Liebe Kunden der Zulassungsstelle,
Sie können in der Zulassungsstelle vorab einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Fahrzeugzulassungen und Abmeldungen können Sie auch oftmals online abwickeln. Informieren Sie sich bitte unter "Zulassungsverfahren online abwickeln".
Rund um die verschiedenen Kennzeichen

Was für uns heute ganz selbstverständlich ist, war lange Zeit heiß umstritten: Etliche Kreisräte forderten seinerzeit die Buchstabenkombination UA für das Unterallgäu. Seit dem Jahr 1978 ist nun aber jedes Fahrzeug aus dem Unterallgäu an der Buchstabenkombination MN auf dem Kennzeichen zu erkennen.
Übrigens: Die Mitarbeiter unserer Kfz-Zulassungsbehörde helfen Ihnen selbstverständlich gerne weiter. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen, die die Kfz-Zulassung im Landkreis Unterallgäu betreffen, beantworten können. Wenden Sie sich immer an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde!
- Bitte beachten Sie, dass Brückentage, die Tage um die gesetzlichen Feiertage (Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Silvester) sowie die Schulferien zu den besucherintensiven Tagen gehören. An diesen Tagen ist unter Umständen mit einer längeren Wartezeit zu rechnen.
- Nutzen Sie auch die Angebote der Online-Zulassungsbehörde. Zahlreiche Vorgänge können dort bequem von zu Hause aus durchgeführt werden. Den Zugang finden Sie hier.
- Informieren Sie sich vor dem Gang zur Zulassungsbehörde, welche Formulare Sie für den von Ihnen gewählten Zulassungsvorgang benötigen.
- Füllen Sie die notwendigen Formulare bereits vor dem Gang zur Zulassungsstelle aus. Das vermeidet unnötige Verzögerungen.
- Vertrauen Sie nicht auf Öffnungszeiten und Tipps von privaten Internetseiten. Diese sind oft nicht aktuell und geben falsche Öffnungszeiten oder Hinweise an. Vertrauen Sie nur der offiziellen Homepage des Landratsamtes Unterallgäu.
Soweit möglich, erfüllen wir gerne Ihre Wünsche bei der Kennzeichen-Auswahl für Ihr Fahrzeug gerne.
Fragen und Antworten
- Die Internetreservierung ist unverbindlich. Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens.
- Die endgültige Zuteilung des Kennzeichens erfolgt erst im Rahmen der Zulassung; lassen Sie deshalb vorab noch keine Schilder herstellen!
- Das Online-Angebot "Wunschkennzeichen" ist ein Teledienst nach den Bestimmungen des Telemediengesetzes. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten erfolgt nach den Regelungen dieses Gesetzes.
- Zur Unterstützung eines an Sie angepassten Browsens wird ein Cookie gespeichert, der beim Verlassen der Site wieder gelöscht wird. Javascript ist erforderlich.
Sie möchten Ihr Cabrio oder Ihr Motorrad generell nur von Mai bis Oktober nutzen? Dann besorgen Sie sich am besten ein Saisonkennzeichen und ersparen es sich damit, das Fahrzeug immer wieder außer Betrieb zu setzen und wieder neu zuzulassen. Ein Saisonkennzeichen beschränkt die Nutzung des Fahrzeugs auf einen bestimmten Zeitraum - dieser muss zwischen zwei und elf Monaten liegen.
Fragen und Antworten
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (frühere Einzugsermächtigung für das Finanzamt)
- Vollmacht des Fahrzeughalters einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten
Sie haben einen schönen Mercedes SL in der Garage stehen und würden damit gerne an einem Oldtimertreffen teilnehmen? Dann besorgen Sie sich doch ein rotes Oldtimer-Kennzeichen, mit dem Sie zu diesen Veranstaltungen fahren dürfen, auch wenn Ihr Fahrzeug nicht zugelassen ist.
