Immissionsschutz im Unterallgäu
Saubere Luft atmen und in Ruhe arbeiten oder schlafen können: Wer möchte das nicht? Abgase oder Lärm sind nicht nur störend, sondern können auch krank machen und die Umwelt gefährden. Um schädliche Einwirkungen wie diese zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten, gibt es den Immissionsschutz. Die Fachleute vom Landratsamt überwachen den Betrieb von umweltrelevanten Anlagen. Außerdem müssen bestimmte Anlagen genehmigt werden, bevor sie in Betrieb gehen. Die Vorschriften dazu stehen im Bundesimmissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen.
Immissionen sind auf Menschen, Pflanzen, Tiere oder die sonstige Umwelt einwirkende Luftverschmutzungen, Geräusche, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Die Begriffe „Emission“ und „Immission“ beschreiben die gleichen physikalischen Erscheinungen. Bezieht man sich auf die Quelle, benutzt man das Wort Emission. Mit Blick auf den Empfänger spricht man dagegen von einer Immission. Ein Beispiel: Der Rauch aus einem Schornstein ist eine Emission. Geht der Ausstoß aus dem Schornstein aber mit dem Regen auf die Umwelt nieder, spricht man von einer Immission.
Beim Begriff „Immissionen“ denken viele an Autos und Industrieanlagen, die Schadstoffe ausstoßen, die Luft verschmutzen und in Verbindung mit Regen zum Waldsterben beitragen (saurer Regen). Quellen für Immissionen sind aber auch Flughäfen, Autobahnen, Baustellen, Sportplätze, Diskotheken oder Geräte wie Rasenmäher, da hier Lärm entsteht, der die Umwelt belasten kann.
Heizungsanlagen dürfen nur mit zulässigen Brennstoffen wie naturbelassenem Holz oder Steinkohle betrieben werden. Um Rauchbelästigungen oder einen erhöhten Schadstoffausstoß zu vermeiden, muss man zudem auf eine richtige Bedienung achten und die Heizung regelmäßig warten lassen.
Ob die Anlage die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, überprüft der Kaminkehrer. Werden die zulässigen Werte überschritten, muss man die Heizungsanlage reparieren oder sanieren lassen. Die regelmäßige Kontrolle durch einen Kaminkehrer ist unabdingbar – auch, wenn eine Fachfirma die Heizungsanlage wartet.
Damit Lärm oder Schadstoffausstoß ein verträgliches Maß nicht überschreiten, gibt es Grenzwerte, also gesetzlich vorgeschriebene Höchstwerte. Der Betrieb von umweltrelevanten Anlagen wird von den Fachleuten vom Immissionsschutz am Landratsamt überwacht. Außerdem müssen bestimmte Anlagen genehmigt werden, bevor sie den Betrieb aufnehmen.
Wer eine Baustelle betreibt, sollte Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen und darauf achten, dass die Baustelle möglichst wenig Lärm verursacht. Dafür verantwortlich sind sowohl der Bauherr als auch der Bauunternehmer oder der Bauleiter. Für Baustellen-Lärm gelten unterschiedliche Immissionsrichtwerte – je nachdem, ob sich eine Baustelle in einem Wohngebiet oder etwa in einem Industriegebiet befindet. Besonders leise muss es zum Beispiel in der Nähe von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen sein.
Vor allem an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr muss es in Wohngebieten leise sein. In der Regel dürfen in dieser Zeit Geräte wie Baustellensägemaschinen, Motorkettensägen, Beton- und Mörtelmischer, Heckenscheren, Rasenmäher oder Zerkleinerer nicht benutzt werden.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht einen Bonus für Strom aus Biogas vor, wenn der Anlagenbetreiber durch Messbericht nachweist, dass der Formaldehyd-Emissionswert der Verbrennungsmotoranlage einen Grenzwert von maximal 20 Milligramm pro Kubikmeter nicht überschreitet.
Um den Bonus beim örtlich zuständigen Stromversorger geltend machen zu können, benötigt der Anlagenbetreiber eine Bescheinigung der Immissionsschutzbehörde über die Einhaltung des Grenzwerts. Ob ein Anspruch auf den Bonus besteht, entscheidet der Stromversorger.
Man muss dem Fachbereich Immissionsschutz am Landratsamt für die Bescheinigung den Original-Messbericht einer zugelassenen Stelle vorlegen. Die Fachleute bestätigen die Einhaltung des Grenzwerts direkt auf dem vorgelegten Messbericht, der dem Biogasanlagenbetreiber zugesandt wird. Für die Bescheinigung wird eine Gebühr erhoben.
