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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 28.02.2025

Pflege/Pflegestützpunkt

Wenn man seinen Alltag nicht mehr ohne Hilfe meistern kann oder ein nahestehender Mensch plötzlich auf Pflege angewiesen ist, tauchen jede Menge Fragen auf. Der Pflegestützpunkt des Landkreises Unterallgäu steht Ihnen dann gerne beratend zur Seite.
Nachfolgend erfahren Sie mehr über den Pflegestützpunkt - wie sie ihn erreichen und auch die Termine seiner Sprechtage. Zudem haben wir weitere Informationen rund um das Thema Pflege zusammengestellt.

Es geht nichts über eine persönliche Beratung - bei vielen Themen, ganz besonders aber wenn es um Fragen rund um die Pflege geht! 

Man kann direkt beim Pflegestützpunkt einen Beratungstermin vereinbaren. In Zusammenarbeit mit den Fachstellen für pflegende Angehörige bietet das Team des Pflegestützpunktes aber auch regelmäßig feste Sprechstunden an - sowohl am Standort des Pflegestützpunktes in Mindelheim als auch in Babenhausen, Bad Grönenbach und Markt Wald.

Fragen und Antworten

Zu welchen Themen berät der Pflegestützpunkt konkret?
Muss für die Beratung etwas bezahlt werden?
Wie läuft die Beratung ab?
Wie erreiche ich den Pflegestützpunkt?
Wann und wo findet der regelmäßige Sprechtag in Mindelheim statt?
Wann und wo werden außerhalb Mindelheims Sprechtage angeboten?
Wer steht hinter dem Pflegestützpunkt?

Die ambulante Pflege kann Grundpflege und Hauswirtschaft, Krankenpflege oder auch Psychiatrische Pflege umfassen. Ambulante Pflege findet im häuslichen Bereich, also in der eigenen Wohnung oder im eigenen Lebensumfeld des Pflegebedürftigen statt. Der Pflegebedürftige und seine Angehörigen bestimmen das Maß der Pflege in Abstimmung mit dem Pflegedienst.

Fragen und Antworten

Welche Leistungen bieten ambulante Pflegedienste an?
Sind die Leistungen der ambulanten Pflegedienste fest vorgegeben?
Erhalte ich finanzielle Hilfen von der Pflegekasse, wenn ich einen ambulanten Pflegedienst beauftrage?

Menschen, die daheim gepflegt werden (Pflegegrad 1 bis 5), haben Anspruch auf einen so genannten Entlastungsbetrag. Dieser liegt bei 131 Euro/Monat und muss zweckgebunden verwendet werden. Das bedeutet, dass das Geld zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der pflegebedürftigen Person bei der Gestaltung ihres Alltags und somit zur Entlastung von pflegenden Angehörigen dienen soll.

Fragen und Antworten

Für welche Leistungen kann der Betrag konkret genutzt werden?
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um den Entlastungsbetrag zu bekommen?
Wie erfolgt die Abrechnung des Entlastungsbetrags?

Einen Angehörigen daheim zu pflegen und gleichzeitig die Ansprüche im Beruf zu meistern, stellt für die meisten Familien eine Herausforderung dar. Arbeitnehmer können sich aber freistellen lassen, um mehr Zeit für die Pflege des Angehörigen zu haben. Mehr erfahren Sie in den nachfolgenden Antworten.

Fragen und Antworten

Welche Arten der Freistellung gibt es?
Welche Voraussetzungen müssen für eine Freistellung erfüllt sein?
Wer ist ein naher Angehöriger?
Welche Rechte hat man als Beschäftigter?
Welche Fristen muss man als Beschäftigter einhalten?
Können die verschiedenen Freistellungsmöglichkeiten auch kombiniert werden?
Wird der Verdienstausfall, der in der Zeit der Freistellung entsteht, finanziell ausgeglichen?

Wenn man aufgrund einer Erkrankung stark eingeschränkt ist und sich vorübergehend nicht mehr selbst versorgen kann, hat man neben der ärztlichen Behandlung auch Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Die häusliche Krankenpflege muss von einem Arzt verordnet werden. Erbracht wird sie von Fachkräften eines ambulanten Pflegedienstes - in der Regel im Haushalt des Patienten oder seiner Familie. Zum Beispiel kann die häusliche Krankenpflege auch dazu beitragen, nach einem Krankenhausaufenthalt wieder schneller auf die Beine zu kommen.