Eine weitere Möglichkeit ist ein so genanntes H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, das Sie zur unbeschränkten Nutzung Ihres Oldtimers berechtigt. Allerdings ist es nicht ganz einfach, ein solches Kennzeichen zu bekommen - hierfür muss Ihr Auto oder Motorrad unter anderem mindestens 30 Jahre alt und ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ sein.
Fragen und Antworten
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (frühere Einzugsermächtigung für das Finanzamt)
- Vollmacht des Fahrzeughalters einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Für Überführungs- oder Probefahrten von noch nicht oder nicht mehr zugelassenen Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, ein Überführungskennzeichen zu beantragen. Dieses Kennzeichen gibt es als Kurzzeitkennzeichen, das jeder beantragen kann, oder als "rotes Kennzeichen", das nur zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Hersteller von Kfz-Teilen, Kfz-Werkstätten und Kfz-Händler erhalten können.
Fragen und Antworten
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (früher Einzugsermächtigung für das Finanzamt)
- Vollmacht des Fahrzeughalters einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten
- Belehrung zum roten Dauerkennzeichen (alternativ: zum Online-Verfahren)
Egal ob Zugmaschine oder Anhänger - wenn diese landwirtschaftlich genutzt werden, können Sie hierfür ein grünes Kennzeichen beantragen. Ihr Vorteil: Sie müssen dann keine Kfz-Steuer bezahlen. Wichtig ist allerdings, dass ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen nur in der Landwirtschaft eingesetzt wird.
Nähere Informationen rund um das grüne Kennzeichen finden Sie hier. Sollten weitere Fragen auftauchen, so wenden Sie sich bitte an das Zollamt, Telefon (03 51) 44 83 45 50.
Fragen und Antworten
Sie haben Ihr Auto ins Ausland verkauft? Dann benötigen Sie ein so genanntes Ausfuhrkennzeichen. Damit kann der neue Fahrzeugbesitzer rechtmäßig im Ausland fahren. Gleichzeitig wird der bisherige Fahrzeughalter von der Versicherungs- und Steuerpflicht entbunden.
Wichtig: Wir können Ihnen nur ein Ausfuhrkennzeichen zuteilen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Landkreis Unterallgäu haben bzw. nachweisen können, dass der Standort des Fahrzeuges der Landkreis Unterallgäu ist. Dies kann durch Vorlage eines Kaufvertrages erfolgen. Wir behalten es uns vor, auf die Vorführung des Fahrzeuges zur Überprüfung der Fahrgestellnummer zu bestehen.
Ausfuhrkennzeichen sind vom ersten Tag an über die gesamte Gültigkeitsdauer (mindestens jedoch einen Monat) steuerpflichtig. Wie bei einer normalen Zulassung müssen Sie deshalb der Zulassungsstelle ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer vorlegen. Wer kein deutsches Konto hat, kann auch die ausländische IBAN und BIC angeben, sofern das Land den Euro als Währung hat. Ansonsten müssen Sie die anfallende Kfz-Steuer vom Zollamt berechnen lassen und diesen Betrag dann bar bei einem deutschen Kreditinstitut einzahlen.
Fragen und Antworten
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (frühere Einzugsermächtigung für das Finanzamt)
Seit 2012 können Autobesitzer das Wechselkennzeichen beantragen. Damit dürfen zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse wechselweise mit nur einem Nummernschild gefahren werden. Mit dem Wechselkennzeichen können zum Beispiel zwei PKW, zwei Oldtimer oder zwei Motorräder betrieben werden. Auch die Kombination PKW und Wohnmobil ist möglich. Das Wechselkennzeichen wird dann für beide Fahrzeuge zugeteilt, darf aber immer nur an einem von beiden geführt werden.
Für Wechselkennzeichen gelten die selben Formulare wie für Neuzulassungen. Diese finden Sie auf dieser Seite unter Neuzulassungen.
Fragen und Antworten
Das Elektromobilitätsgesetz räumt Elektroautos im Straßenverkehr einige Privilegien ein. So will der Gesetzgeber diese Form der umweltfreundlichen Mobilität fördern. Ob diese Bevorzugungen allerdings tatsächlich gelten, kann jede Straßenverkehrsbehörde selbst entscheiden.
