der Zulassung eines Import-Fahrzeugs vorher Kontakt mit der Zulassungsstelle aufzunehmen, gegebenenfalls werden hier weitere Unterlagen benötigt,
Sie können übrigens ein Gebrauchtfahrzeug auch online auf einen neuen Halter umschreiben - informieren können Sie sich darüber im Bereich "Zulassungsverfahren online abwickeln" auf dieser Seite.
Fragen und Antworten
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einwilligungserklärung der beiden Erziehungsberechtigten (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke für das Finanzamt
- Formular zur Bestätigung der Fahrgestellnummer durch technische Prüfstelle
Sie wollen Ihr Motorrad oder Ihren offenen Sportwagen über den Winter einmotten? Früher wurden die Fahrzeuge dann einfach vorübergehend stillgelegt. Diese bisherige Unterscheidung zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und einer endgültigen Abmeldung - zum Beispiel wenn das Fahrzeug entsorgt werden soll - gibt es nicht mehr. Beides wird ersetzt durch die so genannte Außerbetriebsetzung.
Sie können ein Fahrzeug übrigens auch online außer Betrieb setzen - informieren können Sie sich darüber im Bereich "Zulassungsverfahren online abwickeln" auf dieser Seite.
Fragen und Antworten
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (früher Einzugsermächtigung für das Finanzamt) (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Einwilligungserklärung der beiden Erziehungsberechtigten (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Formular zur Verkaufsanzeige (alternativ: zum Online-Verfahren)
Grundsätzlich sollten Sie Ihr Fahrzeug vor einem Verkauf außer Betrieb setzen. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein - schließen Sie unbedingt einen Kaufvertrag mit dem neuen Käufer des Fahrzeuges ab und reichen Sie die sogenannte Verkaufsanzeige bei der Zulassungsbehörde ein. Einen Antrag hierzu finden Sie hier.
Diese Verkaufsanzeige dient für den eingetragenen Halter als Sicherheit, falls der Käufer das Fahrzeug wider Erwarten nicht um - oder abmelden sollte. Nur mit Vorlage einer vollständig ausgefüllten Verkaufsanzeige können weitere Schritte von Seiten der Zulassungsbehörde eingeleitet werden.
Wir empfehlen bei Verkauf eines Fahrzeuges ins Ausland dieses in jedem Fall zuvor abzumelden.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kann ein Fahrzeug im Ausland nicht abgemeldet werden.
Bitte beachten Sie auch: Wenn Sie ein Fahrzeug im zugelassenen Zustand verkaufen, müssen Sie dem Käufer alle Unterlagen aushändigen, also die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Zulassungsbescheinigung Teil II und die Nummernschilder. Behalten Sie keine Dokumente „zur Sicherheit“ ein. Andernfalls kann der Käufer das Fahrzeug nicht auf seinen Namen ummelden bzw. abmelden, wenn er nicht alle Unterlagen der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen kann.
- Verkaufsanzeige (alternativ: zum Online-Verfahren)
Laut Studien ergibt sich für die Bevölkerung der EU eine um mindestens ein Jahr reduzierte Lebenserwartung durch die Gesamtstaubbelastung. Um das Ganze nicht noch mehr zu verschlimmern, gelten seit Januar 2005 europaweit Grenzwerte für Feinstaub in der Luft. Viele Städte, in denen diese Werte nicht eingehalten werden können, haben inzwischen Maßnahmen getroffen: Unter anderem durch die Einführung von Feinstaubplaketten.
Fragen und Antworten
In der Regel bekommt man bei der Zulassungsstelle keine Auskunft über den Halter eines Fahrzeuges – aber es gibt auch besondere Fälle.
Fragen und Antworten
- Antrag auf Halterauskunft (alternativ: zum Online-Verfahren)
Seit 2015 gibt es für Fahrzeughalter bei einem Wohnortwechsel eine wesentliche Vereinfachung: Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen bundesweit mitnehmen. Bisher musste in den meisten Fällen nach einem solchen Umzug ein neues Kfz-Kennzeichen beantragt werden. Auch ist es seit Oktober 2019 möglich, das auswärtige Kennzeichen eines Fahrzeugs (zum Beispiel beim Kauf aus einem anderen Landkreis) zu behalten. Eine Umschreibung der Zulassungsbescheinigung Teil I auf die neue Adresse ist jedoch in jedem Fall erforderlich.
Wichtig ist auch: Wenn Sie ein Kennzeichen mitnehmen möchten, dann muss das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ummeldung zugelassen sein.
Selbstverständlich müssen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug nicht mitnehmen! Sie können auch ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragen.
Um einen Missbrauch auszuschließen, müssen gestohlene bzw. verlorene Kennzeichen nach den gesetzlichen Vorgaben zur Fahndung ausgeschrieben werden und sind zehn Jahre lang für eine erneute Ausgabe gesperrt. Wir müssen Ihnen daher für Ihr Fahrzeug ein neues Kennzeichen zuteilen.
Fragen und Antworten
- Verlustanzeige (alternativ: zum Online-Verfahren)
Aufgrund einer Rechtsänderung in Zusammenhang mit der internetbasierten Außerbetriebsetzung werden seit 1. Januar 2015 keine Feststoffplaketten mehr eingesetzt. Es kommen nur noch Klebeplaketten zum Einsatz.
Kennzeichenschilder bereits zugelassener Fahrzeuge müssen nicht auf Klebeplaketten umgestellt werden.
Die neuen Klebeplaketten beinhalten - wie die ebenfalls seit 1. Januar 2015 eingesetzten Zulassungsbescheinigungen Teil I - einen verdeckten Sicherheitscode. Ab 1. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge können somit online über das Internet außer Betrieb gesetzt werden.
Bitte beachten Sie: Solange Ihrem Fahrzeug keine Klebeplaketten zugeteilt sind, können Sie leider keine Online-Zulassung oder Online-Außerbetriebsetzung vornehmen, auch wenn Ihre Fahrzeugpapiere schon mit verdeckten Sicherheitscodes ausgestattet sind.
Seit Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 gibt es auch die Möglichkeit der Tageszulassungen. Was es damit auf sich hat, beantworten wir Ihnen in den nachfolgenden Fragen.
Fragen und Antworten
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erteilen Sie eine Einzugsermächtigung für fällige Beträge, in diesem Fall der Kfz-Steuer. Seit 2014 muss bei der Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs immer ein solches SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer vorgelegt werden.
Fragen und Antworten
Seit 1. September 2023 kann man mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staat) Fahrzeuge zulassen, deren regelmäßiger Standort in der Bundesrepublik Deutschland ist. Der Antragsteller kann zum Beispiel ein Bundesbürger sein, der ein Ferienhaus in Griechenland hat, dort das ganze Jahr über wohnhaft und auch gemeldet ist, regelmäßig nach Deutschland zurückkommt und hier sein Fahrzeug verwenden möchte, welches das ganze Jahr über seinen Standort in Deutschland hat. Es kann aber auch ein ausländischer Bürger sein, welcher im EU-Bereich wohnhaft ist und bei seinem Aufenthalt in Deutschland sein in Deutschland stehendes Fahrzeug nützen möchte.
Fragen und Antworten
- Bürger-Serviceportal für Online-Zulassungsverfahren
- Informationen zur Online-Ausweisfunktion/Download der AusweisApp2
- Informationen/Zugang zur BundID
- Kraftfahrtbundesamt
- Informationen über Haupt- und Abgasuntersuchung des TÜV Süd
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Informationen rund um die internetbasierte Fahrzeugzulassung)