Fragen und Antworten

Was sind die Voraussetzungen, um häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen zu können?
Was zählt zur häuslichen Krankenpflege?
Wer verordnet die häusliche Krankenpflege und wer bezahlt sie?
Benötigt man einen Pflegegrad, um häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen zu können?
Wo findet man einen passenden Ambulanten Pflegedienst?

Möglichst lange selbstbestimmt zu Hause, in der gewohnten Umgebung leben - das wünschen sich die meisten Menschen. Der Hausnotruf ist ein Angebot für alle, die sich selbst noch gut versorgen können, aber auf ein gewisses Maß an Sicherheit nicht verzichten möchten.         

Über den Hausnotruf kann man jederzeit, rund um die Uhr und auf Knopfdruck, Sprechkontakt mit dem jeweiligen Anbieter aufnehmen. Das gibt der Person, die ihn nutzt, Sicherheit. Und gleichzeitig ist das auch für deren Angehörige ein gutes Gefühl.

Hier können Sie eine Liste verschiedener Anbieter von Hausnotrufen herunterladen.
Von der Technik bis hin zur Vertragsabwicklung: Klären Sie diese Fragen am besten mit dem Anbieter, für den Sie sich entscheiden.

Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht oder nicht ausreichend sichergestellt ist, können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 vollstationäre Kurzzeitpflege oder die so genannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Nachfolgend erfahren Sie mehr zur Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege erklären wir in einer eigenen Rubrik auf dieser Seite.

Fragen und Antworten

Wann kommt die Kurzzeitpflege in Frage?
Welche Angebote der Kurzzeitpflege gibt es im Unterallgäu?
Wie lange hat man Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Wie hoch sind die Leistungen, die man für eine Kurzzeitpflege bekommt?
Was sollte man beachten, wenn man die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchte?
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?

Sie leben alleine? Ihre Familie kann nicht jeden Tag für Sie kochen und Sie möchten auch nicht täglich in der Küche stehen, weil es langsam beschwerlich für Sie wird? Dann lassen Sie sich doch ein wenig helfen - auch im Unterallgäu gibt es verschiedene Mahlzeitendienste, gerne auch "Essen auf Rädern" genannt. Diese liefern warme und altersgerechte Mahlzeiten. Hier können Sie eine Liste der Anbieter herunterladen.

Immer häufiger entscheiden sich Familien dazu, für ihre pflegebedürftigen Angehörigen eine Betreuungskraft aus dem Ausland - meist aus Osteuropa - zu engagieren. Diese Kräfte leben in der Regel im Haus oder der Wohnung der pflegebedürftigen Menschen. Sie helfen im Haushalt, unterstützen bei der täglichen Hygiene, der Nahrungszubereitung und -aufnahme sowie beim Gang zum Arzt oder zu sozialen Aktivitäten.

Oft wird bei dieser Art der Unterstützung auch von „24-Stunden-Pflege“ oder „24-Stunden-Betreuung“ beziehungsweise „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ gesprochen. Diese Begriffe sind jedoch irreführend, denn auch solche Kräfte arbeiten „nur“ 40 bis 60 Stunden pro Woche. Mit ihrer Hilfe ist jedoch eine intensive und umfängliche Versorgung im eigenen Heim möglich und ihr Einsatz stellt in vielen Fällen eine Alternative zum Pflegeheim dar.

Bei Fragen zu den Leistungen und auch den verschiedenen Modellen wenden Sie sich gerne an den Pflegestützpunkt.

Egal ob häusliche Pflege oder in einer Pflegeeinrichtung: Die optimale Pflege kostet Geld. Über die Pflegeversicherung wird diese Pflege finanziert. Zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung gehören zum Beispiel das Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer möglicherweise infrage kommenden Kombinationsleistung aus diesen beiden Möglichkeiten. Nachfolgend beantworten wir Ihnen dazu einige Fragen.

Eine gesammelte Liste der wichtigsten Leistungen aus der Pflegeversicherung können Sie hier herunterladen.

Fragen und Antworten

Pflegegeld oder Pflegesachleistung - was kommt infrage?
Wie hoch ist das Pflegegeld und wie funktioniert die Auszahlung?
Gibt es weitere Voraussetzungen, um Pflegegeld beziehen zu können?
Wie viel bekommt man als Pflegesachleistung und wie wird abgerechnet?
Wie funktioniert die Kombination zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
In welchen Situationen wird das Pflegegeld weitergezahlt, wann "ruht" es?

