Das Ökokonto
Das Bundenaturschutzgesetz verpflichtet den Verursacher bei einem Eingriff in Natur und Landschaft (zum Beispiel bei einer Baumaßnahme), diesen Eingriff auszugleichen oder zu ersetzen, sofern er nicht vermeidbar ist. Kann der Verursacher seinen Eingriff nicht auf seiner eigenen Fläche ausgleichen oder ersetzen, kann er auf eine Fläche aus einem Ökokonto zurückgreifen. Dabei handelt es sich um Flächen, die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgehalten werden und auf denen Maßnahmen zur ökologischen Wertsteigerung möglich sind.
Fragen und Antworten
Was ist das Ökoflächenkataster?
Was ist der Vorteil eines Ökokontos?
Welche Flächen sind für ein Ökokonto geeignet?
Wie kann ich meine Fläche als Ökokonto anbieten?
Kann ich meine gemeldete Ökokontofläche noch anderweitig nutzen?
Kann ich Maßnahmen auf meiner Ökokontofläche vor Abbuchung als Ausgleichsfläche durchführen?
Wo kann ich die verfügbaren Ökokonten und durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen einsehen?
Wie wird die Ökokontofläche bei Verbuchung gesichert?
Darf ich Fördermittel für die Umsetzung von Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche in Anspruch nehmen?