Pflege/Pflegestützpunkt

Wenn man seinen Alltag nicht mehr ohne Hilfe meistern kann oder ein nahestehender Mensch plötzlich auf Pflege angewiesen ist, tauchen jede Menge Fragen auf. Der Pflegestützpunkt des Landkreises Unterallgäu steht Ihnen dann gerne beratend zur Seite.
Nachfolgend erfahren Sie mehr über den Pflegestützpunkt - wie sie ihn erreichen und auch die Termine seiner Sprechtage. Zudem haben wir weitere Informationen rund um das Thema Pflege zusammengestellt.
Es geht nichts über eine persönliche Beratung - bei vielen Themen, ganz besonders aber wenn es um Fragen rund um die Pflege geht!
Man kann direkt beim Pflegestützpunkt einen Beratungstermin vereinbaren. In Zusammenarbeit mit den Fachstellen für pflegende Angehörige bietet das Team des Pflegestützpunktes aber auch regelmäßig feste Sprechstunden an - sowohl am Standort des Pflegestützpunktes in Mindelheim als auch in Babenhausen, Bad Grönenbach und Markt Wald.
Fragen und Antworten
Die ambulante Pflege kann Grundpflege und Hauswirtschaft, Krankenpflege oder auch Psychiatrische Pflege umfassen. Ambulante Pflege findet im häuslichen Bereich, also in der eigenen Wohnung oder im eigenen Lebensumfeld des Pflegebedürftigen statt. Der Pflegebedürftige und seine Angehörigen bestimmen das Maß der Pflege in Abstimmung mit dem Pflegedienst.
Fragen und Antworten
Menschen, die daheim gepflegt werden (Pflegegrad 1 bis 5), haben Anspruch auf einen so genannten Entlastungsbetrag. Dieser liegt bei 131 Euro/Monat und muss zweckgebunden verwendet werden. Das bedeutet, dass das Geld zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der pflegebedürftigen Person bei der Gestaltung ihres Alltags und somit zur Entlastung von pflegenden Angehörigen dienen soll.
Fragen und Antworten
Einen Angehörigen daheim zu pflegen und gleichzeitig die Ansprüche im Beruf zu meistern, stellt für die meisten Familien eine Herausforderung dar. Arbeitnehmer können sich aber freistellen lassen, um mehr Zeit für die Pflege des Angehörigen zu haben. Mehr erfahren Sie in den nachfolgenden Antworten.
Fragen und Antworten
- Informationen zur Familienpflegezeit auf den Seiten des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Wenn man aufgrund einer Erkrankung stark eingeschränkt ist und sich vorübergehend nicht mehr selbst versorgen kann, hat man neben der ärztlichen Behandlung auch Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Die häusliche Krankenpflege muss von einem Arzt verordnet werden. Erbracht wird sie von Fachkräften eines ambulanten Pflegedienstes - in der Regel im Haushalt des Patienten oder seiner Familie. Zum Beispiel kann die häusliche Krankenpflege auch dazu beitragen, nach einem Krankenhausaufenthalt wieder schneller auf die Beine zu kommen.
Fragen und Antworten
Möglichst lange selbstbestimmt zu Hause, in der gewohnten Umgebung leben - das wünschen sich die meisten Menschen. Der Hausnotruf ist ein Angebot für alle, die sich selbst noch gut versorgen können, aber auf ein gewisses Maß an Sicherheit nicht verzichten möchten.
Über den Hausnotruf kann man jederzeit, rund um die Uhr und auf Knopfdruck, Sprechkontakt mit dem jeweiligen Anbieter aufnehmen. Das gibt der Person, die ihn nutzt, Sicherheit. Und gleichzeitig ist das auch für deren Angehörige ein gutes Gefühl.
Hier können Sie eine Liste verschiedener Anbieter von Hausnotrufen herunterladen.
Von der Technik bis hin zur Vertragsabwicklung: Klären Sie diese Fragen am besten mit dem Anbieter, für den Sie sich entscheiden.
Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht oder nicht ausreichend sichergestellt ist, können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 vollstationäre Kurzzeitpflege oder die so genannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Nachfolgend erfahren Sie mehr zur Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege erklären wir in einer eigenen Rubrik auf dieser Seite.