Als pflegebedürftig werden Menschen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen - und das für mindestens sechs Monate. Um Geldleistungen von der Pflegekasse zu bekommen, ist die Feststellung dieser Pflegebedürftigkeit wichtig. Man unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Pflegegraden.

Fragen und Antworten

Wer gilt als pflegebedürftig?
Welche Beeinträchtigungen setzen die Pflegegrade der Stufe 1 bis 5 voraus?
Wie geht man vor, wenn man für sich oder einen Angehörigen die Pflegebedürftigkeit feststellen lassen möchte?
Nach welchen Kriterien wird in Pflegegrade eingestuft?

Wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht oder nicht mehr möglich ist, bleibt nur die vollstationäre Behandlung eines pflegebedürftigen Menschen. Nachfolgend haben wir Ihnen einige Fragen rund um die vollstationäre Pflege beantwortet.

    Fragen und Antworten

    Welche stationären Einrichtungen gibt es im Landkreis?
    Wo erhalte ich nähere Informationen darüber, wie die einzelnen Einrichtungen bewertet werden?
    Was kostet ein Platz in einer Pflegeeinrichtung?
    Welche finanziellen Hilfen gibt es für eine vollstationäre Pflege?
    Was ist, wenn man den erforderlichen Eigenanteil nicht bezahlen kann?
    Von wem werden die Seniorenheime kontrolliert?

    Die Tages- und Nachtpflege ist als Ergänzung, Stärkung und Sicherung der häuslichen Pflege gedacht. Den Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 stehen dafür teilstationäre Einrichtungen zur Verfügung.  So ist es möglich, pflegende Angehörige für einen oder mehrere Tage in der Woche zu entlasten. Die Tagespflege schließt somit eine Lücke zwischen ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen der Pflege. Das Angebot beinhaltet auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen zwischen der Wohnung und der Pflegeeinrichtung.

    Fragen und Antworten

    Wie hoch sind die Leistungen für die Tages- und Nachtpflege?
    Bedeutet Tagespflege, dass der Pflegebedürftige jeden Tag in der Einrichtung verbringt?
    Welche Vorteile hat die Tagespflege?
    An welche Dinge sollte man denken und was sollte man beachten, wenn man eine Tagespflege in Anspruch nimmt?

    Es kann passieren, dass man nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend auf Pflege angewiesen ist. Dann kommt unter bestimmten Voraussetzungen die so genannte Übergangspflege in Betracht. Ziel der Übergangspflege ist es, das „Nach-Hause-Kommen“ zu erleichtern und es so unproblematisch wie möglich zu gestalten.

    Fragen und Antworten

    Was sind die Voraussetzungen, um Übergangspflege in Anspruch nehmen zu können?
    Wo wird die Übergangspflege erbracht und was beinhaltet sie?
    Wie lange wird Übergangspflege gewährt und wie sieht es mit der Finanzierung aus?
    Benötigt man einen Pflegegrad, um Übergangspflege in Anspruch nehmen zu können?
    Was muss man sonst noch beachten, wenn man Übergangspflege benötigt?

    Als Übergangslösung zur Entlastung pflegender Angehöriger kommt für Pflegebedürftige, die normalerweise zu Hause gepflegt werden, nicht nur die Kurzzeitpflege in Betracht. Stattdessen kann man auch die so genannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

    Fragen und Antworten

    Wann und in welcher Form kann man Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich Verhinderungspflege in Anspruch nehmen kann?
    Kann die Verhinderungspflege auch von einem anderen Angehörigen übernommen werden?
    Wie lange und in welcher Höhe übernimmt die Pflegekasse Leistungen für die Verhinderungspflege?
    Wie kann eine Kürzung des Pflegegeldes vermieden werden?
    Kann Verhinderungspflege zum Beispiel auch nur an einem Tag der Woche genutzt werden?
    Haben auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 Anspruch auf Verhinderungspflege?

    Der Wunsch vieler Menschen ist es, auch im Alter oder trotz Betreuungs-/Pflegebedarfs in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Nachfolgend können Sie sich über mögliche Beratungsangebote oder auch zum Thema Zuschüsse informieren. Diese werden von den Pflegekassen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen dann gewährt, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.

    Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
    Wohnberatung
    Barrierefreies Bauen

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