Bodenschutz im Unterallgäu
Er ist die Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen: Der Boden. Zahlreiche Kleinstlebewesen wie Bakterien, Pilze oder Insekten bevölkern ihn, sorgen für Umwandlungsprozesse und tragen so zur Fruchtbarkeit des Bodens bei. Das lässt Pflanzen gedeihen und für Mensch und Tier wächst wertvolle Nahrung. Ist der Boden jedoch mit Schadstoffen belastet, kann das das Leben im Boden und das Wachstum der Pflanzen beeinträchtigen. Übers Futter können Tiere gefährdet sein, über entsprechende Nahrungsmittel die Gesundheit des Menschen. Damit das nicht geschieht, wird der Boden geschützt. In Deutschland gibt es dazu unter anderem das Bundesbodenschutzgesetz und die Bundesbodenschutzverordnung. Darin ist zum Beispiel geregelt, wie man mit sogenannten Altlasten umgehen muss.
Fragen und Antworten
Von Altlasten spricht man vereinfacht gesagt, wenn sich auf einem Grundstück zum Beispiel eine ehemalige Müllkippe oder stillgelegte Fabrik befindet oder befand und die Fläche dadurch umwelt- oder gesundheitsschädlich verändert ist. Schadstoffe aus Altlasten können zum Beispiel über den Boden ins Trinkwasser gelangen oder über Pflanzen wie Kartoffeln oder Salat in die Nahrung kommen. Der Mensch kann sie aber auch aufnehmen, wenn er aufgewirbelten Staub einatmet oder etwa bei Gartenarbeit Kontakt mit belastetem Boden hat.
Mit Schadstoffen belastet sein können Flächen von stillgelegten Abfallbeseitigungsanlagen und sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, zwischengelagert und abgelagert worden sind. In diesem Fall ist von Altablagerungen die Rede. Daneben können Flächen von ehemaligen Anlagen kontaminiert sein, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Das sind so genannte Altstandorte.
Mit dem Begriff „Altstandort“ werden vor allem ehemalige Industrie- und Gewerbeanlagen in Verbindung gebracht. Es gibt aber auch im ländlich geprägten Unterallgäu viele Altstandorte, die unter Umständen eine Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit sind. Belastet sein können etwa die Grundstücke von Tankstellen, Altölsammelstellen, chemischen Reinigungen, Gerbereien, Imprägnierungsanlagen (insbesondere von Sägereien und holzbearbeitenden Betrieben), Brennstofflager oder Kfz-Werkstätten. Hier können Benzin oder andere schädliche Stoffe in den Boden gelangt sein.
Besteht der Verdacht, dass ein Grundstück mit Schadstoffen belastet ist, muss man das Landratsamt benachrichtigen. Das gilt für den Verursacher genauso wie für den Grundstückseigentümer, den Mieter oder Pächter der Fläche.
Nach einer ersten Sachverhaltsermittlung schätzt das Landratsamt die möglichen Gefahren ab - zusammen mit den zuständigen Fachbehörden. Wenn sich der Verdacht auf eine Altlasten-Fläche erhärtet hat oder sich nicht ausräumen lässt, zum Beispiel weil eine Kiesgrube mit unbekanntem Material gefüllt wurde, werden das Bayerische Landesamt für Umwelt und die betroffene Gemeinde informiert. Das Landesamt für Umwelt führt ein Kataster, in dem gemeldete Flächen erfasst werden.
Die Flächen müssen anschließend untersucht und gegebenenfalls saniert werden. Dazu sind in erster Linie der Verursacher der Altlast und der Grundstückseigentümer verantwortlich. Saniert werden können Altlasten zum Beispiel dadurch, dass man den belasteten Boden abträgt oder alte Anlagen zurückbaut und schadstoffhaltiges Material entfernt.
