EU-Bürger und deren Familien: Einreise und Aufenthalt
Als EU-Bürger haben Sie das Recht, sich in den Staaten der europäischen Union frei zu bewegen. Das gilt auch für Familienangehörige und nahestehende Personen, die nicht Unionsbürger sind und einen EU-Bürger begleiten oder nachziehen. Das sogenannte Freizügigkeitsrecht/EU ermöglicht Ihnen auch, sich in Deutschland Arbeit zu suchen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige über die Einreise nach Deutschland und den Aufenthalt hier im Land.
Fragen und Antworten
Das Freizügigkeitsrecht/EU regelt Einreise und Aufenthalt von EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen in Deutschland. Das Gesetz besagt: Bürger der EU dürfen sich innerhalb des Hoheitsgebietes der EU-Mitgliedstaaten frei bewegen, also in alle EU-Staaten einreisen und sich dort aufhalten.
Strengere Bestimmungen gelten, wenn sich ein EU-Bürger länger als drei Monate in Deutschland aufhalten möchte.
EU-Bürger und deren Familienangehörige benötigen zur Einreise lediglich ein gültiges Ausweisdokument.
Dazu müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie arbeiten in Deutschland oder sind dort arbeitssuchend.
- Sie haben ausreichende finanzielle Existenzmittel und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für sich und gegebenenfalls für Ihre mitreisenden Familienangehörigen.
- Sie haben Familienangehörige mit über dreimonatigem Aufenthaltsrecht in Deutschland.
- Sie haben sich mit einer Daueraufenthaltsberechtigung mindestens fünf Jahre legal in Deutschland aufgehalten.
Das Recht auf Freizügigkeit kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit auch aberkannt werden. Geregelt ist das im Paragraf 6 des Freizügigkeitsgesetzes.
Das gesamte Gesetz können Sie hier nachlesen.