Liebe Kunden der Zulassungsstelle,
Sie können in der Zulassungsstelle vorab einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Fahrzeugzulassungen und Abmeldungen können Sie auch oftmals online abwickeln. Informieren Sie sich bitte unter "Zulassungsverfahren online abwickeln".
Rund um die verschiedenen Kennzeichen
Was für uns heute ganz selbstverständlich ist, war lange Zeit heiß umstritten: Etliche Kreisräte forderten seinerzeit die Buchstabenkombination UA für das Unterallgäu. Seit dem Jahr 1978 ist nun aber jedes Fahrzeug aus dem Unterallgäu an der Buchstabenkombination MN auf dem Kennzeichen zu erkennen.
Übrigens: Die Mitarbeiter unserer Kfz-Zulassungsbehörde helfen Ihnen selbstverständlich gerne weiter. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen, die die Kfz-Zulassung im Landkreis Unterallgäu betreffen, beantworten können. Wenden Sie sich immer an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde!
- Bitte beachten Sie, dass Brückentage, die Tage um die gesetzlichen Feiertage (Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Silvester) sowie die Schulferien zu den besucherintensiven Tagen gehören. An diesen Tagen ist unter Umständen mit einer längeren Wartezeit zu rechnen.
- Nutzen Sie auch die Angebote der Online-Zulassungsbehörde. Zahlreiche Vorgänge können dort bequem von zu Hause aus durchgeführt werden. Den Zugang finden Sie hier.
- Informieren Sie sich vor dem Gang zur Zulassungsbehörde, welche Formulare Sie für den von Ihnen gewählten Zulassungsvorgang benötigen.
- Füllen Sie die notwendigen Formulare bereits vor dem Gang zur Zulassungsstelle aus. Das vermeidet unnötige Verzögerungen.
- Vertrauen Sie nicht auf Öffnungszeiten und Tipps von privaten Internetseiten. Diese sind oft nicht aktuell und geben falsche Öffnungszeiten oder Hinweise an. Vertrauen Sie nur der offiziellen Homepage des Landratsamtes Unterallgäu.
Soweit möglich, erfüllen wir gerne Ihre Wünsche bei der Kennzeichen-Auswahl für Ihr Fahrzeug gerne.
Fragen und Antworten
Folgende Kennzeichen-Kombinationen sind für den Landkreis Unterallgäu (Kennzeichen: MN) möglich:
Kombination | Beispiel |
---|---|
MN - 1 Buchstabe, 3 Ziffern | MN-A 999 |
MN - 1 Buchstabe, 4 Ziffern | MN-A 9999 |
MN - 2 Buchstaben, 2 Ziffern | MN-AA 99 |
MN - 2 Buchstaben, 3 Ziffern | MN-AA 999 |
MN - 2 Buchstaben, 4 Ziffern | MN-AA 9999 |
Kombinationen mit zwei Buchstaben und vier Ziffern sind nicht möglich für Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge und E-Kennzeichen.
Nicht möglich sind zudem die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS.
Zum einen haben Sie die Möglichkeit, sich direkt bei der Fahrzeuganmeldung an die Zulassungsstelle zu wenden. Gerne geben Ihnen die Mitarbeiter Auskunft über verfügbare Kennzeichen.
Zum anderen können Sie per Internet bequem von zu Hause aus eine Nummer reservieren. Hier kommen Sie direkt zur Online-Reservierung.
Um lange Blockaden freier Kennzeichen zu vermeiden, erlischt die Reservierung nach 90 Tagen automatisch.
Lassen Sie nach der Online-Reservierung sicherheitshalber noch keine Schilder herstellen, sondern warten Sie damit bis zum Tag der Zulassung. Erst dann wird das Kennzeichen endgültig zugeteilt. Aber keine Sorge: Es klappt eigentlich immer mit dem Wunschkennzeichen.
Grundsätzlich reservieren wir Ihr Wunschkennzeichen für 90 Tage. Wenn Ihre Reservierung länger als 90 Tage aufrecht erhalten werden soll - weil beispielsweise Ihr neues Auto erst später geliefert wird -, dann wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an die Zulassungsstelle unter kfz(at)lra.unterallgaeu.de.
Dabei müssen Sie die Online-Reservierungsbestätigung (PIN), die Sie bei der Reservierung über das Internet erhalten haben, angeben. Das Kennzeichen kann dann maximal drei weitere Monate für Sie freigehalten werden.
