Immissionsschutz im Unterallgäu
Saubere Luft atmen und in Ruhe arbeiten oder schlafen können: Wer möchte das nicht? Abgase oder Lärm sind nicht nur störend, sondern können auch krank machen und die Umwelt gefährden. Um schädliche Einwirkungen wie diese zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten, gibt es den Immissionsschutz. Die Fachleute vom Landratsamt überwachen den Betrieb von umweltrelevanten Anlagen. Außerdem müssen bestimmte Anlagen genehmigt werden, bevor sie in Betrieb gehen. Die Vorschriften dazu stehen im Bundesimmissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen.
Aktuelle Bekanntmachungen in förmlichen immissionsschutzrechtlichen Verfahren finden Sie auf dieser Seite.
Bevor eine Anlage errichtet wird, die vermehrt Lärm oder Abgase absondert, muss das Landratsamt dies immissionsschutzrechtlich genehmigen. Im Unterallgäu gibt es etwa 165 genehmigungspflichtige Anlagen - von Flüssiggastanks bis hin zu Schießanlagen.
Bei technischen Fragen zum Thema Immissionsschutz stehen Ihnen unsere Umweltschutzingenieure als Ansprechpartner zur Verfügung.
Fragen und Antworten
Die Richtlinie über Industrieemissionen (Richtlinie 2010/75/EU) soll vermeiden, dass Industrieanlagen die Umwelt belasten. Wenn Ihre Anlage der Richtlinie unterliegt, erhalten Sie hier weitere Informationen. Außerdem finden Sie hier alle Berichte über die Überwachung dieser Anlagen im Unterallgäu.
Fragen und Antworten
Überwachungsberichte
Genehmigungen
- Überwachungsprogramm des Landratsamtes Unterallgäu
- Übersicht über die Anlagen, die das Landratsamt Unterallgäu überwacht (Anlage 1)
- Bewertungsschema (Anlage 2)
- Bewertungsschema in leichter Sprache (Anlage 2)
- Formblatt (Anlage 3 - wird vom Landratsamt nach einer Überwachung ausgefüllt)
- Zusammenstellung der Anlagen im Unterallgäu, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind (Anlage 4)
Auch im Unterallgäu sorgen viele Holzöfen dafür, dass es in den Häusern wohlig warm wird. Wie aber heizt man richtig? Was muss man beachten, um nicht sich selbst und seiner Umwelt zu schaden? Auf zwei Dinge kommt es ganz wesentlich an: Zum einen darauf, was verbrannt wird und zum anderen darauf, wie es verbrannt wird.
Fragen und Antworten
Mittelgroße Feuerungsanlagen, die nach dem 1. Januar 2019 errichtet wurden, müssen über das Landratsamt veröffentlicht werden. Unter einer mittelgroßen Feuerungsanlage versteht mit eine Anlage mit einer Feuerungswärmeleistung ab einem Megawatt. Die Registrierung erfolgt gemäß der EU-Richtlinie 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (MCPD).