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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024

Bauliche Anlagen in und an Gewässern

Egal ob Brücke, Steg, Spielturm, Gewächshaus, Hochbeet, Gartenhaus oder Unter- und Überquerungen mit Leitungen: Wer in der Nähe eines Gewässers etwas bauen möchte, der sollte sich unbedingt im Vorfeld erkundigen, ob dafür eine besondere wasserrechtliche Gestattung (eine so genannte Anlagengenehmigung) nötig ist - gerade wenn man dafür keine Baugenehmigung benötigt.

Fragen und Antworten

Für welche „Bauwerke“ benötige ich die wasserrechtliche Anlagengenehmigung?
Gilt die 60-Meter-Regel für alle Fließgewässer, also auch für kleine Dorfbäche?
Für welche Fließgewässer im Unterallgäu ist eine Anlagengenehmigung nötig?
Welche Unterlagen benötige ich für eine Anlagengenehmigung?

Aktuelles

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