Die Reservierung eines Kennzeichens für Motorräder ist zwar online nicht möglich; die Mitarbeiter der Zulassungsstellen nehmen Ihre Wünsche aber auch telefonisch entgegen.
Ja. Bitte beachten Sie aber: Kombinationen mit zwei Buchstaben und vier Ziffern sind nicht möglich für die sogenannten „E-Kennzeichen“. Hier geht's zur Kennzeichen-Reservierung.
Ein Wunschkennzeichen kostet 10,20 Euro zuzüglich einer Reservierungsgebühr von 2,60 Euro.
Diese Gebühren müssen erst bei der Zulassung des Fahrzeugs bezahlt werden.
Ja - wichtig ist dann allerdings, dass bei der Zulassung die Bestätigung der Online-Reservierung mit der richtigen PIN vorgelegt wird.
- Die Internetreservierung ist unverbindlich. Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens.
- Die endgültige Zuteilung des Kennzeichens erfolgt erst im Rahmen der Zulassung; lassen Sie deshalb vorab noch keine Schilder herstellen!
- Das Online-Angebot "Wunschkennzeichen" ist ein Teledienst nach den Bestimmungen des Telemediengesetzes. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten erfolgt nach den Regelungen dieses Gesetzes.
- Zur Unterstützung eines an Sie angepassten Browsens wird ein Cookie gespeichert, der beim Verlassen der Site wieder gelöscht wird. Javascript ist erforderlich.
Sie möchten Ihr Cabrio oder Ihr Motorrad generell nur von Mai bis Oktober nutzen? Dann besorgen Sie sich am besten ein Saisonkennzeichen und ersparen es sich damit, das Fahrzeug immer wieder außer Betrieb zu setzen und wieder neu zuzulassen. Ein Saisonkennzeichen beschränkt die Nutzung des Fahrzeugs auf einen bestimmten Zeitraum - dieser muss zwischen zwei und elf Monaten liegen.
Fragen und Antworten
Gegenüber der Außerbetriebsetzung hat ein Saisonkennzeichen den Vorteil, dass Sie sich zwei Mal im Jahr den Gang zur Zulassungsbehörde ersparen, um das Fahrzeug immer wieder außer Betrieb zu setzen und neu zuzulassen.
Ein Saisonkennzeichen beschränkt die Nutzung des Fahrzeugs auf einen bestimmten Zeitraum - dieser muss zwischen zwei und elf Monaten liegen. Der Zeitraum wird übrigens auf die rechte Seite des Kennzeichens geprägt. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Wichtig zu wissen ist, dass das Saisonkennzeichen immer ab dem 1. eines Monats bis einschließlich 30. oder 31. eines Monats gilt. Ein Saisonkennzeichen für Mai bis Oktober gilt also beispielsweise vom 1. Mai bis 31. Oktober.
Möchten Sie ein Saisonkennzeichen beantragen, dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Siebenstellige eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (Eintrag des Saisonzeitraumes beachten!)
- das/die bisherigen Kennzeichen (wenn das Fahrzeug momentan noch zugelassen ist)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (wenn das Fahrzeug bislang außer Betrieb gesetzt ist)
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern). Dieses Formular enthält bereits das SEPA-Lastschriftmandat.
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
Für ein Saisonkennzeichen müssen Sie mit Kosten ab 29,60 Euro rechnen. Hinzu kommen zwischen 35 und 45 Euro für neue Nummernschilder.
Ja, das ist kein Problem. Hier kommen Sie direkt zur Wunschkennzeichen-Reservierung.
Sollten Sie den Zulassungszeitraum Ihres Saisonkennzeichens verändern wollen, dann müssen Sie mit denselben Unterlagen zu uns kommen, wie wenn Sie sich zum ersten Mal ein Saisonkennzeichen zuteilen lassen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Siebenstellige eVB-Nummer Ihrer Versicherung (Eintrag des Saisonzeitraumes beachten!)
- das/die bisherigen Kennzeichen
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern). Dieses Formular enthält bereits das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (frühere Einzugsermächtigung für das Finanzamt)
- Vollmacht des Fahrzeughalters einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten
Sie haben einen schönen Mercedes SL in der Garage stehen und würden damit gerne an einem Oldtimertreffen teilnehmen? Dann besorgen Sie sich doch ein rotes Oldtimer-Kennzeichen, mit dem Sie zu diesen Veranstaltungen fahren dürfen, auch wenn Ihr Fahrzeug nicht zugelassen ist.
