Fördermöglichkeiten

Um ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen zu können, braucht man zunächst vor allem eines: Geld. In Bayern gibt es staatliche Finanzierungshilfen für alle Bauherrn und Kaufinteressenten. Auch wenn man seinen Wohnraum an die Bedürfnisse eines schwerbehinderten oder schwerkranken Menschen anpassen muss, wird man mit den Kosten nicht allein gelassen. Hier ist ein leistungsfreies Darlehen möglich. Für Mieterinnen und Mieter stehen in begrenzter Anzahl geförderte Wohnungen zur Verfügung - für diese benötigt man einen so genannten Wohnberechtigungsschein.
In Bayern gibt es verschiedene Förderungen für alle, die ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen möchten. Wichtig ist, dass Sie mit dem Bau erst beginnen, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle dem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt hat. Möchten Sie ein Haus kaufen, so dürfen Sie den Kaufvertrag unbedingt erst abschließen, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle zugestimmt hat. Einige grundlegende Informationen finden Sie hier.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, dann wenden Sie sich jederzeit gerne an uns, damit wir einen Termin für ein Informationsgespräch vereinbaren können.
Fragen und Antworten
- Übersicht über die erforderlichen Unterlagen, wenn Sie eine Wohnungsbauförderung beantragen möchten
- Darlehensantrag mit Erläuterungen
- Einkommenserklärung des Antragstellers mit Erläuterungen
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige mit Erläuterungen
- Erklärung über bezahlte Grundstücks-/Erschließungskosten
- Bestätigung der Gemeinde über die Höhe der Erschließungs- und Hausanschlusskosten
- Bestätigung der Gemeinde über persönliche Daten
- Erklärung über vorhandene Bausparverträge
- Bestätigung von Eigenleistungen
- Nachweis der Selbst- und kostenlosen Fremdhilfeleistungen
- Zusammenstellung der vom Bauherrn übernommenen Selbsthilfearbeiten
- Wohnflächenberechnung
- Aufstellung der Gesamtkosten
- Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn beziehungsweise vorzeitigen Kaufvertragsabschluss
Für Menschen mit einem niedrigen Einkommen ist es oft schwierig, eine bezahlbare Mietwohnung zu bekommen. In begrenzter Zahl stehen für solche Menschen Wohnungen, die vom Staat gefördert werden, zur Verfügung: so genannte Sozialwohnungen. Um eine solche Wohnung zu bekommen, müssen Interessenten einen Wohnberechtigungsschein vorlegen.