Rund um die Gewerbemeldung
Nicht jeder kann einfach einen Laden aufmachen, Waren verkaufen oder Dienstleistungen anbieten. Diese Tätigkeiten müssen bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in der sich der Betrieb befindet, gemeldet werden - und zwar sobald Sie mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, Ihren Betrieb verlegen oder eine Betriebstätigkeit verändern, erweitern oder beenden.
Auf dieser Seite haben wir grundlegende Informationen darüber zusammengestellt, wie Sie ein Gewerbe an-, um- oder abmelden können. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich zunächst am besten an die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in der sich der Betriebssitz befindet.
Nähere Informationen über die Wirtschaftsförderung im Landkreis Unterallgäu finden Sie übrigens in unserem Wirtschaftsportal.
Fragen und Antworten
- Handwerkskammer für Schwaben: www.hwk-schwaben.de
- Industrie- und Handelskammer Schwaben: www.schwaben.ihk.de
- Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern: www.muenchen.ihk.de