Bevor eine Anlage errichtet wird, die vermehrt Lärm oder Abgase absondert, muss das Landratsamt dies immissionsschutzrechtlich genehmigen. Im Unterallgäu gibt es etwa 165 genehmigungspflichtige Anlagen - von Flüssiggastanks bis hin zu Schießanlagen.
Bei technischen Fragen zum Thema Immissionsschutz stehen Ihnen unsere Umweltschutzingenieure als Ansprechpartner zur Verfügung.
Fragen und Antworten
Genehmigen lassen muss man Anlagen, die sich auf die Umwelt in besonderem Maß negativ auswirken können. Dazu zählen ab einer bestimmten Ausbaugröße beispielsweise Biogasanlagen, Schlachtbetriebe, Schießanlagen, Asphaltmischanlagen oder Flüssiggastanks. Auch bestimmte Anlagen zur Lagerung und Behandlung von Abfällen unterliegen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht.
Nicht genehmigt werden müssen zum Beispiel Schreinereien, Tankstellen oder Kfz-Werkstätten. Aber auch diese Betriebe müssen darauf achten, dass sie die Umwelt nicht stören und Lärm beziehungsweise Gerüche auf ein Mindestmaß beschränken.
Welche Anlagen genau genehmigt werden müssen, ist im Anhang der Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen aufgeführt. Sie können sich als Unterallgäuer Bürger aber auch gerne an den Fachbereich Immissionsschutz am Landratsamt wenden. Welche Umweltschutzingenieurin oder welcher Umweltschutzingenieur für Ihren Bereich zuständig ist, finden Sie hier.
Für die Genehmigung immissionsschutzrechtlich relevanter Anlagen im Unterallgäu muss man sich in der Regel an uns als Landratsamt wenden. In einigen Fällen ist auch die Regierung von Schwaben zuständig.
Wenn Sie sich ans Landratsamt wenden, macht es einen Unterschied, ob Sie technische oder rechtliche Fragen haben. Fürs Technische, wie zum Beispiel für die Überwachung von Anlagen, gibt es bei uns sogenannte Umweltschutzingenieure. Diese wissen auch, ob Sie für Ihre Anlage eine Genehmigung brauchen oder nicht. Eine Karte, auf der Sie sehen können, wer von unseren Umweltschutzingenieuren für Sie zuständig ist, finden Sie hier.
Geht es Ihnen dagegen um die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens oder um eine Beschwerde, informieren Sie sich bei den Verwaltungsmitarbeitern des Fachbereichs Immissionsschutz.
Die Richtlinie über Industrieemissionen (Richtlinie 2010/75/EU) soll vermeiden, dass Industrieanlagen die Umwelt belasten. Wenn Ihre Anlage der Richtlinie unterliegt, erhalten Sie hier weitere Informationen. Außerdem finden Sie hier alle Berichte über die Überwachung dieser Anlagen im Unterallgäu.
Fragen und Antworten
Immissionsschutzrechtlich zu genehmigende Anlagen, die dieser Richtlinie entsprechen müssen, sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in Spalte d des Anhangs 1 mit dem Buchstaben „E“ gekennzeichnet. Hier werden Sie zu der Verordnung weitergeleitet.
Die Richtlinie regelt Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen. Sie schreibt vor, dass Betreiber von Industrieanlagen immer die „beste verfügbare Technik (BVT)“ anwenden müssen.
Der Landkreis Unterallgäu überwacht die entsprechenden Anlagen anhand eines festgelegten Programms. Damit soll die Überwachung planmäßig und nachvollziehbar verlaufen.
Das Landratsamt ist verpflichtet, die Überwachungsberichte öffentlich zu machen.
Überwachungsberichte
- Aviretta GmbH, Ettringen
- Fa. Beggel Ulrich, Oberrieden
- Ehrmann GmbH, Molkerei, Oberschönegg
- Gebr. Lang GmbH Papierfabrik, Ettringen-Papierfabrik
- Gebr. Lang GmbH Papierfabrik, Ettringen-Heizkraftwerk
- Hawanger Käsegenuss GmbH, Molkerei, Hawangen
- Knettenbrech+Gurdulic Süd GmbH, Türkheim
- Milchwerk Bad Wörishofen GmbH
- Rhenus IT Cycle GmbH, Eppishausen
- Ziegelwerk Klosterbeuren
- Ziegelwerk Markt Wald
Genehmigungen
- Genehmigung vom 18. Dezember 2023
- Für die Anlage ist das BVT-Merkblatt für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie maßgeblich (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2031 der Kommission vom 12.11.2019).
Änderungsgenehmigung vom 03. Februar 2022
- Genehmigung vom 21. Oktober 2019
- Für die Anlage ist das BVT-Merkblatt für Abfallbehandlungsanlagen maßgeblich (Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1147 der Kommission vom 10.08.2018).