Eine weitere Möglichkeit ist ein so genanntes H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, das Sie zur unbeschränkten Nutzung Ihres Oldtimers berechtigt. Allerdings ist es nicht ganz einfach, ein solches Kennzeichen zu bekommen - hierfür muss Ihr Auto oder Motorrad unter anderem mindestens 30 Jahre alt und ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ sein.
Fragen und Antworten
Nein, die Kombination von rotem 07er-Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen ist nicht zulässig.
Um ein H-Kennzeichen erhalten zu können, muss Ihr Fahrzeug folgende Voraussetzungen erfüllen, die durch ein „Gutachten nach §23 StVZO“ eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs bestätigt werden müssen:
- Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein (maßgeblich ist der Tag der Erstzulassung),
- es muss sich weitestgehend im Originalzustand befinden,
- es muss gut erhalten sein und
- muss zur Pflege des „kraftfahrtechnischen Kulturgutes“ dienen.
Vorteil des H-Kennzeichens ist, dass Sie Ihren Oldtimer damit uneingeschränkt im öffentlichen Straßenverkehr nutzen können. Dieses H-Kennzeichen ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.
Im Gegensatz dazu berechtigt das rote Oldtimerkennzeichen Sie lediglich dazu, an Oldtimertreffen teilzunehmen, Probe- und Überführungsfahrten zu machen und Ihr Fahrzeug zur Reparatur oder zur Wartung zu bringen. Allerdings dürfen Sie dieses Kennzeichen auch für mehrere Oldtimerfahrzeuge benutzen, sofern Sie jedes Fahrzeug der Zulassungsstelle anzeigen und in einen Fahrzeugschein eintragen lassen. Gleichzeitig müssen Sie ein Fahrtennachweisheft führen.
Um ein H-Kennzeichen zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
- Siebenstellige eVB-Nummer,
- Gutachten nach §23 StVZO, ausgestellt von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur. Der der Gutachter stellt fest, dass das Fahrzeug den oben genannten Kriterien entspricht),
- Gutachten nach §29 StVZO, ausgestellt von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur. Hierbei handelt es sich um die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs, die Sie alle zwei Jahre durchführen lassen müssen.
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer,
- eventuell die bisherigen Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
Ja, die Kombination H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist seit 2017 möglich. Bitte beachten Sie: Die eVB-Nummer der Versicherungsgesellschaft muss explizit für ein Saisonkennzeichen ausgestellt sein. Außerdem darf die Kennzeichenkombination nicht mehr als vier Stellen haben.
Die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens kostet ab 29,60 Euro. Hinzu kommen die Kosten für neue Nummernschilder.
Um ein rotes Oldtimer-Kennzeichen zu beantragen, benötigen Sie die folgenden Unterlagen. Anhand dieser Unterlagen überprüft die Zulassungsbehörde Ihre Zuverlässigkeit, weil der Umgang mit dem roten Oldtimer-Kennzeichen eine besondere Verantwortung mit sich bringt:
- Formloser, schriftlicher Antrag (mit Angabe von Grund und Bedarf eines roten Kennzeichens)
- Führungszeugnis „Belegart O - Verwendungszweck: rotes Dauerkennzeichen“ (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (kann dort entweder direkt beantragt werden oder über die Zulassungsbehörde)
- Vorlage einer Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für ein rotes Kennzeichen
- Vorlage der Original-Fahrzeugpapiere der nicht zugelassenen Fahrzeuge
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Gutachten nach §23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs (darin stellt der Gutachter fest, ob das Fahrzeug den oben genannten Kriterien entspricht),
- Gutachten nach §29 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs (dabei handelt es sich um die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs, die sie allerdings nur einmalig machen lassen müssen).
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
Die Zuteilung des roten Oldtimer-Kennzeichens kostet 70 Euro. Hinzu kommen 10,20 Euro je Fahrzeug, sechs Euro für das Nachweisheft und gegebenenfalls 3,30 Euro für die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister.
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (frühere Einzugsermächtigung für das Finanzamt)
- Vollmacht des Fahrzeughalters einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Für Überführungs- oder Probefahrten von noch nicht oder nicht mehr zugelassenen Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, ein Überführungskennzeichen zu beantragen. Dieses Kennzeichen gibt es als Kurzzeitkennzeichen, das jeder beantragen kann, oder als "rotes Kennzeichen", das nur zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Hersteller von Kfz-Teilen, Kfz-Werkstätten und Kfz-Händler erhalten können.
Fragen und Antworten
Beim Kurzzeitkennzeichen handelt es sich um ein rein nationales Kennzeichen. Fahrten ins Ausland sind nicht zulässig.
- Das Kurzzeitkennzeichen kann jeder beantragen. Dieses Nummernschild ist längstens fünf Tage gültig und gilt nur für ein einziges bestimmtes Fahrzeug. Für das Fahrzeug muss eine Typ- oder Einzelgenehmigung vorliegen und es muss eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
- Das rote Kennzeichen können nur zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Hersteller von Kraftfahrzeugteilen, Kfz-Werkstätten und Kraftfahrzeughändler erhalten.Dieses Kennzeichen gilt für einen befristeten längeren Zeitraum und für mehrere Fahrzeuge. Rote Kennzeichen werden nur zur betrieblichen Verwendung zugeteilt und dürfen daher nicht Dritten überlassen werden.
Folgende Fahrten dürfen Sie mit Kurzzeitkennzeichen machen:
- Probefahrt (Fahrt, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen und nachzuweisen)
- Überführungsfahrt (Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs von einem Ort an einen anderen Ort)
Kurzzeitkennzeichen gelten nur innerhalb des Bundesgebiets.
Folgende Unterlagen müssen Sie der Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten:
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) im Original oder in gut lesbarer Kopie
- gültiger Bericht der letzten Hauptuntersuchung
(Achtung: Falls dieser nicht vorliegt, erhalten Sie zwar ein Kurzzeitkennzeichen, die Fahrt wird Ihnen aber beschränkt auf die Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk beziehungsweise in den angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück. Beachten Sie bitte auch, dass die Zulassungsbehörde des Fahrzeugstandorts zuständig ist, wenn die gültige Hauptuntersuchung fehlt!) - gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Personalausweis des künftigen Halters oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
Das Kurzzeitkennzeichen können Sie bei der für den Hauptwohnsitz örtlich zuständigen oder bei der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Wenn Sie also Ihren Hauptwohnsitz im Unterallgäu haben oder das Fahrzeug im Unterallgäu steht, ist die Zulassungsbehörde am Landratsamt Unterallgäu für Sie der richtige Ansprechpartner.
Sollte nur das Fahrzeug im Unterallgäu stehen und Sie den Hauptwohnsitz nicht im Landkreis Unterallgäu haben, müssen Sie den Standort glaubhaft nachweisen, zum Beispiel anhand eines Kaufvertrags,oder mit einer Rechnung.
Bei fehlender gültiger Hauptuntersuchung ist nur die Zulassungsbehörde des Fahrzeugstandortes zuständig, weil die Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen nur auf diesen Zulassungsbezirk beschränkt wird.
Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können sich auf jeder Zulassungsbehörde ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen lassen - müssen jedoch persönlich vorsprechen und den Standort des Fahrzeuges nachweisen, beispielsweise durch Vorlage eines Kaufvertrages, oder einer Rechnung. Eine Bevollmächtigung ist in diesem Fall nicht möglich.
Seit April 2015 werden Kurzzeitkennzeichen nur für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung ausgegeben. Sofern diese nicht vorliegt, wird das Kurzzeitkennzeichen beschränkt auf die Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk oder im angrenzenden Bezirk und zurück.
Wird dem Fahrzeug bei der Untersuchung keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen Sie damit nur zur unmittelbaren Reparatur in die nächstgelegenen Einrichtung im Zulassungsbezirk oder im angrenzenden Bezirk und zurück fahren.
Wenn danach eine gültige Hauptuntersuchung vorliegt, können Sie das Kurzzeitkennzeichen für Probe- und weitere Überführungsfahrten ohne weitere örtliche Einschränkung bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer nutzen - natürlich nur am betreffenden Fahrzeug.
Wird das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher bewertet, dann sind keinerlei Fahrten mehr zulässig.
Ein Kurzzeitkennzeichen kostet 13,10 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder in Höhe von etwa 30 Euro.
Nein, das ist nicht nötig. Sie können die Kennzeichen nach Ablauf der Frist selbst vernichten. Sollten Sie Ihr Fahrzeug vor Ablauf dieser Frist "richtig" zulassen, sind die Kurzzeitkennzeichen allerdings zur Zulassungsstelle mitzubringen.
- Probefahrt (Fahrt, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen und nachzuweisen)
- Überführungsfahrt (Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs von einem Ort an einen anderen Ort)
- Prüfungsfahrt (Fahrt zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück)
Rote Kennzeichen gelten nur innerhalb des Bundesgebiets. Fahrten ins Ausland erfolgen auf eigene Gefahr.
- Formloser schriftlicher Antrag
- Führungszeugnis (beim Einwohnermeldeamt anfordern; Belegart "0", Zweck: Rote Kennzeichen für Werkstätten und Händler)
- aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (kann direkt in Flensburg oder über die Kfz-Zulassungsbehörde beantragt werden)
- Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug bei eingetragenen Firmen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei juristischen Personen: für den Verantwortlichen und die Firma) - beim Gewerbeamt, der Gemeinde oder der Zulassungsstelle beantragen
- siebenstellige eVB-Nummer der Versicherung, speziell ausgestellt für "rote Kennzeichen"
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern)
Die Zuteilung des Kennzeichens kostet 100 Euro. Hinzu kommen 15,30 Euro für ein Fahrzeugscheinheft und sechs Euro für ein Nachweisheft plus die Kosten für die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Höhe von 3,30 Euro und die Kosten für die Schilder selbst in Höhe von etwa 35 bis 45 Euro.
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (früher Einzugsermächtigung für das Finanzamt)
- Vollmacht des Fahrzeughalters einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten
- Belehrung zum roten Dauerkennzeichen (alternativ: zum Online-Verfahren)
Egal ob Zugmaschine oder Anhänger - wenn diese landwirtschaftlich genutzt werden, können Sie hierfür ein grünes Kennzeichen beantragen. Ihr Vorteil: Sie müssen dann keine Kfz-Steuer bezahlen. Wichtig ist allerdings, dass ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen nur in der Landwirtschaft eingesetzt wird.
Nähere Informationen rund um das grüne Kennzeichen finden Sie hier. Sollten weitere Fragen auftauchen, so wenden Sie sich bitte an das Zollamt, Telefon (03 51) 44 83 45 50.
Fragen und Antworten
Für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen muss keine Kfz-Steuer bezahlt werden.
In der Regel wird ein grünes Kennzeichen im Rahmen der Zulassung Ihres landwirtschaftlichen Fahrzeuges zugeteilt. Zusätzlich zu den Unterlagen für die Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung müssen Sie noch einen Antrag auf Steuerbefreiung ausfüllen und diesen Widerrufsvorbehalt. Zudem müssen Sie die im Antrag aufgeführten Nachweise erbringen. Das Zollamt benötigt je eine Kopie des Einheitswertbescheids vom Finanzamt und eine Kopie des Bescheids der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Nötig ist außerdem ein SEPA-Lastschriftmandat, falls das Zollamt die Steuerbefreiung ablehnt.
Ein grünes Kennzeichen wird sowohl bei einer Neuzulassung als auch bei einer Umschreibung nicht extra berechnet. Sie bezahlen also lediglich die Gebühren für die Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder in grüner Schrift in Höhe von 35 bis 45 Euro.
Sie haben Ihr Auto ins Ausland verkauft? Dann benötigen Sie ein so genanntes Ausfuhrkennzeichen. Damit kann der neue Fahrzeugbesitzer rechtmäßig im Ausland fahren. Gleichzeitig wird der bisherige Fahrzeughalter von der Versicherungs- und Steuerpflicht entbunden.
Wichtig: Wir können Ihnen nur ein Ausfuhrkennzeichen zuteilen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Landkreis Unterallgäu haben bzw. nachweisen können, dass der Standort des Fahrzeuges der Landkreis Unterallgäu ist. Dies kann durch Vorlage eines Kaufvertrages erfolgen. Wir behalten es uns vor, auf die Vorführung des Fahrzeuges zur Überprüfung der Fahrgestellnummer zu bestehen.
Ausfuhrkennzeichen sind vom ersten Tag an über die gesamte Gültigkeitsdauer (mindestens jedoch einen Monat) steuerpflichtig. Wie bei einer normalen Zulassung müssen Sie deshalb der Zulassungsstelle ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer vorlegen. Wer kein deutsches Konto hat, kann auch die ausländische IBAN und BIC angeben, sofern das Land den Euro als Währung hat. Ansonsten müssen Sie die anfallende Kfz-Steuer vom Zollamt berechnen lassen und diesen Betrag dann bar bei einem deutschen Kreditinstitut einzahlen.
