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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.01.2025

Immissionsschutz im Unterallgäu

Saubere Luft atmen und in Ruhe arbeiten oder schlafen können: Wer möchte das nicht? Abgase oder Lärm sind nicht nur störend, sondern können auch krank machen und die Umwelt gefährden. Um schädliche Einwirkungen wie diese zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten, gibt es den Immissionsschutz. Die Fachleute vom Landratsamt überwachen den Betrieb von umweltrelevanten Anlagen. Außerdem müssen bestimmte Anlagen genehmigt werden, bevor sie in Betrieb gehen. Die Vorschriften dazu stehen im Bundesimmissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen.

Aktuelle Bekanntmachungen in förmlichen immissionsschutzrechtlichen Verfahren finden Sie auf dieser Seite.

Was sind Immissionen?
Was ist der Unterschied zwischen „Immission“ und „Emission“?
Was können Quellen für Immissionen sein?
Auch Heizungen können schädliche Immissionen verursachen. Was muss man beachten?
Was wird gegen schädliche Immissionen getan?
Gibt es Regelungen für Baustellen-Lärm?
Was gilt in Wohngebieten?
Wo erhalte ich als Biogasanlagen-Betreiber die Bescheinigung für den Formaldehyd-Bonus?

Bevor eine Anlage errichtet wird, die vermehrt Lärm oder Abgase absondert, muss das Landratsamt dies immissionsschutzrechtlich genehmigen. Im Unterallgäu gibt es etwa 165 genehmigungspflichtige Anlagen - von Flüssiggastanks bis hin zu Schießanlagen.

Bei technischen Fragen zum Thema Immissionsschutz stehen Ihnen unsere Umweltschutzingenieure als Ansprechpartner zur Verfügung.

Fragen und Antworten

Welche Anlagen müssen genehmigt werden?
Wo bekomme ich im Zweifelsfall weitere Informationen?
Wer genau ist für meine Anlage zuständig?

Die Richtlinie über Industrieemissionen (Richtlinie 2010/75/EU) soll vermeiden, dass Industrieanlagen die Umwelt belasten. Wenn Ihre Anlage der Richtlinie unterliegt, erhalten Sie hier weitere Informationen. Außerdem finden Sie hier alle Berichte über die Überwachung dieser Anlagen im Unterallgäu.

Fragen und Antworten

Wo genau ist festgelegt, welche immissionsschutzrechtlich zu genehmigenden Anlagen der Richtlinie über Industrieemissionen entsprechen müssen?
Was regelt die Richtlinie über Industrieemissionen?
Wie überwacht das Landratsamt immissionsschutzrechtlich zu genehmigende Betriebe, die der Richtlinie unterliegen?

Genehmigungen

A.H.W. - Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Mindelheim
Aviretta GmbH, Ettringen
Bitzer BioLNG GmbH, Hawangen
Ehrmann GmbH, Oberschönegg im Allgäu
Firma Ulrich Beggel, Oberrieden
Knettenbrech + Gurdulic Süd GmbH, Türkheim
Kutter GmbH & Co. KG Bauunternehmung, Bad Wörishofen
KSK Kompostierungs-Service Käßmeyer GmbH, Babenhausen
Mang-Käsewerk GmbH & Co. KG, Kammlach
Riwald Electronics Recycling GmbH
Reiner Wertstoff Recycling GmbH, Tussenhausen
Thoma Metallveredelung GmbH, Heimertingen
Ziegelwerk Klosterbeuren, Ludwig Leinsing, GmbH & Co KG

Auch im Unterallgäu sorgen viele Holzöfen dafür, dass es in den Häusern wohlig warm wird. Wie aber heizt man richtig? Was muss man beachten, um nicht sich selbst und seiner Umwelt zu schaden? Auf zwei Dinge kommt es ganz wesentlich an: Zum einen darauf, was verbrannt wird und zum anderen darauf, wie es verbrannt wird.

Fragen und Antworten

Was darf verbrannt werden?
Was passiert, wenn ungeeignete Materialen verfeuert werden?
Auf was muss man noch achten?
Wo bekomme ich nähere Informationen?

Mittelgroße Feuerungsanlagen, die nach dem 1. Januar 2019 errichtet wurden, müssen über das Landratsamt veröffentlicht werden. Unter einer mittelgroßen Feuerungsanlage versteht mit eine Anlage mit einer Feuerungswärmeleistung ab einem Megawatt. Die Registrierung erfolgt gemäß der EU-Richtlinie 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (MCPD).

Aktuelles

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