Rund um die Vaterschaft

Wenn nicht bekannt ist, wer der Vater eines Kindes ist, können keine verwandtschaftlichen Beziehungen begründet und keine Unterhalts- und Erbansprüche gegen den Vater geltend gemacht werden. Erkennt der Vater die Vaterschaft nicht an, so ist eine Gerichtsentscheidung notwendig.
Einige Informationen rund um die Vaterschaft finden Sie in den nachfolgenden Antworten. Sollten Sie weitere Fragen haben, dann melden Sie sich! Wir helfen Ihnen gerne in einem vertraulichen Gespräch weiter. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier (nach Gemeinden sortiert).
Fragen und Antworten
Wie kann man die Vaterschaft freiwillig anerkennen?
Was aber, wenn die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt wird?
Was versteht man unter Beistandschaft?