Rund um das Versammlungsrecht
Die Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Freistaats Bayern als Ausdruck unserer freiheitlichen Demokratie verankert. Danach haben alle Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln und ihre Meinung kundzutun. Vor Durchführung einer Versammlung müssen dennoch verschiedene Punkte beachtet werden. Geregelt sind diese im Bayerischen Versammlungsgesetz. Als Versammlungsbehörden fungieren die Landratsämter und kreisfreien Städte, bei Eilversammlungen auch die Polizei. Darüber hinaus kann die Polizei auch ab Beginn der Versammlung und in unaufschiebbaren Fällen Maßnahmen treffen.
Fragen und Antworten
- Formular, um eine Veranstaltung anzuzeigen (bitte bis spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung einreichen) - (alternativ: zum Online-Verfahren)