Fördermöglichkeiten
Um ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen zu können, braucht man zunächst vor allem eines: Geld. In Bayern gibt es staatliche Finanzierungshilfen für alle Bauherrn und Kaufinteressenten. Auch wenn man seinen Wohnraum an die Bedürfnisse eines schwerbehinderten oder schwerkranken Menschen anpassen muss, wird man mit den Kosten nicht allein gelassen. Hier ist ein leistungsfreies Darlehen möglich. Für Mieterinnen und Mieter stehen in begrenzter Anzahl geförderte Wohnungen zur Verfügung - für diese benötigt man einen so genannten Wohnberechtigungsschein.
In Bayern gibt es verschiedene Förderungen für alle, die ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen möchten. Wichtig ist, dass Sie mit dem Bau erst beginnen, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle dem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt hat. Möchten Sie ein Haus kaufen, so dürfen Sie den Kaufvertrag unbedingt erst abschließen, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle zugestimmt hat. Einige grundlegende Informationen finden Sie hier.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, dann wenden Sie sich jederzeit gerne an uns, damit wir einen Termin für ein Informationsgespräch vereinbaren können.
Fragen und Antworten
Eine Förderung ist möglich für den Neubau von Wohnraum, den Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb) und den Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb). Unbedingt beachten sollten Sie, dass Sie mit dem Bau erst beginnen dürfen, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle dem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt hat. Möchten Sie ein Haus kaufen, so dürfen Sie den Kaufvertrag unbedingt erst abschließen, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle zugestimmt hat.
Grundsätzlich muss man folgende Voraussetzungen erfüllen, um ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten zu können:
- Die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.
- Es muss Eigenkapital vorhanden sein (in der Regel sollten etwa 25 Prozent der Gesamtkosten über Eigenmittel gedeckt werden).
- Die weiteren Voraussetzungen zur Antragsberechtigung können in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
Das Haushaltseinkommen darf die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht übersteigen. Da bei der Einkommensberechnung abhängig von den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller bestimmte Beträge vom Einkommen abzusetzen sind, kann man nicht allgemein verbindlich sagen, bis zu welchem Jahres-Brutto-Einkommen die Einkommensgrenze noch eingehalten wird. Ob die Einkommensgrenze tatsächlich eingehalten wird, lässt sich am besten in einem persönlichen Informationsgespräch klären.
In etwa können Steuerzahler mit Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung jedoch folgende Höchstwerte als Anhaltspunkt nehmen:
Haushaltsgröße | jährliches Bruttoeinkommen |
---|---|
1-Personen-Haushalt | 28.300 Euro |
2-Personen-Haushalt | 43.200 Euro |
zusätzlich für jede weitere zum Haushalt zu rechnende Person: | + 10.700 Euro Euro |
zusätzlich für jedes zum Haushalt gehörende Kind: | + 3.200 Euro |
Welche Unterlagen Sie grundsätzlich benötigen, haben wir in dieser Übersicht für Sie zusammengestellt.
Die angesprochenen Formulare erhalten Sie im Landratsamt. Sie können diese aber auch aus dem Bereich "Formulare" unten auf dieser Seite herunterladen.
- Übersicht über die erforderlichen Unterlagen, wenn Sie eine Wohnungsbauförderung beantragen möchten
- Darlehensantrag mit Erläuterungen
- Einkommenserklärung des Antragstellers mit Erläuterungen
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige mit Erläuterungen
- Erklärung über bezahlte Grundstücks-/Erschließungskosten
- Bestätigung der Gemeinde über die Höhe der Erschließungs- und Hausanschlusskosten
- Bestätigung der Gemeinde über persönliche Daten
- Erklärung über vorhandene Bausparverträge
- Bestätigung von Eigenleistungen
- Nachweis der Selbst- und kostenlosen Fremdhilfeleistungen
- Zusammenstellung der vom Bauherrn übernommenen Selbsthilfearbeiten
- Wohnflächenberechnung
- Aufstellung der Gesamtkosten
- Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn beziehungsweise vorzeitigen Kaufvertragsabschluss
Für Menschen mit einem niedrigen Einkommen ist es oft schwierig, eine bezahlbare Mietwohnung zu bekommen. In begrenzter Zahl stehen für solche Menschen Wohnungen, die vom Staat gefördert werden, zur Verfügung: so genannte Sozialwohnungen. Um eine solche Wohnung zu bekommen, müssen Interessenten einen Wohnberechtigungsschein vorlegen.
Fragen und Antworten
Einfach gesagt wird mit dem Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass die antragstellende Person die erforderliche Einkommensgrenze einhält, um eine Sozialwohnung in Anspruch nehmen zu können. Auch die zustehende Fläche an Wohnraum wird dort festgehalten.
Sie können den Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung direkt hier herunterladen (alternativ: zum Online-Verfahren).
Wenn Sie den Wohnberechtigungsschein erteilt bekommen haben, berechtigt dieser zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (in der Regel von Wohnbaugesellschaften). Wenn Sie eine solche Wohnung angeboten bekommen haben, können Sie den Wohnberechtigungsschein dem Vermieter vorlegen.
Der Wohnberechtigungsschein kostet 15 Euro. Er ist ab dem Ausstellungsdatum zwölf Monate gültig.