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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 24.01.2025

Heilberufe

Heilpraktiker, Ergotherapeuten, Hebammen oder alle, die krankenpflegerisch tätig sind, müssen ihre Tätigkeit beim Gesundheitsamt anmelden. Heilpraktiker müssen sich zudem beim Landratsamt für eine Prüfung anmelden.

Wer einen Heilberuf ausüben oder krankenpflegerisch tätig sein möchte, muss dies dem Gesundheitsamt melden.

Fragen und Antworten

Was gilt für Heilberufe?
Was gilt bei krankenpflegerischer Tätigkeit?

Wer als Heilpraktiker tätig sein möchte, muss eine Prüfung ablegen. Damit soll verhindert werden, dass Heilpraktiker mit mangelnden Kenntnissen diese Tätigkeit ausüben. Wer im Unterallgäu praktizieren möchte, muss sich beim Landratsamt Unterallgäu für die Prüfung anmelden. Die Überprüfung selbst übernimmt dann für den gesamten Regierungsbezirk Schwaben das Gesundheitsamt am Landratsamt Augsburg. 

Für die Überprüfung im März 2025 ist laut Gesundheitsamt Augsburg die Teilnehmerbegrenzung für den Allgemeinen Heilpraktiker bereits erreicht. 

Fragen und Antworten

Wann muss ich mich zur Prüfung anmelden?
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Werde ich sicher zur Prüfung zugelassen?
Wann findet die Prüfung statt?

Aktuelles

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