Fragen und Antworten
- Informationen zur Kurzzeitpflege auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit
Sie leben alleine? Ihre Familie kann nicht jeden Tag für Sie kochen und Sie möchten auch nicht täglich in der Küche stehen, weil es langsam beschwerlich für Sie wird? Dann lassen Sie sich doch ein wenig helfen - auch im Unterallgäu gibt es verschiedene Mahlzeitendienste, gerne auch "Essen auf Rädern" genannt. Diese liefern warme und altersgerechte Mahlzeiten. Hier können Sie eine Liste der Anbieter herunterladen.
Immer häufiger entscheiden sich Familien dazu, für ihre pflegebedürftigen Angehörigen eine Betreuungskraft aus dem Ausland - meist aus Osteuropa - zu engagieren. Diese Kräfte leben in der Regel im Haus oder der Wohnung der pflegebedürftigen Menschen. Sie helfen im Haushalt, unterstützen bei der täglichen Hygiene, der Nahrungszubereitung und -aufnahme sowie beim Gang zum Arzt oder zu sozialen Aktivitäten.
Oft wird bei dieser Art der Unterstützung auch von „24-Stunden-Pflege“ oder „24-Stunden-Betreuung“ beziehungsweise „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ gesprochen. Diese Begriffe sind jedoch irreführend, denn auch solche Kräfte arbeiten „nur“ 40 bis 60 Stunden pro Woche. Mit ihrer Hilfe ist jedoch eine intensive und umfängliche Versorgung im eigenen Heim möglich und ihr Einsatz stellt in vielen Fällen eine Alternative zum Pflegeheim dar.
Bei Fragen zu den Leistungen und auch den verschiedenen Modellen wenden Sie sich gerne an den Pflegestützpunkt.
Egal ob häusliche Pflege oder in einer Pflegeeinrichtung: Die optimale Pflege kostet Geld. Über die Pflegeversicherung wird diese Pflege finanziert. Zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung gehören zum Beispiel das Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer möglicherweise infrage kommenden Kombinationsleistung aus diesen beiden Möglichkeiten. Nachfolgend beantworten wir Ihnen dazu einige Fragen.
Eine gesammelte Liste der wichtigsten Leistungen aus der Pflegeversicherung können Sie hier herunterladen.
Fragen und Antworten
Als pflegebedürftig werden Menschen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen - und das für mindestens sechs Monate. Um Geldleistungen von der Pflegekasse zu bekommen, ist die Feststellung dieser Pflegebedürftigkeit wichtig. Man unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Pflegegraden.
Fragen und Antworten
Wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht oder nicht mehr möglich ist, bleibt nur die vollstationäre Behandlung eines pflegebedürftigen Menschen. Nachfolgend haben wir Ihnen einige Fragen rund um die vollstationäre Pflege beantwortet.
Fragen und Antworten
Die Tages- und Nachtpflege ist als Ergänzung, Stärkung und Sicherung der häuslichen Pflege gedacht. Den Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 stehen dafür teilstationäre Einrichtungen zur Verfügung. So ist es möglich, pflegende Angehörige für einen oder mehrere Tage in der Woche zu entlasten. Die Tagespflege schließt somit eine Lücke zwischen ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen der Pflege. Das Angebot beinhaltet auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen zwischen der Wohnung und der Pflegeeinrichtung.
Fragen und Antworten
- Informationen zur teilstationären Tages- und Nachpflege findet man auch auf diesen Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Es kann passieren, dass man nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend auf Pflege angewiesen ist. Dann kommt unter bestimmten Voraussetzungen die so genannte Übergangspflege in Betracht. Ziel der Übergangspflege ist es, das „Nach-Hause-Kommen“ zu erleichtern und es so unproblematisch wie möglich zu gestalten.
Fragen und Antworten
Als Übergangslösung zur Entlastung pflegender Angehöriger kommt für Pflegebedürftige, die normalerweise zu Hause gepflegt werden, nicht nur die Kurzzeitpflege in Betracht. Stattdessen kann man auch die so genannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Fragen und Antworten
Der Wunsch vieler Menschen ist es, auch im Alter oder trotz Betreuungs-/Pflegebedarfs in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Nachfolgend können Sie sich über mögliche Beratungsangebote oder auch zum Thema Zuschüsse informieren. Diese werden von den Pflegekassen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen dann gewährt, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
- Einen Online-Ratgeber Pflege finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.