- Genehmigung vom 25. August 2022
- Für die Anlage ist das BVT-Merkblatt für Abfallbehandlungsanlagen maßgeblich (Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1147 der Kommission vom 10.08.2018).
- Genehmigung vom 11. März 2020
- Für die Anlage ist das BVT-Merkblatt für Abfallbehandlungsanlagen maßgeblich (Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1147 der Kommission vom 10.08.2018).
- Anordnung vom 23.01.2023
- Für die Anlage ist das BVT-Merkblatt für Abfallbehandlungsanlagen maßgeblich (Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1147 der Kommission vom 10.08.2018).
- Überwachungsprogramm des Landratsamtes Unterallgäu
- Übersicht über die Anlagen, die das Landratsamt Unterallgäu überwacht (Anlage 1)
- Bewertungsschema (Anlage 2)
- Bewertungsschema in leichter Sprache (Anlage 2)
- Formblatt (Anlage 3 - wird vom Landratsamt nach einer Überwachung ausgefüllt)
- Zusammenstellung der Anlagen im Unterallgäu, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind (Anlage 4)
Auch im Unterallgäu sorgen viele Holzöfen dafür, dass es in den Häusern wohlig warm wird. Wie aber heizt man richtig? Was muss man beachten, um nicht sich selbst und seiner Umwelt zu schaden? Auf zwei Dinge kommt es ganz wesentlich an: Zum einen darauf, was verbrannt wird und zum anderen darauf, wie es verbrannt wird.
Fragen und Antworten
Was verbrannt werden darf, ist gesetzlich geregelt. Erlaubt sind beispielsweise Kohle, naturbelassenes, trockenes, stückiges Holz und Holzpresslinge. Nicht verwendet werden dürfen zum Beispiel gestrichenes, lackiertes, beschichtetes oder verleimtes Holz sowie Span-, Sperrholz- oder Faserplatten. Außerdem nicht erlaubt sind Verpackungsmaterial, Papier, Zeitungen, Kunststoffe, Altpapierbriketts sowie jegliche Abfälle.
Werden ungeeignete Materialien im heimischen Ofen verbrannt, gelangen Schadstoffe und Krebs erregende Stoffe wie das hochgiftige Dioxin, Schwermetalle und Salzsäure in die Luft. Dort schaden sie nicht nur der Umwelt, sondern auch jedem, der sie einatmet.
Hinzu kommt, dass es durchaus auch teuer werden kann, wenn unerlaubte Stoffe verbrannt werden – zum einen drohen hohe Bußgelder, zum anderen kann auch die Heizanlage durch ungeeignetes Brennmaterial beschädigt werden.
Neben dem richtigen Heizmaterial kommt es auch darauf an, wie etwas verbrannt wird. Auch ein Holzfeuer kann gefährliche Stoffe ausstoßen. Dazu kommt es aber nur, wenn Holzgase nicht vollständig verbrennen. Dies kann daran liegen, dass die Luftzufuhr nicht ausreicht, der Ofen ungeeignet ist oder die Verbrennungstemperatur zu niedrig ist, weil beispielsweise das verwendete Holz zu feucht ist oder zu dicke Holzscheite verwendet wurden. Nasses und zu dickes Holz zündet schlecht und verbrennt schwer.
Damit das Holz trocken ist, sollte es mindestens zwei Jahre vor Regen geschützt gelagert worden sein. Rundholz sollte mindestens einmal gespalten werden.
Daneben ist es wichtig, nicht zu große Mengen Holz nachzulegen. Ansonsten kann ein Schwelbrand entstehen. Dabei werden große Teile der Holzsubstanz ohne Wärmegewinn und damit nutzlos ausgetrieben und unverbrannt in die Umwelt abgegeben.
Wer allerdings einen qualitativ hochwertigen Ofen hat und nur trockenes, naturbelassenes Waldholz verfeuert, der kann sicher sein, dass sämtliche Emissionen weit unter den gültigen Grenzwerten liegen.
Nähere Informationen erhält man als Unterallgäuer Bürger beim Landratsamt, aber auch beim zuständigen Bezirkskaminkehrermeister oder aus der Betriebsanleitung der Feuerungsanlage des Herstellers beziehungsweise des Ofenbauers.
Mittelgroße Feuerungsanlagen, die nach dem 1. Januar 2019 errichtet wurden, müssen über das Landratsamt veröffentlicht werden. Unter einer mittelgroßen Feuerungsanlage versteht mit eine Anlage mit einer Feuerungswärmeleistung ab einem Megawatt. Die Registrierung erfolgt gemäß der EU-Richtlinie 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (MCPD).