Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Der demografische Wandel, sich ändernde Familienstrukturen sowie die unterschiedlichen individuellen Lebenslagen älterer Menschen stellen alle Beteiligten vor neue Herausforderungen. Der überwiegende Wunsch älterer Menschen ist es, auch im Fall einer Pflegebedürftigkeit zu Hause wohnen bleiben zu können. Zu diesem Ergebnis kam auch eine Befragung im Rahmen des Unterallgäuer Seniorenkonzepts. Mittlerweile gibt es verschiedene ambulante Versorgungsformen – beispielsweise die ambulant betreute Wohngemeinschaft. Bei dieser Wohnform leben mehrere pflegebedürftige Menschen gemeinsam in einem Haushalt.
Mehr zu diesem Thema haben wir für Sie im Folgenden zusammengestellt.
Fragen und Antworten
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine Wohnform, bei der mehrere pflegebedürftige Menschen gemeinsam in einem Haushalt leben. Grundgedanke ist, den Alltag so normal wie möglich zu gestalten und zum Beispiel gemeinsam zu kochen, einzukaufen und zu waschen. Die Wohngemeinschaftsmitglieder sollen länger selbstbestimmt leben können. Angehörige werden dadurch entlastet, können und sollen zugleich aber auch Einfluss ausüben und Verantwortung übernehmen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben sollen maximal zwölf Personen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben.
Bei Pflegebedürftigkeit können grundsätzlich Leistungen der Pflegeversicherung wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Daneben sieht die Pflegeversicherung weitere Leistungen speziell für Mieterinnen und Mieter in ambulant betreuten Wohngemeinschaften vor. Fragen Sie am besten bei Ihrer Pflegekasse nach. Weitere Informationen finden Sie auch <link>hier.
Das „Gremium der Selbstbestimmung“, also die Mieterinnen und Mieter selbst, deren Angehörige und/oder Betreuer entscheiden über Vergabe und Regelung der Pflege-, Betreuungs- und hauswirtschaftlichen Leistungen. Diese können durch professionelles Personal, durch die Mieterinnen und Mieter sowie deren Angehörige oder von ehrenamtlich tätigen Personen erbracht werden.
Die Höhe der Kosten ist in jeder ambulant betreuten Wohngemeinschaft unterschiedlich. Sie ist abhängig
- vom Gebäude beziehungsweise der anfallenden Miet- und/oder Instandhaltungskosten
- von der Mithilfe der Angehörigen
- von der geplanten/gewünschten Versorgungsstruktur der Mieterinnen und Mieter
- vom Pflegeaufwand der jeweiligen pflegebedürftigen Person
Die bereits bestehenden ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Landkreis Unterallgäu finden Sie in unserem Sozialatlas.
Das Seniorenkonzept des Landkreises Unterallgäu steht unter dem Leitgedanken „Unsere Bürger sollen mitten unter uns alt werden“. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Landkreis Bemühungen, die es ermöglichen, dass Menschen mit Hilfe-, Betreuungs- oder Pflegebedarf so lange wie möglich in ihrem bisherigen Umfeld bleiben können. Auch neue, gemeinschaftlich organisierte Wohnformen in den Gemeinden können hierzu ihren Beitrag leisten. Der Landkreis fördert daher die Entstehung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Richtlinie mit näheren Informationen können Sie hier herunterladen.
Informationen für Initiatoren von ambulant betreuten Wohngemeinschaften:
- Merkblatt „Ambulant betreute Wohngemeinschaft: Information für Initiatoren“ des Landkreises Unterallgäu
- Richtlinien zur Förderung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Landkreis Unterallgäu
- Praxisleitfaden für die Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- Broschüre „Selbstbestimmt leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften - Informationen, rechtliche Fragen und Verträge“ des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- Informationen zu ambulant betreuten Wohngemeinschaften den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege