Rechtliche Betreuung

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung – es kann schnell passieren, dass innerhalb kurzer Zeit nichts mehr ist, wie es war und man nicht mehr oder nur noch begrenzt in der Lage ist, die eigenen rechtlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Wenn man in eine solche Situation gerät und keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt hat, kommt das Betreuungsrecht, die so genannte „rechtliche Betreuung“, ins Spiel.
Hier finden Sie einige grundlegende Informationen zu diesem Thema. Sie können sich aber auch gerne persönlich an uns wenden. Für ein Gespräch bitten wir Sie, im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren, damit wir uns genügend Zeit für Sie nehmen können.
Fragen und Antworten
Was sind die Hintergründe und Ziele des Vormundschafts- und Betreuungsrechts?
Was bedeutet "rechtliche Betreuung" also konkret?
Wer kann eine Betreuung anregen und an wen muss man sich wenden?
Wer ordnet eine rechtliche Betreuung an und was passiert, bis es soweit ist?
Ein Familienangehöriger oder jemand aus dem Bekanntenkreis würde die rechtliche Betreuung übernehmen. Ist das möglich?
In welchen Fällen wird eine Betreuung denn überhaupt angeordnet?
Und für welche Aufgabenbereiche kann ein Betreuer eingesetzt werden?
Kommt ein ehrenamtlicher Betreuer oder ein Berufsbetreuer zum Einsatz?
Welche Voraussetzungen muss ein ehrenamtlicher Betreuer erfüllen?
Und was gilt für Berufsbetreuer?
Wie lange bleibt eine Betreuung bestehen?
Kann man ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden?
Was hat es mit einer Vorsorgevollmacht auf sich und welchen Vorteil hat eine solche?
Es ist keine Vollmacht vorhanden - haben Ehepartner bei einem Notfall wirklich überhaupt keine Rechte?
- "Der große Vorsorgeberater": Broschüre des bayerischen Justizministeriums
- "Vorsorge für Unfall-Krankheit-Alter": Broschüre des bayerischen Justizministeriums
- Informationen des Bundesministeriums der Justiz
- Formular zur Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums der Justiz
- Schuldnerverzeichnisabfrage für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer