Schulgesundheit
Kinder, die in die Schule kommen, werden vom Gesundheitsamt zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Dabei werden auch Empfehlungen zum Impfstatus ausgesprochen.
Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es, gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig zu erkennen. Die Teilnahme ist verpflichtend für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden.
Fragen und Antworten
Die Kinder werden auf Einschränkungen untersucht, die für den Schulbesuch relevant sind, also zum Beispiel auf Seh-, Hör- und Sprachstörungen.
Das Gesundheitsamt kommt zur Schuleingangsuntersuchung in die Kindergärten.
Die Schuleingangsuntersuchung hat bis zu zwei Bestandteile: Das Schuleingangsscreening für alle Kinder (inklusiv Seh-, Hör- und Sprachtest sowie Impfbuchdurchsicht) sowie die schulärztliche Untersuchung für einzelne Kinder. Die schulärztliche Untersuchung erfolgt bei fehlendem Nachweis der U9-Vorsorgeuntersuchung, bei Besonderheiten im Schuleingangsscreening oder auf Wunsch der Eltern.
Die Untersuchungsergebnisse werden in anonymisierter Form an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übermittelt und statistisch ausgewertet. Die statistische Auswertung der erhobenen Daten liefert einen Überblick über den Gesundheitszustand der Kinder eines Jahrgangs in Bayern. Diese Daten bilden die Grundlage für die Entwicklung medizinischer und gesundheitsfördernder Konzepte. Gleichzeitig erfahren die Eltern über die Schuleingangsuntersuchung, ob und gegebenenfalls welche Behandlungen und Maßnahmen bei ihrem Kind noch vor Schuleintritt durchgeführt werden sollte.
Das Gesundheitsamt erhebt den Impfstatus von Schülern. Die Daten sind Grundlage für Berechnungen.
Fragen und Antworten
Im Rahmen der Bayerischen Impfstrategie erhebt das Gesundheitsamt den Impfstatus der Kinder zum einen bei der Schuleingangsuntersuchung, zum anderen bei der Impfbuchdurchsicht in der sechsten Klasse.
Die Daten werden anonym an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übermittelt. Sie sind Grundlage für die Berechnung von Impfquoten und -statistiken.
Ziel ist es, den Impfstatus der Kinder möglichst vollständig zu erfassen, Impflücken und regionale Unterschiede zu erkennen und Impfkonzepte möglichst bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.