Tierarzneimittel
Bakterielle Infektionskrankheiten können mit Antibiotika behandelt werden. Jeder Einsatz von Antibiotika kann jedoch dazu beitragen, dass sich resistente Bakterien ausbreiten. Seit 1. Januar 2023 gelten neue rechtliche Regelungen zur Verwendung von Antibiotika.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Dateneingabe im Tierarzneimittelmenü der HIT-Datenbank an die zentrale Hotline unter Telefon (09131) 68087777. Sie ist erreichbar von Montag bis Donnerstag von 9.30 bis 14.30 Uhr und am Freitag von 9.30 bis 12 Uhr.
Als Tierhalter tragen Sie einen wichtigen Teil dazu bei, den Einsatz von Antibiotika zu minimieren.
Fragen und Antworten
Ob Sie mit Ihrem Betrieb unter die Meldepflicht fallen, hängt davon ab, welche und wie viele Tiere Sie im Erfassungshalbjahr (also im Zeitraum Januar bis Juni beziehungsweise Juli bis Dezember) durchschnittlich gehalten haben. Die folgende Tabelle gibt die Zahl an, ab der Sie meldepflichtig sind.
Nutzungsart | Untergrenze |
Nicht auf dem Betrieb geborene Kälber bis einschließlich zwölf Monate | 25 |
Milchrinder | 25 |
Zuchtschweine | 85 |
Saugferkel | 85 Zuchtschweine |
Abgesetzte Ferkel (bis einschließlich 30 Kilogramm) | 250 |
Mastschweine (über 30 Kilogramm) | 250 |
Masthühner | 10.000 |
Legehennen | 4000 |
Junghennen | 1000 |
Mastputen | 1000 |
Wenn Sie die oben aufgeführten Bestandsuntergrenzen nicht überschreiten, müssen Sie nicht weiter unternehmen.
Wenn Sie die Grenzen überschreiten, bestehen folgende Meldepflichten:
- Wenn Sie eine meldepflichtige Nutzungsart halten, müssen Sie dies spätestens 14 Tage nach Beginn der Haltung im Tierarzneimittelmenü der HIT-Datenbank mitteilen.
- Als Halterin oder Halter einer meldepflichtigen Nutzungsart müssen Sie halbjährlich Meldungen zum Tierbestand und zu den Tierbewegungen (Zu- und Abgänge) abgeben. Diese Meldungen müssen Sie jeweils bis zum 14. Juli bzw. bis zum 14. Januar eines Jahres erledigen.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn im Erfassungshalbjahr keine Antibiotika eingesetzt wurden. Sie müssen in diesem Fall anstelle der Tierzahlen lediglich eine so genannte „Nullmeldung“ abgeben.
Die Meldung erfolgt ausschließlich elektronisch im Tierarzneimittelmenü der HIT-Datenbank. Weitere Informationen zur Dateneingabe finden Sie hier.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Dateneingabe im Tierarzneimittelmenü der HIT-Datenbank an die zentrale Hotline in Bayern. Diese erreichen Sie unter Telefon (09131) 6808-7777.
Nein, als Tierhalter müssen Sie keine Antibiotikameldungen mehr machen. Tierärzte sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Antibiotikadaten zu melden.
Mit der Therapiehäufigkeit wird ermittelt, an wie vielen Tagen im Halbjahr ein Tier im Durchschnitt mit Antibiotika behandelt wird. Mit diesem Durchschnittswert kann der Antibiotikaeinsatz zwischen den Betrieben unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere verglichen werden.
Die Therapiehäufigkeit können Sie im Tierarzneimittelmenü der HIT-Datenbank online abrufen. Dies können Sie unter dem Menüpunkt „TAM-Profil“ festlegen.
Die Kennzahlen 1 und 2 werden bundesweit aus den Therapiehäufigkeiten aller Betriebe vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berechnet. Sie werden einmal jährlich bis zum 15. Februar vom BVL veröffentlicht. Kennzahl 1 ist der Median, Kennzahl 2 das 75 Prozent-Quartil. Die Kennzahlen können Sie hier abrufen.
Als mitteilungspflichtiger Tierhalter müssen Sie Ihre betriebliche Therapiehäufigkeit eigenständig mit den Kennzahlen abgleichen und das Ergebnis dieser Prüfung in Ihrer betrieblichen Dokumentation festhalten. Bei einer Überschreitung der Kennzahlen sind Sie dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes zu ergreifen.
Sollte Ihre betriebliche Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 1 liegen, so müssen Sie zusammen mit Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt die Gründe der Überschreitung ermitteln und prüfen, wie der Antibiotikaeinsatz künftig verringert werden kann.
Wird auch Kennzahl 2 überschritten, dann müssen Sie zusätzlich einen schriftlichen Maßnahmenplan anfertigen. Dieser muss jeweils bis 1. Oktober beziehungsweise bis 1. April an das Veterinäramt übermittelt werden.
Mit der Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) müssen Sie als Tierärztin und Tierarzt seit 1. Januar 2023 sämtliche Antibiotika-Anwendungen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten melden.
Fragen und Antworten
Die Meldung erfolgt elektronisch im Tierarzneimittelmenü der HIT-Datenbank. Informationen zur Dateneingabe finden Sie hier.
Rinder:
- Milchrinder ab der ersten Kalbung
- Nicht auf dem Betrieb geborene Kälber bis einschließlich 12 Monate ab Einstallung
- Mastrinder älter als 12 Monate
- Rinder älter als 12 Monate (weder Milchkuh noch Mastrind)
- Auf dem Betrieb geborene Kälber bis einschließlich 12 Monate
- Rinder, die kurzzeitig gehalten werden (Besitzer- oder Standortwechsel innerhalb einer Woche)
Schweine:
- Nicht abgesetzte Saugferkel
- Abgesetzte Ferkel bis einschließlich 30 Kilogramm
- Mastschweine über 30 Kilogramm
- Zucht-Sauen/Eber ab Einstallung zur Ferkelerzeugung
- Nicht-Mastschweine über 30 Kilogramm
- Schweine, die kurzzeitig gehalten werden (Besitzer- oder Standortwechsel innerhalb einer Woche)
Geflügel:
- Masthühner ab Schlupf
- Legehennen ab Aufstallung im Legebetrieb
- Junghennen ab Schlupf bis Aufstallung im Legebetrieb
- Hühner-Eintagsküken in Brütereien und beim Transport
- Sonstige Hühner
- Mastputen ab Schlupf
- Puten-Eintagsküken in Brütereien und beim Transport
- Sonstige Puten
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Dateneingabe im Tierarzneimittelmenü der HIT-Datenbank an die zentrale Hotline in Bayern. Diese erreichen Sie unter Telefon (09131) 6808-7777.
Nein, hier besteht derzeit keine Meldepflicht. Die Meldepflicht der Antibiotika-Daten wird in den kommenden Jahren zeitlich gestaffelt auf weitere Tierarten (zum Beispiel Pferde, Hunde, Katzen) erweitert.
- Informationen zu Tierarzneimitteln beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Informationen zur Dateneingabe in der HIT-Datenbank
- Weiterführende Informationen, Merkblätter und Anleitungen zur Eingabe in der HIT-Datenbank finden Sie hier.