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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 20.11.2024

Soziale Leistungen

Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der er öffentlicher Hilfe bedarf - sei es durch Krankheit, Behinderung oder einen Unfall. Dafür gibt es die Sozialhilfe - ein wichtiger Knoten im sozialen Netz. Der Landkreis Unterallgäu ist örtlicher Träger der Sozialhilfe und zuständig für die Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt (für Nichterwerbsfähige), Hilfe zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege und für Hilfe in anderen Lebenslagen (zum Beispiel für Bestattungskosten). Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich abhängig von Einkommen und Vermögen. Sozialhilfe ist nachrangig. Das heißt, dass Hilfen und Leistungen anderer, insbesondere Angehöriger und Sozialleistungsträger (wie Krankenkasse, Jobcenter, Rentenversicherung) vorrangig in Anspruch genommen werden müssen.

Durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - auch „Aufstiegs-BAföG“ genannt - wird die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen (zum Beispiel Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher usw.) finanziell unterstützt. Sie ist unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (also ob in Vollzeit oder Teilzeit, schulisch oder außerschulisch, mediengestützt oder im Fernunterricht).
Die Förderung umfasst einen
einkommensunabhängigen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen einkommens- und vermögensabhängigen monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie ist an gesetzlich bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.

Fragen und Antworten

Wer kann „Aufstiegs-BAföG“ beantragen?
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Was wird gefördert?
Wo kann ich das Aufstiegs-BAföG beantragen?
Wann sollte ich das Aufstiegs-BAföG beantragen?
Wo erhalte ich die notwendigen Antragsunterlagen?
Welche Unterlagen benötige ich für einen Folgeantrag?

Online-Antrag (bitte bevorzugt verwenden!): Sie gelangen auf eine Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und erhalten zunächst allgemeine Informationen zur Online-Antragstellung. Lesen Sie diese bitte durch und klicken Sie anschließend zur Beantragung des Aufstiegs-BAföGs auf „Anträge nach dem AFBG". Nun können Sie direkt mit dem Online-Antrag loslegen. Als zuständiges Amt für Ausbildungsförderung geben Sie bitte „Mindelheim - Landkreis Unterallgäu“ ein.

Antragsunterlagen im pdf-Format:

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Bei vollzeitschulischen Ausbildungen bietet der Staat deshalb im Rahmen des sogenannten „Schüler-BAföG“ finanzielle Unterstützung an, sofern den Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei Vorliegen der einschlägigen Voraussetzungen die Möglichkeit zu geben, weitgehend unabhängig von deren sozialer und wirtschaftlicher Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die den persönlichen Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Fragen und Antworten

Wer kann ganz grundsätzlich eine Ausbildungsförderung beantragen?
Wie hoch ist die Ausbildungsförderung?
Wo kann ich die Ausbildungsförderung beantragen?
Wann sollte ich die Ausbildungsförderung beantragen?
Wo erhalte ich Anträge auf Ausbildungsförderung und welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Sie würden Ihrem Kind gern die Teilnahme an einer Klassenfahrt ermöglichen, wissen aber nicht, wie Sie dies finanziell stemmen sollen? Ihr Kind benötigt dringend Nachhilfe, Sie können sich aber keinen Nachhilfelehrer leisten? Das "Bildungs- und Teilhabepaket" soll Kindern und Jugendlichen - abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit ihrer Eltern - unter anderem die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen.

Bitte beachten Sie: Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen seit 1. August 2019 zwar teilweise nicht mehr gesondert beantragt werden. Wir empfehlen aber in jedem Fall die Antragstellung, da wir sonst auch keine Kenntnis vom Bedarf haben.

Fragen und Antworten

Wofür sind Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket möglich?
Welche Kosten werden bei „eintägigen Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten" übernommen?
Was gehört zum „Schulbedarf"?
Wann werden „Schülerbeförderungskosten" übernommen?
Was bedeutet „Lernförderung" und wann werden die Kosten übernommen?
Für wen kann das "gemeinschaftliche Mittagessen" bezahlt werden?
Was bedeutet „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" und wer hat Anspruch auf diese Leistung?
Wie müssen die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden?
Wer kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen?
Wer bekommt die Leistungen?
Wer hilft mir bei Fragen weiter?

Die Eingliederungshilfe steht Menschen zu, die nicht nur vorübergehend wesentlich körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Folgen der Behinderung sollen durch die Eingliederungshilfe gemindert und die Integration erleichtert werden. Seit 1. September 2009 ist der Bezirk Schwaben für alle Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig. Dennoch haben wir hier einige grundlegende Informationen für Sie zusammengestellt.          

Fragen und Antworten

Welche Arten der Eingliederungshilfe sind möglich?
Wer ist der zuständige Ansprechpartner?

Es kommt immer wieder vor, dass ältere Menschen nur eine geringe Rente erhalten, die nicht ausreicht, um die Miete zu zahlen und den Lebensunterhalt zu bestreiten. Aber auch Menschen mit Behinderung und andere dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen haben oft kein oder nur ein geringes Einkommen, zum Beispiel aus ihrer Tätigkeit in einer Werkstätte für Menschen mit Behinderung. Eine ergänzende finanzielle Hilfe kann hier die so genannte „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ sein.  

Keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben erwerbsfähige Personen zwischen dem 15. Lebensjahr und dem Erreichen der Altersgrenze (mindestens Vollendung des 65. Lebensjahres). Hier kommen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) in Betracht. Zuständig ist hierfür das "Jobcenter Unterallgäu" in der Bahnhofstraße 6 in 87719 Mindelheim.

Fragen und Antworten

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
Wer hat keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
Wo kann man Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen?
Welche Unterlagen benötigt man, um Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu beantragen?
Wie hoch ist die Grundsicherungsleistung?

Der Schutz im Krankheitsfall wird in der Regel durch die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse sichergestellt. Seit 1. April 2009 ist jeder Bundesbürger gesetzlich dazu verpflichtet, bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert zu sein. Die so genannten "Hilfen zur Gesundheit" entsprechen in Art und Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Personen, die Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sind, kommt daher Hilfe zur Gesundheit nicht in Betracht (auch nicht für Zuzahlungen, Eigenleistungen, usw.).

Sollte für Sie die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse - aus welchen Gründen auch immer - ausgeschlossen sein, können Sie beim Landratsamt Unterallgäu weitergehende Informationen darüber erhalten, ob für Sie gegebenenfalls Hilfen zur Gesundheit möglich sind. "Hilfe zur Gesundheit" als eine Form der Sozialhilfe ist allerdings abhängig vom Einkommen und Vermögen des Hilfebedürftigen sowie seines Ehe-/Lebenspartners.

Wenden Sie sich hierfür bitte an die Sozialhilfeverwaltung im Landratsamt Unterallgäu. Sollten Sie persönlich vorbeikommen möchten, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Aus den unterschiedlichsten Gründen können Menschen nicht mehr in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Die so genannte „Hilfe zum Lebensunterhalt“ ist grundsätzlich für alle Menschen vor dem Erreichen der Altersgrenze (diese liegt bei mindestens 66 Jahren) gedacht, die nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen oder dem des Ehe- oder Lebenspartners bestreiten können.

Fragen und Antworten

Wer kann Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten?
Wer hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt?
Wo kann man Hilfen zum Lebensunterhalt beantragen?
Welche Unterlagen benötigt man, um Hilfen zum Lebensunterhalt zu beantragen?
Wie hoch sind die Hilfen zum Lebensunterhalt?

Wird ein Mensch pflegebedürftig, bedeutet das nicht nur eine persönliche Belastung für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen. Häufig sind auch finanzielle Schwierigkeiten damit verbunden. Damit wenigstens die finanziellen Belastungen in einem erträglichen Rahmen gehalten werden, gibt es die so genannte „Hilfe zur Pflege“.

Bitte beachten Sie: Wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es um die Pflegegrade 0 und 1 geht. Ab Pflegegrad 2 und bei stationärer Pflege ist der Bezirk Schwaben zuständig! Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit genügend Zeit für Sie zur Verfügung steht.   

Fragen und Antworten

Wer erhält Hilfe zur Pflege?
Wie ist das Verhältnis zu den Leistungen der Pflegekassen?
Was sind die Voraussetzungen, um Hilfe zur Pflege beantragen zu können?
Welche Unterlagen benötigt man, um Hilfe zur Pflege zu beantragen?
Was ist anders bei Heimaufenthalt oder Kurzzeitpflege?

Ab dem Tag, ab dem ein Asylbewerber hier ist, erhält er so genannte Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (kurz: AsylbLG). Bisher wurden diese Leistungen in bar ausbezahlt, aktuell wird dafür in Bayern flächendeckend eine Bezahlkarte eingeführt. Bei uns im Unterallgäu wird die Karte im Laufe des Juni 2024 ausgegeben. Was es mit der Bezahlkarte auf sich hat und welche weiteren Leistungen Asylbewerber bekommen können, erfahren Sie in den nachfolgenden Antworten. Infos zur Bezahlkarte finden Sie zudem in diesem Informationsblatt.

