Digitaler Bauantrag
Fragen und Antworten
Seit wann kann man den Bauantrag digital einreichen?
Welche Formulare können digital eingereicht werden?
Wie können Anträge digital eingereicht werden?
Wer kann Formulare digital einreichen?
Können die Formulare auch noch in Papierform eingereicht werden?
Bisher wurden Bauanträge bei den Gemeinden eingereicht. Was ändert sich?
Was gilt für die Stadt Bad Wörishofen?
Können Erklärungen zur Abstandsflächenübernahme digital eingereicht werden?
Bisher haben auf dem Bauantrag neben dem Planer auch die Bauherren und Nachbarn unterschrieben. Funktioniert das auch digital?
Welche Dateiformate sind zulässig?
Der Bauantrag wurde digital eingereicht. Wie können Pläne nachgereicht werden?
Können Unterlagen zu in Papierform eingereichten Anträgen digital nachgereicht werden?
Wie können Standsicherheitsnachweise, Brandschutznachweise oder anderweitige Nachweise eingereicht werden?
Wird die Baugenehmigung digital zugestellt, wenn der Antrag über das Bayern-Portal eingereicht wurde?
Entstehen dem Planer oder den Bauerherrn zusätzliche Kosten durch einen digitalen Antrag?
Baurecht
- Antrag auf Baugenehmigung
- Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Antrag auf Teilbaugenehmigung
- Antrag auf Vorbescheid
- Antrag auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Bau- oder Teilbaugenehmigung
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids
- Fehlende Angaben und Unterlagen nachreichen
Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren
- Baubeginnsanzeige
- Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Anzeige der Beseitigung
- Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs
Abgrabungsrecht
- Abgrabungsantrag
- Erforderliche Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
- Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung
- Antrag auf Vorbescheid
- Anzeige und Erklärung im abgrabungsrechtlichen Verfahren