Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Egal ob Säuren oder Laugen, Benzin, Diesel oder Gifte: Wer mit einem dieser Stoffe arbeitet, muss unbedingt darauf achten, dass sie sicher gelagert werden und sorgfältig mit ihnen umgegangen wird - auch, um das Grundwasser nicht zu beeinträchtigen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit legt genau fest, welche Stoffe zu den wassergefährdenden Stoffen gehören und stuft sie entsprechend ihrer Gefährlichkeit ein.
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Für diesen Bereich ist nur noch der Bundesgesetzgeber zuständig. Die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) gilt seit 1. August 2017.
Hier finden Sie einige grundsätzliche Informationen darüber, was Sie beachten müssen, wenn sie mit wassergefährdenden Stoffen umgehen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich einfach an uns.
Fragen und Antworten
Auch wenn immer mehr Haushalte auf regenerative Energiequellen umsteigen, heizen viele noch konventionell mit Heizöl. Gleichzeitig sind gerade in der Landwirtschaft Eigenverbrauchstankstellen weit verbreitet. Bei beiden Stoffen - also sowohl bei Heizöl wie auch bei Dieselkraftstoff - handelt es sich um wassergefährdende Stoffe, für deren Lagerung (gerade auch in einem Wasserschutzgebiet oder einem so genannten Überschwemmungsgebiet) besondere Vorschriften gelten.
Hintergrund dieser Gesetze ist, dass bei vergangenen Hochwasserereignissen immer wieder Öl, Diesel oder andere Schadstoffe in die Gewässer gelangten. Sind die Tankanlagen nämlich nicht richtig gesichert, können sie aufschwimmen oder umkippen. Dadurch können wiederum Leitungen abreißen oder Wasser über Entlüftungs- oder Befüllöffnungen ins Innere der Tanks gelangen. Weil Heizöl leichter als Wasser ist, wird es von diesem aus dem Tank gedrückt und gelangt so in die Umgebung. Dies kann nicht nur zu erheblichen Schäden am Gebäude, sondern auch zu einer Verschmutzung der Gewässer führen.
Fragen und Antworten
- Seiten des bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und zum Thema Heizölverbraucheranlagen
- Übersicht über Behälter, die in Überschwemmungsgebieten eingesetzt werden dürfen, auf Seiten des LfU
- Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete des LfU
Auch Jauche, Gülle, Silagesickersaft und Festmist (Wirtschaftsdünger) sind wassergefährdende Stoffe, die eine erhebliche schädliche Belastung von Grund- und Oberflächengewässer hervorrufen können. Diese Stoffe werden als "allgemein wassergefährdend" eingestuft. Deshalb werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung AwSV Anforderungen an den Umgang (also an die Lagerung und Abfüllung) mit diesen Wirtschaftsdüngern festgeschrieben. Verstöße gegen diese Anforderungen können je nach Schwere des Verstoßes als Ordnungswidrigkeit oder sogar strafrechtlich geahndet werden.
Auch im Rahmen von „Cross Compliance“ wird überprüft, ob diese Anforderungen eingehalten werden. Verstöße können hier zu empfindlichen Kürzungen der Förderungen führen.
Das Ausbringen von Wirtschaftsdüngern richtet sich hingegen nach der Düngeverordnung, für deren Vollzug das Amt für Landwirtschaften und Forsten zuständig ist. Zu den Bereichen Lagerung und Abfüllung finden Sie hier einige Informationen.
Fragen und Antworten
- Anforderungen bei JGS-Anlagen - Informationen der Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V. (ALB)
- Fahrsilobau - Beratungsblatt der Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V. (ALB)
- Broschüre "Wirtschaftsdünger und Gewässerschutz - Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern in der Landwirtschaft" der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
- Broschüre "Silagesickersaft und Gewässerschutz - Anfall und Verwertung von Silagesickersaft und Biomasse für Biogasanlagen" der LfL
- Informationen über Lagerung und Abfüllung von Jauche, Gülle, Silagesickersäften und Festmist auf den Seiten des bayerischen Landesamts für Umwelt
- Informationen über Sachverständige für JGS-Anlagen auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V.
- Informationen über Fachbetriebe für JGS-Anlagen auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V.
Tankstellen müssen immer so sicher gebaut werden, dass kein Kraftstoff in das Erdreich, das Grundwasser oder ein Oberflächengewässer gelangen kann. Die Mindestanforderungen an deren Bau und Betrieb sind gesetzlich geregelt. In der Landwirtschaft werden zur Bewirtschaftung des eigenen Betriebes Fahrzeuge und Maschinen benötigt, die regelmäßig mit Dieselkraftstoff oder Biodiesel betankt werden müssen. Wegen der Größe der Maschinen, Anhänger und Anbauteile und den zum Teil weiten Anfahrtswegen zu öffentlichen Tankstellen haben sich viele Landwirte auf der Hofstelle eine Eigenverbrauchstankstelle eingerichtet.
Fragen und Antworten
- Nähere Informationen über Eigenverbrauchstankstellen in der Landwirtschaft auf den Seiten des bayerischen Landesamts für Umwelt
- Auf den Seiten des bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) findet man viele Informationen rund um den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.