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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 30.08.2024

Tierarzneimittel

Bakterielle Infektionskrankheiten können mit Antibiotika behandelt werden. Jeder Einsatz von Antibiotika kann jedoch dazu beitragen, dass sich resistente Bakterien ausbreiten. Seit 1. Januar 2023 gelten neue rechtliche Regelungen zur Verwendung von Antibiotika.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Dateneingabe im Tierarzneimittelmenü der HIT-Datenbank an die zentrale Hotline unter Telefon (09131) 68087777. Sie ist erreichbar von Montag bis Donnerstag von 9.30 bis 14.30 Uhr und am Freitag von 9.30 bis 12 Uhr.

Als Tierhalter tragen Sie einen wichtigen Teil dazu bei, den Einsatz von Antibiotika zu minimieren.

Fragen und Antworten

Falle ich mit meinem Betrieb unter das Antibiotikaminimierungskonzept?
Ich überschreite die Bestandsuntergrenzen nicht. Was muss ich machen?
Ich überschreite die Bestandsuntergrenzen. Was muss ich tun?
Wie kann ich die Meldung machen?
Ich habe Probleme bei der Eingabe in der HIT-Datenbank. Wo kann ich mir Hilfe holen?
Muss ich auch Antibiotikaanwendungen in meinem Betrieb melden?
Was versteht man unter der Therapiehäufigkeit?
Wie erfahre ich als Tierhalter meine Therapiehäufigkeit?
Was versteht man unter den Kennzahlen?
Was passiert, wenn ich die Kennzahlen überschreite?

Mit der Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) müssen Sie als Tierärztin und Tierarzt seit 1. Januar 2023 sämtliche Antibiotika-Anwendungen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten melden.

Fragen und Antworten

Wie muss gemeldet werden?
Zwischen welchen Nutzungsarten wird unterschieden?
Ich habe Probleme bei der Eingabe in der HIT-Datenbank. Wo kann ich mir Hilfe holen?
Müssen Antibiotika-Gaben bei Hunden und Katzen auch gemeldet werden?

Aktuelles

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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 30.08.2024