Fragen und Antworten
Wie lange das Ausfuhrkennzeichen gültig ist, hängt davon ab, wie lange die Versicherung Ihnen Versicherungsschutz gewährt - längstens jedoch ein Jahr. Die Hauptuntersuchung muss mindestens so lange gültig sein, wie das Ausfuhrkennzeichen gültig ist.
Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen beantragen möchten, dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- „gelbe“, dreifache Versicherungsbestätigung gemäß §19 Abs.1 und Anlage 11 Nr. 3 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)
- gültige Hauptuntersuchung (diese muss mindestens so lange gelten, wie das Ausfuhrkennzeichen gültig ist)
- bisherige Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
- gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (falls Sie ein deutsches Konto oder ein Konto in einem Mitgliedsstaat haben, das den Euro als Währung hat; sollten Sie kein entsprechendes Konto haben, so müssen Sie die anfallende Kfz-Steuer vom Zollamt berechnen lassen und diese dann bar bei einem deutschen Kreditinstitut einzahlen)
- ggf. Kaufvertrag als Nachweis des Standorts, wenn Sie das Fahrzeug im Landkreis Unterallgäu erworben haben und hier keinen Hauptwohn- oder Firmensitz haben
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
Ein Ausfuhrkennzeichen kostet ab 34,60 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Umtausch in EU-Papiere (ab 8,90 Euro), falls Sie diese noch nicht besitzen, und die Kosten für Nummernschilder in Höhe von 35 bis 45 Euro.
Ein internationaler Fahrzeugschein ist die Übersetzung der nationalen Fahrzeugpapiere. Diesen erhalten Sie nur auf Antrag bei der Zulassungsbehörde.
Für Fahrten außerhalb der EU empfiehlt es sich, sich einen internationalen Fahrzeugschein ausstellen zu lassen. Dieser kostet 10,20 Euro.
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (frühere Einzugsermächtigung für das Finanzamt)
Seit 2012 können Autobesitzer das Wechselkennzeichen beantragen. Damit dürfen zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse wechselweise mit nur einem Nummernschild gefahren werden. Mit dem Wechselkennzeichen können zum Beispiel zwei PKW, zwei Oldtimer oder zwei Motorräder betrieben werden. Auch die Kombination PKW und Wohnmobil ist möglich. Das Wechselkennzeichen wird dann für beide Fahrzeuge zugeteilt, darf aber immer nur an einem von beiden geführt werden.
Für Wechselkennzeichen gelten die selben Formulare wie für Neuzulassungen. Diese finden Sie auf dieser Seite unter Neuzulassungen.
Fragen und Antworten
Beim Wechselkennzeichen müssen beide Fahrzeuge voll versteuert werden. Allerdings bieten manche Versicherungen spezielle Tarife für Nutzer von Wechselkennzeichen an. Eine echte Sparchance bietet ein Wechselkennzeichen nicht.
Ein Wechselkennzeichen ist ein Kennzeichen, das für zwei Fahrzeuge verwendet werden kann. So können Autofahrer dieses zum Beispiel für einen Pkw nutzen und bei Bedarf auch an einem anderen Pkw oder Oldtimer anbringen. Oder man kann das Kennzeichen zum Beispiel wechselweise für Motorrad und Roller verwenden. Das heißt, es ist eine flexiblere Nutzung mehrerer Fahrzeuge möglich.
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem Kennzeichenteil, das zwischen den Fahrzeugen gewechselt wird, und einem fahrzeugbezogenen Teil, das am jeweiligen Fahrzeug bleibt. Wer beispielsweise ein Wechselkennzeichen für Auto und Oldtimer beantragt, bekommt also zweimal das auswechselbare Kennzeichenteil und viermal das fahrzeugbezogene Kennzeichenteil (jeweils für vorn und hinten). Gefahren werden darf mit dem jeweiligen Fahrzeug nur, wenn das Wechselkennzeichen, also beide Kennzeichenteile, vollständig angebracht ist. Das gilt auch fürs Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr.
Das Wechselkennzeichen darf zwei Fahrzeugen zugeteilt werden. Voraussetzung ist, dass diese die gleiche Fahrzeugklasse haben. Nicht möglich ist es zum Beispiel, das Kennzeichen sowohl für das Auto als auch für das Motorrad zu nutzen. Insbesondere bei älteren Fahrzeugen mit nationaler Angabe der Fahrzeugart in den Fahrzeugpapieren kann ein Nachweis eines amtlich anerkannten Sachverständigen über die EG-Klassenzuordnung erforderlich sein.