Will man auf einer Altlasten-Fläche wie einer Kiesgrube bauen oder belastete Altstandorte abreißen, muss man das Landratsamt an der Maßnahme beteiligen. Die Bodenschutz-Fachleute müssen informiert werden, bevor man mit den Bauarbeiten beginnt und das Gelände verändert, also dieses zum Beispiel im Bereich der Altablagerung und im unmittelbaren Umfeld aufschüttet oder abgräbt. Das gilt auch für Maßnahmen, die nicht (bau-)genehmigungspflichtig sind.
Kommen bei Bauarbeiten zum Beispiel Abfälle zum Vorschein, ist der Boden verfärbt oder riecht es plötzlich nach Öl oder etwa Benzin, müssen das Wasserwirtschaftsamt Kempten und die Bodenschutz-Fachleute vom Landratsamt Unterallgäu informiert werden. Das weitere Vorgehen wird dann mit den Behörden abgestimmt. Ist der Boden schwer belastet, kann es sein, dass die Bauarbeiten unterbrochen werden müssen.
Wenn man ein Grundstück kaufen möchte, sollte man sich vorher über dieses informieren. Wer das nicht tut und eine belastete Fläche erwirbt, muss später unter Umständen die Sanierung zahlen. Denn dafür ist nicht nur der Verursacher der Verunreinigung, sondern auch der Eigentümer des Grundstücks verantwortlich.
Vermutet man, dass es sich bei einem Grundstück um eine Altlasten-Fläche handeln könnte, fragt man beim Landratsamt nach. Das Landratsamt hat Einblick ins Altlastenkataster – das sogenannte Altlasten-, Bodenschutz- und Deponieinformationssystem (ABuDIS) – und gibt Auskunft, ob ein Grundstück darin verzeichnet ist. In dem Kataster sind alle Flächen erfasst, die als Altlasten-Fläche oder altlastverdächtige Fläche gemeldet sind.
Daneben bietet das Bayerische Landesamt für Umwelt die Möglichkeit, über das Internet auf im Altlastenkataster gespeicherte Daten zuzugreifen. Man kann allerdings nur als sanierungsbedürftig eingestufte Flächen abrufen, also nur Altlasten-Flächen, aber keine Altlasten-Verdachtsflächen. Außerdem sind die Daten nur bis auf Gemeindeebene verfügbar. Angaben zu Gemarkung oder Flurnummer gibt es nicht.
Nein, man braucht dazu ein berechtigtes Interesse und gegebenenfalls das Einverständnis des Grundstückeigentümers.
Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel, wenn man die betreffende Fläche kaufen will. Wer Auskünfte über einen eventuellen Eintrag im Altlastenkataster haben möchte, muss beim Landratsamt anfragen. In dem Schreiben oder der E-Mail an den Bereich Bodenschutz im Landratsamt muss man die Adresse des Grundstücks und möglichst auch die Flurnummer und die Gemarkung nennen. Außerdem muss man eine Vollmacht des Grundstückeigentümers beilegen, sofern man nicht selbst Eigentümer der Fläche ist. Alternativ kann die Auskunft über dieses Online-Verfahren beantragt werden.
Für die Auskunft wird eine Gebühr berechnet. Sind umfangreiche Recherchen notwendig, kann sich diese entsprechend erhöhen. Wenden Sie sich am besten direkt an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wenn der Boden zum Beispiel bei Abbrucharbeiten mit umweltgefährdenden Stoffen wie Teer verschmutzt worden ist oder bei Unfällen größere Mengen Heizöl oder Benzin ausgelaufen sind, muss man sofort das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt Kempten verständigen oder die Polizei anrufen. Das gilt auch, wenn man nur den Verdacht hat, dass die Stoffe in den Boden gelangt sind. Kann man das Auslaufen von Öl oder Benzin unter Umständen noch verhindern oder aufhalten, sollte man zudem die Feuerwehr alarmieren. Weitere Informationen zum Thema "wassergefährdende Stoffe" erhalten Sie auf dieser Seite.