Rund ums Thema Kaminkehrer

Der Landkreis Unterallgäu ist in 16 Kehrbezirke eingeteilt, für die jeweils ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger oder eine Bezirksschornsteinfegerin für sieben Jahre bestellt ist. Wer konkret für welchen Bereich zuständig ist, können Sie über den BayernAtlas ermitteln. Manche Gemeinden beziehungsweise Ortsteile im Unterallgäu (zum Beispiel Amberg, Buxheim, Lautrach, Legau, Unteregg) sind Kehrbezirken der benachbarten Kreisverwaltungsbehörden zugeteilt.
Seit Inkrafttreten des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) im Januar 2013 wurde die Monopolstellung der Bezirksschornsteinfeger in ihren Kehrbezirken aufgelockert. Grundstückseigentümer können den Schornsteinfegerbetrieb seitdem zur Erledigung der Schornsteinfegerarbeiten teilweise frei wählen. Allerdings muss der Betrieb entweder mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein oder die Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen der EU/EWR-Handwerksverordnung erfüllen. Diese zugelassenen Betriebe werden im Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingetragen.
Fragen und Antworten
- Einteilung der Kehrbezirke einschließlich Kontaktdaten der Bezirksschornsteinfeger im BayernAtlas
- Schornsteinfegernetzwerk mit zugelassenen Schornsteinfegerbetrieben in Ihrer Nähe
- Schornsteinfegerregister auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Gebührenordnung auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz
- Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Kaminkehrerinnung Schwaben.