Bohranzeigen, Bauwasserhaltung, Bewässerung
Nach den gesetzlichen Vorgaben bedarf es grundsätzlich einer Erlaubnis oder Bewilligung, wenn das Grundwasser in irgendeiner Weise berührt wird oder wenn man es benutzen möchte. Unter den Rubriken Bohranzeigen, Bauwasserhaltung und Bewässerung haben wir dazu die verschiedensten Informationen für Sie zusammengefasst.
Sobald bei Bohr- oder Baggerarbeiten das Grundwasser berührt wird, müssen diese beim Landratsamt angezeigt werden. Auf diese Weise will das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen wirkungsvollen Grundwasserschutz sicherstellen.
Fragen und Antworten
- Bohranzeige zur Errichtung eines Brauchwasserbrunnens
- Bohranzeige zur Errichtung eines Trinkwasserbrunnens
- Bohranzeige für einen Brunnen zur Gartenbewässerung
- Antrag auf Vorprüfung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Bewässerung in der Landwirtschaft und im Gartenbau
- Bohranzeige für die Durchführung einer Baugrunderkundung
- Bohranzeige für die Errichtung von Grundwasser-Messstellen
- Bohranzeige für Erdwärmekollektoren
- Bohranzeige für einen Förder- und Schluckbrunnen zum Betrieb einer Grundwasser-Wärmepumpe (alternativ: zum Online-Verfahren)
Baukörper wie zum Beispiel Keller und Tiefgaragen oder Baugrubensicherungen wie Spundwände, die ständig oder zeitweise in das Grundwasser eintauchen, beeinflussen das Grundwasser. Dieses wiederum zählt zu den wichtigsten Ressourcen für Menschen, Tiere und Pflanzen und bedarf daher eines besonderen Schutzes. Eingriffe sind also möglichst zu vermeiden beziehungsweise weitgehend zu minimieren.
Fragen und Antworten
Gerade in trockenen Sommer ist es ein Problem: Für die Pflanzenwelt fehlt der Niederschlag - landwirtschaftliche Flächen und Gärten müssen zunehmend bewässert werden, zum Teil auch öffentliche Grünanlagen oder Sportplätze. Nachfolgend erfahren Sie, welche Möglichkeiten es für die Bewässerung gibt und was Sie dabei beachten müssen, insbesondere im Hinblick auf etwaige wasserrechtliche Genehmigungen.