Außerdem müssen beide Fahrzeuge auf den gleichen Halter zugelassen sein und es müssen Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessung verwendet werden können. Als Wunschkennzeichen, Saisonkennzeichen, rotes Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen gibt es das Wechselkennzeichen nicht.
Das Wechselkennzeichen können Sie wie jedes andere Kennzeichen bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Sie brauchen für die Zulassung der beiden Fahrzeuge, die mit dem Wechselkennzeichen fahren sollen, die üblichen Zulassungsunterlagen, es gibt keine Besonderheiten gegenüber einer herkömmlichen Kfz-Zulassung. Welche Unterlagen für die Kfz-Zulassung erforderlich sind und viele weitere Informationen rund um das Thema finden Sie auf <link>dieser Seite.
Für ein Wechselkennzeichen fallen sechs Euro zusätzlich zu den Zulassungsgebühren an. Steuervorteile bringt das Wechselkennzeichen nicht. Beide Fahrzeuge müssen voll versteuert werden. Allerdings bieten manchen Versicherungen spezielle Tarife für Nutzer von Wechselkennzeichen an.
Das Elektromobilitätsgesetz räumt Elektroautos im Straßenverkehr einige Privilegien ein. So will der Gesetzgeber diese Form der umweltfreundlichen Mobilität fördern. Ob diese Bevorzugungen allerdings tatsächlich gelten, kann jede Straßenverkehrsbehörde selbst entscheiden.
Um privilegierte Fahrzeuge zu kennzeichnen, steht auf dem Nummernschild am Ende der Buchstabe E. Ansonsten ist das Kennzeichen genauso aufgebaut wie andere Kennzeichen.
Fragen und Antworten
Neben Batterieelektrofahrzeugen schließt das Elektromobilitätsgesetz auch aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge ein.
Eine Übersicht über alle Fahrzeuge, die ein E-Kennzeichen erhalten finden Sie in diesem Merkblatt.
Zunächst ist wichtig: Das Elektromobilitätsgesetz ermöglicht zwar Privilegien für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Jedoch kann jede Straßenverkehrsbehörde selbst entscheiden, ob sie diese Privilegien einräumt. Als Fahrer müssen Sie sich also vorab kundig machen.
Möglich sind folgende Sonderrechte:
- Parkplätze nur für Elektrofahrzeuge an Ladesäulen
- entsprechend gekennzeichnete kostenlose Parkplätze
- Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen
- Möglichkeiten, die Busspur zu benutzen.
Ja. Das Wechselkennzeichen kann auch für ein Elektrofahrzeug genutzt werden. Die Kennzeichnung mit dem Buchstaben E erfolgt dann auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Kennzeichens. Beim Saisonkennzeichen steht das E direkt hinter der Erkennungsnummer. Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann ein Elektrofahrzeug auch ein grünes Kennzeichen erhalten.
Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, kann - wenn er dies möchte - sein Kfz-Kennzeichen seit 2015 bundesweit mitnehmen. Eine Umschreibung der Zulassungsbescheinigung Teil I auf die neue Adresse ist jedoch in jedem Fall erforderlich. Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung, Teil I
- siebenstellige eVB-Nummer der Versicherung
- gültiger Personalausweis
Seit 2019 kann das Kennzeichen eines Fahrzeuges übrigens auch dann übernommen werden, wenn es zuvor in einem anderen Zulassungsbezirk und auf eine andere Person zugelassen war.
Voraussetzung für die Kennzeichen-Mitnahme ist allerdings immer, dass das Fahrzeug noch zugelassen ist! Ein „auswärtiges“ Kennzeichen kann nicht übernommen werden, wenn das Fahrzeug zuvor abgemeldet worden ist.
Um einen Missbrauch auszuschließen, müssen gestohlene bzw. verlorene Kennzeichen nach den gesetzlichen Vorgaben zur Fahndung ausgeschrieben werden und sind zehn Jahre lang für eine erneute Ausgabe gesperrt. Wir müssen Ihnen daher für Ihr Fahrzeug ein neues Kennzeichen zuteilen.