Um privilegierte Fahrzeuge zu kennzeichnen, steht auf dem Nummernschild am Ende der Buchstabe E. Ansonsten ist das Kennzeichen genauso aufgebaut wie andere Kennzeichen.
Fragen und Antworten
Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, kann - wenn er dies möchte - sein Kfz-Kennzeichen seit 2015 bundesweit mitnehmen. Eine Umschreibung der Zulassungsbescheinigung Teil I auf die neue Adresse ist jedoch in jedem Fall erforderlich. Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung, Teil I
- siebenstellige eVB-Nummer der Versicherung
- gültiger Personalausweis
Seit 2019 kann das Kennzeichen eines Fahrzeuges übrigens auch dann übernommen werden, wenn es zuvor in einem anderen Zulassungsbezirk und auf eine andere Person zugelassen war.
Voraussetzung für die Kennzeichen-Mitnahme ist allerdings immer, dass das Fahrzeug noch zugelassen ist! Ein „auswärtiges“ Kennzeichen kann nicht übernommen werden, wenn das Fahrzeug zuvor abgemeldet worden ist.
Um einen Missbrauch auszuschließen, müssen gestohlene bzw. verlorene Kennzeichen nach den gesetzlichen Vorgaben zur Fahndung ausgeschrieben werden und sind zehn Jahre lang für eine erneute Ausgabe gesperrt. Wir müssen Ihnen daher für Ihr Fahrzeug ein neues Kennzeichen zuteilen.
Fragen und Antworten
Manchmal kommt es vor, dass Kennzeichen beschädigt werden oder durch Risse kaum noch beziehungsweise überhaupt nicht mehr lesbar sind. Dann bleibt nichts anderes übrig, als sie zu ersetzen.
Fragen und Antworten
Seit 1. Januar 2015 kommen nur noch Klebeplaketten zum Einsatz.
Die Kfz-Zulassungsstelle bittet darum, gegebenenfalls bei einer Wiederinbetriebnahme die Halteringe der Feststoffplakette zu entfernen und die entsprechenden Nietenlöcher mit geeignetem Material abzudichten oder neue Kennzeichen anfertigen zu lassen.
Kennzeichenschilder bereits zugelassener Fahrzeuge müssen nicht auf Klebeplaketten umgestellt werden.
Die neuen Klebeplaketten beinhalten - wie die ebenfalls ab 1. Januar 2015 eingesetzten Zulassungsbescheinigungen Teil I - einen verdeckten Sicherheitscode. Ab 1. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge können damit künftig online über das Internet außer Betrieb gesetzt werden.
Seit 2014 müssen Sie für jede Kfz-Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer abgeben. Dieses SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die frühere Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (Einzugsermächtigung).
Folgendes müssen Sie beim SEPA-Lastschriftmandat beachten:
- Sie müssen das SEPA-Lastschriftmandat immer vorlegen oder der Antragsteller füllt es vor Ort aus. Die Vorlage einer Kopie oder eines Faxes ist zulässig.
- Für das SEPA-Lastschriftmandat sind zwei Unterschriften nötig. Es muss der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter unterschreiben.
- In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen Sie statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl nun die IBAN (International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer) und BIC (Business Identifier Code) eintragen.
- Ein schon ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat dürfen Sie nachträglich nicht mehr verändern. Bitte überprüfen Sie Ihre eingetragenen Daten im SEPA-Lastschriftmandat vor Vorlage bei der Zulassungsbehörde nochmals genau.
- Im SEPA-Mandat können ausländische Kontoverbindungen nur dann angegeben werden, wenn das Land, in das sie führen den Euro als offizielle Währung hat.
Die Vordrucke zum SEPA-Lastschriftmandat sowie zur Vollmacht inklusive SEPA-Lastschriftmandat finden Sie auch bei den einzelnen Dienstleistungsbeschreibungen der jeweiligen Zulassungsvorgänge.