Fragen und Antworten

Wer bekommt eine Bezahlkarte und wie hoch ist das Guthaben auf der Karte?
Wie kommen Asylbewerber an die Bezahlkarte?
Wann wird das jeweilige Guthaben auf die Bezahlkarte aufgeladen?
Wo kann man mit der Karte bezahlen?
Kann ein Asylbewerber, der im Unterallgäu lebt, die Karte auch außerhalb unseres Landkreises nutzen?
Was ist mit der Bezahlkarte nicht möglich?
Kann man mit der Bezahlkarte Bargeld abheben?
Wie weiß man, wie viel Guthaben auf der Karte verfügbar ist?
Was muss man machen, wenn die Karte verloren oder gestohlen wurde?
Wird auch noch Bargeld an die Geflüchteten ausbezahlt?
Gibt es sonstige einmalige Leistungen?
Gibt es spezielle Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt?
Wie wirkt sich eine Erwerbstätigkeit auf die Sozialleistungen der Asylbewerber aus? Werden bei eigenem Einkommen Leistungen gekürzt?
Wie viel Vermögen darf ein Asylbewerber besitzen?
Welche Leistungen erhalten anerkannte Asylbewerber, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können?

Für Schüler bis einschließlich der 10. Klassen und Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, ist der Schulweg unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei. Ab der 11. Klasse müssen die Kosten grundsätzlich selbst bezahlt werden - außer die Fahrtkosten pro Familie und Schuljahr liegen zum Beispiel über der so genannten Familienbelastungsgrenze. Dann erstattet der Landkreis die Kosten der notwendigen Beförderung zur "nächstgelegenen Schule" teilweise.

Fragen und Antworten

Für die Beförderung welcher Schüler ist der Landkreis überhaupt zuständig?
Wie erfolgt die Beförderung dieser Schüler und wo gibt es Informationen zu den Abfahrtszeiten von Bus und Bahn?
Ist die Zahl der Sitz- und Stehplätze in Bussen festgelegt?
An wen kann ich mich bei Problemen bezüglich der Fahrt zur Schule wenden?
Wie kommen die Schüler an ihre Fahrkarte?
Muss die Fahrkarte jährlich neu beantragt werden?
Kann die Fahrkarte auch für Fahrten außerhalb der Schulweglinie genutzt werden?
Seit 1. Mai 2023 gilt das Deutschlandticket. Bekommen dieses Ticket auch Schüler für ihren Schulweg?
Ich fahre mit dem Bus zur Schule. Was muss ich machen, um in den Genuss des Deutschlandtickets zu kommen?
Und wie sieht es für Bahnfahrer aus?
Wer kann ein ermäßigtes Deutschlandticket nutzen?
Für welche Schüler ist der Schulweg zur „nächstgelegenen Schule“ kostenfrei und was versteht man unter der „nächstgelegenen Schule“?
Grundsätzlich kostenfrei ist der Schulweg für Schüler bis einschließlich 10. Klasse. Was aber ist mit Schülern ab der 11. Klasse und Berufsschülern?
Wie beantragt man die Fahrtkostenerstattung, wenn die Belastungsgrenze überschritten wird?
Wie beantrage ich die Fahrtkostenerstattung, wenn ich Kindergeld für drei oder mehr Kinder, Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehe?
Wann muss der Antrag auf Erstattung der Schulwegkosten spätestens eingereicht werden?
Werden auch bei der Benutzung des eigenen Autos Kosten erstattet?
Wie gehe ich vor, wenn die Voraussetzungen für die Nutzung eines Autos erfüllt sind?

Wohnen kostet Geld - oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe. Dazu haben wir Ihnen nachfolgend ein paar Fragen beantwortet. Zum so genannten "Wohnberechtigungsschein", der für eine geförderte Mietwohnung benötigt wird, finden Sie auf dieser Seite Informationen.

Fragen und Antworten

Wer erhält Wohngeld?
Wo kann man Wohngeld beantragen?
Welche Unterlagen benötigt man, um Wohngeld zu beantragen?
Wer könnte beim Ausfüllen des Wohngeld-Antrags behilflich sein?
Wie hoch ist das Wohngeld?
Wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein für eine geförderte Mietwohnung?

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