Fragen und Antworten
Kommen Sie zu uns in die Zulassungsstelle und bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief),
- gegebenenfalls ein noch vorhandenes Kennzeichen,
- den gültigen Personalausweis des Fahrzeughalters
- Verlustanzeige (alternativ: zum Online-Verfahren)
- eine Vollmacht, falls der Fahrzeughalter nicht selbst in die Zulassungsbehörde kommt. In diesem Fall muss der Vertreter neben dem gültigen Personalausweis des Fahrzeughalters auch seinen eigenen (gültigen) Ausweis mitbringen.
- gegebenenfalls Diebstahls- beziehungsweise Verlustanzeige der Polizei, wenn Sie den Verlust des Kennzeichens zuvor bei der Polizei gemeldet haben.
Leider nicht. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen müssen wir Ihr gestohlenes oder verlorenes Kennzeichen für zehn Jahre zur Fahndung ausschreiben, um einem Missbrauch durch Dritte vorzubeugen.
Manchmal kommt es vor, dass Kennzeichen beschädigt werden oder durch Risse kaum noch beziehungsweise überhaupt nicht mehr lesbar sind. Dann bleibt nichts anderes übrig, als sie zu ersetzen.
Fragen und Antworten
Gehen Sie mit Ihrem beschädigten oder unleserlich gewordenen Kennzeichen zu einem Schildermacher und lassen dort ein neues Kennzeichen prägen. Mit diesem neuen und dem beschädigten Kennzeichen (Achtung: auf keinen Fall die dort angebrachten Plaketten vorher entfernen!) kommen Sie dann zu uns in die Zulassungsstelle. Zusätzlich müssen Sie mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis des Fahrzeughalters
- gegebenenfalls Ausweis des Bevollmächtigten
Für das Nachstempeln und die neuen Plaketten bei uns in der Zulassungsstelle müssen Sie zwischen 4,40 Euro und 6,10 Euro rechnen - je nachdem, ob Sie ein Kennzeichen oder beide Kennzeichen ersetzen möchten. Dazu kommen die Kosten für das neue Kennzeichen beim Schildermacher.
Ein Kennzeichen muss aus ausreichender Entfernung jederzeit lesbar sein. Das Fahren mit einem unleserlichen Nummernschild gilt als Ordnungswidrigkeit und wird laut Bußgeldkatalog mit 5 Euro bestraft. Auch kann es passieren, dass Sie aufgrund des schlecht lesbaren Kennzeichens nicht durch die nächste TÜV-Prüfung kommen.
Seit 1. Januar 2015 kommen nur noch Klebeplaketten zum Einsatz.
Die Kfz-Zulassungsstelle bittet darum, gegebenenfalls bei einer Wiederinbetriebnahme die Halteringe der Feststoffplakette zu entfernen und die entsprechenden Nietenlöcher mit geeignetem Material abzudichten oder neue Kennzeichen anfertigen zu lassen.
Kennzeichenschilder bereits zugelassener Fahrzeuge müssen nicht auf Klebeplaketten umgestellt werden.
Die neuen Klebeplaketten beinhalten - wie die ebenfalls ab 1. Januar 2015 eingesetzten Zulassungsbescheinigungen Teil I - einen verdeckten Sicherheitscode. Ab 1. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge können damit künftig online über das Internet außer Betrieb gesetzt werden.
Seit 2014 müssen Sie für jede Kfz-Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer abgeben. Dieses SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die frühere Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (Einzugsermächtigung).
Folgendes müssen Sie beim SEPA-Lastschriftmandat beachten:
- Sie müssen das SEPA-Lastschriftmandat immer vorlegen oder der Antragsteller füllt es vor Ort aus. Die Vorlage einer Kopie oder eines Faxes ist zulässig.
- Für das SEPA-Lastschriftmandat sind zwei Unterschriften nötig. Es muss der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter unterschreiben.
- In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen Sie statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl nun die IBAN (International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer) und BIC (Business Identifier Code) eintragen.
- Ein schon ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat dürfen Sie nachträglich nicht mehr verändern. Bitte überprüfen Sie Ihre eingetragenen Daten im SEPA-Lastschriftmandat vor Vorlage bei der Zulassungsbehörde nochmals genau.
- Im SEPA-Mandat können ausländische Kontoverbindungen nur dann angegeben werden, wenn das Land, in das sie führen den Euro als offizielle Währung hat.
Die Vordrucke zum SEPA-Lastschriftmandat sowie zur Vollmacht inklusive SEPA-Lastschriftmandat finden Sie auch bei den einzelnen Dienstleistungsbeschreibungen der jeweiligen Zulassungsvorgänge.