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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 25.02.2025

Biotope

Bestimmte Lebensräume sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz und bayerischem Naturschutzgesetz besonders geschützt. Diese besonderen Lebensräume - die so genannten Biotope - dürfen nicht erheblich beeinträchtigt oder zerstört werden. Im Landkreis Unterallgäu wurden im Rahmen der Biotopkartierung rund 1.700 Hektar Biotopflächen kartiert. Das entspricht nur 1,38 Prozent der Landkreisfläche. Zum Vergleich: Im Landkreis Ostallgäu nehmen Biotope 8,6 Prozent des Kreisgebiets ein. Aufgrund der relativ hohen Niederschläge und der Vielzahl an Fließgewässern dominieren im Unterallgäu vor allem wasserabhängige Biotop-Typen.

Fragen und Antworten

Was bedeutet Biotop?
Warum sind manche Biotope gesetzlich geschützt? Welche geschützten Biotope gibt es?
Was darf man auf diesen geschützten Flächen und was ist verboten?
Erhalte ich einen Ausgleich für die gesetzlichen Einschränkungen bei der Bewirtschaftung?
Was ist die Biotopkartierung und in welchem Verhältnis steht sie zum gesetzlichen Schutz?
Wofür wird die Biotopkartierung verwendet?
Wo kann ich mich informieren, ob meine Flächen geschützt sind oder nicht?

Aktuelles

- Landkreis

Der Bestand an Weißstörchen hat in den vergangenen Jahren auch in Memmingen und dem Unterallgäu stark zugenommen. In den nächsten Wochen ist mit weiteren Brutkolonien zu rechnen. Weil der Weißstorch…

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