Rund um den Artenschutz

Die Rote Liste der gefährdeten Tierarten, die einmal im Jahr überarbeitet wird, macht es deutlich: Mehrere tausend Tierarten auf unserer Erde sind gefährdet, viele von ihnen sind sogar vom Aussterben bedroht. Sie zu schützen und ihren natürlichen Lebensraum zu erhalten, ist die Aufgabe des Artenschutzes. Wild lebende Tiere und Pflanzen brauchen geeignete Lebensbedingungen, die Zerstörung ihres Lebensraumes darf nicht weiter zunehmen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz sind solche Arten unter besonderen und strengen Schutz gestellt.
Fragen und Antworten
- Bestandsanzeige für besonders geschützte Tierarten (Meldebogen) und Zusatzblatt zur Meldung von Nachzuchten
- EG-Bescheinigung für geschützte Tierarten:
- Herkunftsnachweis
- Zuchtbeleg
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
- Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- Wissenschaftliches Informationssystem des Bundesamts für Naturschutz (WISIA)
- Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)
- Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA)

Der Biber (wissenschaftlicher Name: castor fiber) ist ein Säugetier und gehört zur Ordnung der Nagetiere. In Europa wurde der Biber wegen seines dichten Fells und des essbaren Fleisches weitestgehend ausgerottet. Erst nach intensiven Auswilderungsbemühungen und konsequentem Schutz konnte sich der Bestand der Biber in den letzten Jahrzehnten wieder erholen. Auch im Unterallgäu ist der Biber inzwischen wieder heimisch geworden.
Die Wiederansiedelung des Nagers führt aber immer wieder auch zu Problemen. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt lässt Sie als betroffener Landwirt, Wald- oder Grundbesitzer aber auch in diesem Fall nicht allein! So gibt es im Unterallgäu zum Beispiel vier Biberberater, die Ihnen bei allen Fragen weiterhelfen können. Unter bestimmten Umständen darf der Biber auch gejagt werden.
Im Folgenden beantworten wir Ihnen einige Fragen rund um den Biber. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch gerne weiter.
Fragen und Antworten
- Auf welchen Flächen im Unterallgäu Biber gejagt werden dürfen, erfahren Sie in dieser Allgemeinverfügung.
- Wird ein Biber gefangen oder getötet, muss dies dem Landratsamt Unterallgäu mit diesem Formular gemeldet werden.
- Nähere Informationen über Biber findet man auch auf den Seiten von Biberfachmann Gerhard Schwab.

Dank gezielter Maßnahmen des Artenhilfsprogramms, wie der Schaffung und Pflege von Feuchtwiesen oder der Anlage von Brutplätzen, der Installation von Schutzmaßnahmen an gefährlichen Stromleitungen und der Bereitstellung von Nahrungsflächen, konnte der Bestand des streng geschützten Weißstorches in Bayern erheblich gesteigert werden. Dies gilt insbesondere für Schwaben und das Unterallgäu und ist als großer Erfolg für den Artenschutz zu verbuchen.
Aktuell gibt es in der Region fünf Brutkolonien mit rund 85 Brutpaaren. Mit weiteren Koloniegründungen ist zu rechnen. Doch die zunehmende Anzahl von Störchen bringt auch Herausforderungen mit sich.
Fragen und Antworten
Beim Wort Wespe denken viele Menschen nur an ein nervendes, stechendes Insekt. Dabei verhalten sich die meisten Wespenarten friedlich gegenüber dem Menschen. Die Hornisse ist die größte Wespenart. Auch sie ist friedlich. Jeder neue Wespen- und Hornissenstaat beginnt mit einer Königin, die im Frühjahr auf Nistplatzsuche geht. Das Volk lebt bis in den Herbst hinein. Im Spätherbst stirbt das Volk langsam aus und das Nest ist verlassen. Erbaute Nester werden nur eine Periode lang besiedelt.
Fragen und Antworten

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) steht - im Gegensatz zur heimischen Europäischen Hornisse - nicht unter Artenschutz. Sie ist aber dennoch ein wichtiges Thema, wenn es um den Artenschutz geht. Der Grund: Als invasive, das heißt nicht-heimische Art, bedroht sie heimische Insektenarten, insbesondere Honigbienen und andere Bestäuber. Ursprünglich stammt sie aus Südostasien, 2004 wurde sie in der Nähe von Bordeaux nachgewiesen und 2014 wurde sie zum ersten Mal in Deutschland entdeckt. Seitdem verbreitet sie sich hier und auch in Bayern wurden bereits die ersten Exemplare gesichtet.
Wegen ihrer Gefahr für heimische Insekten muss sie nach EU-Vorgaben zum Schutz der heimischen Biodiversität mit geeigneten Maßnahmen bekämpft und eine Verbreitung vermieden werden. Gegenüber dem Menschen zeigt die Asiatische Hornisse übrigens keine Aggression.
Fragen und Antworten
- Bestandsanzeige für besonders geschützte Tierarten (Meldebogen) und Zusatzblatt zur Meldung von Nachzuchten
- EG-Bescheinigung für geschützte Tierarten:
- Herkunftsnachweis
- Zuchtbeleg
- Meldeformular für Insektennester
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
- Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- Wissenschaftliches Informationssystem des Bundesamts für Naturschutz (WISIA)
- Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)
- Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA)
- Informationen über die Asiatische Hornisse auf der Internetseite www.velutina.de
- Informationen zum Weißstorch auf den Seiten des Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU)
- Informationen zum Weißstorch auf den Seiten des Landesbundes für Vogelschutz